Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Description

Persistent identifier:
1665997109
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-467077
Title:
Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952
Author:
Möhler, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
467

Description

Title:
D. Die Übergangsphase im Frühjahr 1947: Umsetzung der Kontrollratsdirektive Nr. 38 in deutsche Ländergesetze zur Entnazifizierung
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
46

Description

Title:
4. Das rheinland-pfälzische Entnazifizierungsgesetz
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
15

Table of contents

Table of contents

  • Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952
  • Cover
  • Umschlagtext
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Gliederung
  • Introduction
  • A. Vor- und Rahmenbedingungen der französischen Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die Vorbereitungen Frankreichs auf seine Rolle als Besatzungsmacht
  • 2. Sicherheit durch Demokratisierung: Die frühen Direktiven für die französische Besatzungspolitik
  • 3. Ausweisungen als Mittel der Entnazifizierungspolitik? Die "Entpreußung" des Saarlandes
  • B. Die 1. Phase der Entnazifizierungspolitik in Rheinland-Hessen-Nassau, Hessen-Pfalz und im Saarland (SHAEF-Phase) bis Herbst 1945
  • 1. Die alliierten Anweisungen zur Entnazifizierung: Entnazifizierung unter dem 5e Bureau der 1ère Armée Française
  • 2. Entnazifizierung in der SHAEF-Phase im Saarland, Hessen-Pfalz und Rheinland-Hessen-Nassau
  • 3. Die Entstehung der französischen Entnazifizierungspolitik
  • C. Die 2. Phase der Entnazifizierungspolitik ("Epuration systématique") bis Frühjahr 1947
  • 1. Die Baden-Badener Direktiven zur "épuration systématique"
  • 2. Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946
  • 3. Der Ausbau des französischen Entnazifizierungssystems und die Tätigkeit des Service Epuration
  • 4. Entnazifizierung im Saarland
  • 5. Entnazifizierung in Hessen-Pfalz
  • 6. Entnazifizierung in Rheinland-Hessen-Nassau
  • 7. Entnazifizierung der Geistlichen
  • 8. Zwischenbilanz zum Frühjahr 1947
  • D. Die Übergangsphase im Frühjahr 1947: Umsetzung der Kontrollratsdirektive Nr. 38 in deutsche Ländergesetze zur Entnazifizierung
  • 1. Die Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946
  • 2. Erweiterte Vollmachten für die deutschen Regierungen - die Umsetzung der KR 38
  • 3. Das saarländische Entnazifizierungsgesetz
  • 4. Das rheinland-pfälzische Entnazifizierungsgesetz
  • 5. Zusammenfassung: die deutschen Entnazifizierungsgesetze 1947
  • E. Die 3. Phase der Entnazifizierungspolitik: das deutsche Spruchkammerverfahren und die deutsch-französischen Bemühungen um eine Beendigung der Entnazifizierung
  • 1. Pariser und Baden-Badener Direktiven zur Entnazifizierung nach 1947
  • 2. Die Arbeit der Spruchkammerorgane im Saarland
  • 3. Die Arbeit der Spruchkammerorgane in Rheinland-Pfalz
  • F. Internierungen als Teil der Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die Baden-Badener Direktiven zur Internierung
  • 2. Internierungen im Saarland
  • 3. Internierungen in Rheinland-Pfalz
  • G. Bilanz nach fünf Jahren französischer Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die "Renazifizierung" der deutschen Verwaltung
  • 2. Das Resümee der französischen Militärregierung
  • Schlussbemerkung: Die Entnazifizierung als Voraussetzung und Teil der französischen Demokratisierungspolitik
  • Abkürzungen
  • Quellen und Darstellungen
  • Anhang
  • Namensverzeichnis/Biographische Angaben
  • Personenregister
  • Umschlagtext

