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Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Bibliographic data

fullscreen: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

Monograph

Persistent identifier:
1665997109
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-467077
Title:
Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952
Author:
Möhler, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
467

Chapter

Title:
G. Bilanz nach fünf Jahren französischer Entnazifizierungspolitik
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
8

Chapter

Title:
1. Die "Renazifizierung" der deutschen Verwaltung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
5

Contents

Table of contents

  • Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952
  • Cover
  • Umschlagtext
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Gliederung
  • Introduction
  • A. Vor- und Rahmenbedingungen der französischen Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die Vorbereitungen Frankreichs auf seine Rolle als Besatzungsmacht
  • 2. Sicherheit durch Demokratisierung: Die frühen Direktiven für die französische Besatzungspolitik
  • 3. Ausweisungen als Mittel der Entnazifizierungspolitik? Die "Entpreußung" des Saarlandes
  • B. Die 1. Phase der Entnazifizierungspolitik in Rheinland-Hessen-Nassau, Hessen-Pfalz und im Saarland (SHAEF-Phase) bis Herbst 1945
  • 1. Die alliierten Anweisungen zur Entnazifizierung: Entnazifizierung unter dem 5e Bureau der 1ère Armée Française
  • 2. Entnazifizierung in der SHAEF-Phase im Saarland, Hessen-Pfalz und Rheinland-Hessen-Nassau
  • 3. Die Entstehung der französischen Entnazifizierungspolitik
  • C. Die 2. Phase der Entnazifizierungspolitik ("Epuration systématique") bis Frühjahr 1947
  • 1. Die Baden-Badener Direktiven zur "épuration systématique"
  • 2. Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946
  • 3. Der Ausbau des französischen Entnazifizierungssystems und die Tätigkeit des Service Epuration
  • 4. Entnazifizierung im Saarland
  • 5. Entnazifizierung in Hessen-Pfalz
  • 6. Entnazifizierung in Rheinland-Hessen-Nassau
  • 7. Entnazifizierung der Geistlichen
  • 8. Zwischenbilanz zum Frühjahr 1947
  • D. Die Übergangsphase im Frühjahr 1947: Umsetzung der Kontrollratsdirektive Nr. 38 in deutsche Ländergesetze zur Entnazifizierung
  • 1. Die Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946
  • 2. Erweiterte Vollmachten für die deutschen Regierungen - die Umsetzung der KR 38
  • 3. Das saarländische Entnazifizierungsgesetz
  • 4. Das rheinland-pfälzische Entnazifizierungsgesetz
  • 5. Zusammenfassung: die deutschen Entnazifizierungsgesetze 1947
  • E. Die 3. Phase der Entnazifizierungspolitik: das deutsche Spruchkammerverfahren und die deutsch-französischen Bemühungen um eine Beendigung der Entnazifizierung
  • 1. Pariser und Baden-Badener Direktiven zur Entnazifizierung nach 1947
  • 2. Die Arbeit der Spruchkammerorgane im Saarland
  • 3. Die Arbeit der Spruchkammerorgane in Rheinland-Pfalz
  • F. Internierungen als Teil der Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die Baden-Badener Direktiven zur Internierung
  • 2. Internierungen im Saarland
  • 3. Internierungen in Rheinland-Pfalz
  • G. Bilanz nach fünf Jahren französischer Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die "Renazifizierung" der deutschen Verwaltung
  • 2. Das Resümee der französischen Militärregierung
  • Schlussbemerkung: Die Entnazifizierung als Voraussetzung und Teil der französischen Demokratisierungspolitik
  • Abkürzungen
  • Quellen und Darstellungen
  • Anhang
  • Namensverzeichnis/Biographische Angaben
  • Personenregister
  • Umschlagtext

Full text

396 
1. Die "Renazifizierung" der deutschen Verwaltung 
Der Sieg der Ehemaligen: 
Die stille, allmähliche, schleichende, unaufhaltsame Wiederkehr der Gestrigen 
scheint das Schicksal der Bundesrepublik zu sein. Angetan mit alten und neuen 
Gesetzesmänteln der Gerechtigkeit, lassen sie sich einzeln auf den hohen, rei 
henweise auf den mittleren Sesseln der Verwaltung, der Justiz und der Verbände 
nieder, ln der Wirtschaft halten sie ohnehin nicht erst seit heute die Hebel in ih 
ren sicheren, ach so zuverlässigen, so welterfahrenen, so angesehenen Händen, 
- nun wieder die Hände der Macht. 
Dieses resignative Fazit zog Mitte der 50er Jahre der katholische Publizist und ehe 
malige KZ-Häftling Eugen Kogon 1 . Auch in der französischen Zone wurde durch die 
Amnestien der Jahre 1947/48 und die im Gegensatz zu den früheren Entnazifizie 
rungsbescheiden durchweg milderen Spruchkammerurteile Anfang 1948 - in den an 
deren Besatzungszonen eher noch früher - ein Prozeß in Gang gesetzt, der sowohl 
von der Militärregierung als auch von deutschen Kritikern bald schlagwortartig 
"Renazifizierung" 2 genannt wurde. Nach 1945 entlassene beziehungsweise nicht 
wiedereingestellte Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes, die amnestiert 
oder als Mitläufer eingestuft waren, forderten ihren alten Arbeitsplatz zurück. Unter 
stützt vom Beamtenbund und den Kirchen beriefen sie sich dabei auf die Bestim 
mungen des deutschen Beamtenrechts. Die Militärregierung befürchtete, daß mit den 
ehemaligen Pgs auch die nationalsozialistische Gesinnung wieder in die Verwaltung 
zurückkehren würde und dadurch der Aufbau der deutschen Demokratie gefährdet 
sei. Die Entwicklung der folgenden Jahre zeigte jedoch, daß sich die große Mehrheit 
der ehemaligen Nationalsozialisten nicht mehr für rechtsextreme Ziele aktivieren 
ließ 3 . 
1.1. Saarland 
Sowohl die saarländische Regierung als auch das Hohe Kommissariat kamen im Ja 
nuar 1948 überein, daß durch eine Amnestie kein Rechtsanspruch auf Wiederein- 
1 Kogon, Eugen: Beinahe mit dem Rücken an der Wand, in: Frankfurter Hefte 9 (1954), S. 641-645, hier 
S. 641. 
2 Zum Begriff "Renazifizierung" äußert sich kritisch Vollnhals, Einleitung, S. 63; Henke, Die Trennung, 
S. 53f., will ihn höchstens als Analogie-Terminus zur politisch weitgehend entkernten Entnazifizierung 
verwenden. Der Begriff wird hier verwendet, weil er a) zeitgenössischen Ursprungs ist und sowohl von 
deutscher als auch französischer Seite verwendet wurde, und b) am anschaulichsten die weitgehende 
Rückgängigmachung personalpolitischer Säuberungsmaßnahmen im Rahmen der Entnazifizierung 
deutlich macht. Der Begriff wird hier nur auf den Prozeß der Rückkehr ehemaliger Pgs angewandt, 
nicht auf eine etwaige gleichzeitige "ideelle Renazifizierung" - siehe auch die Erörterung der Frage des 
Elitenwechsels im Schlußkapitel. 
3 Dagegen wurde in den Nachkriegsjahren bei amerikanischen Meinungsumfragen in Deutschland fest 
gestellt, daß der Nationalsozialismus keineswegs mit Krieg, Terror und Verbrechen gleichgesetzt 
wurde. Die Hälfte der Befragten bejahte in den Jahren 1947/49 den zweiten Teil der Frage: Was Natio 
nal Socialism a bad idea, or a good idea badly carried out ?\ Public Opinion in Occupied Germany. 
The OMGUS Surveys 1945-1949/hrsg. von Richard und Anna Merritt. Urbana 1970, S. 33; Vollnhals, 
Einleitung, S. 62f.
	        

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Möhler, Rainer. Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz Und Im Saarland Unter Französischer Besatzung Von 1945 Bis 1952. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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