Full text

278 
der vorliegende Entwurf nicht angenommen werde - Baden-Baden sein eigenes Ge 
setz durchsetzen werde. Süsterhenn sprach sich daher für die Annahme des Entwur 
fes aus, da er immerhin besser als die gegenwärtig in Anwendung befindlichen Be 
stimmungen sei. Er berücksichtige weitgehend die deutschen Wünsche. Der Minister 
rat beschloß, den zweiten französischen Entwurf als Regierungsvorlage der BLV zur 
Begutachtung vorzulegen 49 . 
Auf zwei Sitzungen des Hauptausschusses am 1. und 11. April sowie einem Treffen 
der Parteiführer mit der Militärregierung am 10. April 1947 wurden die strittigen 
Punkte des neuen Entwurfes (BLV Drs. Nr. 8) diskutiert. Landgerichtsdirektor Rot 
berg erklärte vor dem Hauptausschuß, daß trotz aller Nachteile die Regierung den 
vorliegenden Entwurf als geeignete Grundlage einer endgültigen Beschlußfassung 
ansehe 50 . Die Parteien waren jedoch zu keinen Zugeständnissen bereit. Bei der Mili 
tärregierung stießen sie jedoch mit ihren Forderungen auf entschiedenen Wider 
stand 51 . Am 10. April verabschiedete der Hauptausschuß eine Erklärung, der am sel 
ben Tag von der BLV einstimmig zugestimmt wurde. Die Abgeordneten wiesen auf 
ihren Entwurf vom 28. Februar 1947 hin, der am besten eine wirksame und gerechte 
politische Säuberung gewährleiste. Der jetzt von der Militärregierung vorgelegte Ge 
setzesentwurf bedeute zwar gegenüber dem bisherigen Verfahren eine verbesserte 
Rechtssicherheit für die Betroffenen, bleibe aber hinter den Forderungen der Parteien 
zurück. Die Erklärung nannte dabei ausdrücklich die Frage der Behandlung der Ju 
gendlichen und die eingeschränkten Einspruchsmöglichkeiten: Die Landesver 
sammlung hofft mit dem besonders in der Pfalz auf das tiefste beunruhigten Volk, 
daß die Landesregierung baldigst die Säuberungsverordnung unter Berücksichtigung 
der von der Landesversammlung aufgestellten Grundsätze verabschiedet 52 . 
Ausführliche Zeitungsartikel machten den Konflikt publik. Die Erklärung der BLV 
wurde wörtlich im "Neuen Mainzer Anzeiger" abgedruckt 53 . Auf der Ministerratssit 
zung am 15. April 1947 berichtete Boden über sein Gespräch mit Hettier de Bois 
lambert: Dieser habe ihm nicht nur den baldigen Erlaß einer Jugendamnestie, son 
dern auch eines Sühnenachlasses für die nominellen Nationalsozialisten zugesagt, 
damit sich die Spruchkammern auf die Fälle der Schuldigen konzentrieren könnten. 
Für besonders krasse Fehlurteile, die aber nach dem Gesetz nicht einspruchsberech 
tigt seien, werde die Staatskanzlei direkt mit dem Service Epuration verhandeln kön 
49 Protokoll der Ministerratssitzung, 25.3.1947; LHA KO 700,155/62/219-223. 
50 Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses am 1. April 1947 in Bad Kreuznach; AOFAA RP c.920 
p.24 d.229 (französische Übersetzung), BLV/Brommer, S. 150-157 u. BLV Drs. Nr. 15. 
51 An dem Treffen mit der Militärregierung nahmen auf deutscher Seite Hans Hoffmann (SPD), Peter 
Altmeier, Ludwig Ritterspacher (beide CDP) und Herbert Müller (KPD) teil; GMRP/CAB: "Entretien 
politique du 10.4.1947"; AOFAA RP c.901 p.8. 
52 Protokoll der Sitzung des Hauptausschusses in Koblenz, 11.4.1947; AOFAA RP c.920 p.24 d.229, 
BLV/Brommer, S. 158-162 u. BLV Drs. Nr. 15: Sitzungsprotokoll, 11.4.1947. 
53 Gerechte Säuberung - ein schwieriges Problem, in: "Neuer Mainzer Anzeiger", 15.4.1947, S. lf; 
"Pfälzische Volkszeitung", 15.4.1947, "Rheinzeitung”, 16.4.1947; AOFAA DGAP c.1896 p.243. Die 
Radiosendung "Kommentar der Woche" befürwortete am 13. April die Annahme des neuen Entwurfes 
und kritisierte die "Verantwortungslosigkeit" der politischen Parteien scharf: Nicht die Militärregie 
rung, sondern der Nationalsozialismus sei der Feind der deutschen Demokratie und müsse bekämpft 
werden; AOFAA RP c.920 p.24 d.229.
	        

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