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Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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CC BY-NC: Attribution-NonCommercial 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

Monograph

Persistent identifier:
1665997109
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-467077
Title:
Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952
Author:
Möhler, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
467

Chapter

Title:
D. Die Übergangsphase im Frühjahr 1947: Umsetzung der Kontrollratsdirektive Nr. 38 in deutsche Ländergesetze zur Entnazifizierung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
46

Chapter

Title:
4. Das rheinland-pfälzische Entnazifizierungsgesetz
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
15

Contents

Table of contents

  • Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952
  • Cover
  • Umschlagtext
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Gliederung
  • Introduction
  • A. Vor- und Rahmenbedingungen der französischen Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die Vorbereitungen Frankreichs auf seine Rolle als Besatzungsmacht
  • 2. Sicherheit durch Demokratisierung: Die frühen Direktiven für die französische Besatzungspolitik
  • 3. Ausweisungen als Mittel der Entnazifizierungspolitik? Die "Entpreußung" des Saarlandes
  • B. Die 1. Phase der Entnazifizierungspolitik in Rheinland-Hessen-Nassau, Hessen-Pfalz und im Saarland (SHAEF-Phase) bis Herbst 1945
  • 1. Die alliierten Anweisungen zur Entnazifizierung: Entnazifizierung unter dem 5e Bureau der 1ère Armée Française
  • 2. Entnazifizierung in der SHAEF-Phase im Saarland, Hessen-Pfalz und Rheinland-Hessen-Nassau
  • 3. Die Entstehung der französischen Entnazifizierungspolitik
  • C. Die 2. Phase der Entnazifizierungspolitik ("Epuration systématique") bis Frühjahr 1947
  • 1. Die Baden-Badener Direktiven zur "épuration systématique"
  • 2. Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946
  • 3. Der Ausbau des französischen Entnazifizierungssystems und die Tätigkeit des Service Epuration
  • 4. Entnazifizierung im Saarland
  • 5. Entnazifizierung in Hessen-Pfalz
  • 6. Entnazifizierung in Rheinland-Hessen-Nassau
  • 7. Entnazifizierung der Geistlichen
  • 8. Zwischenbilanz zum Frühjahr 1947
  • D. Die Übergangsphase im Frühjahr 1947: Umsetzung der Kontrollratsdirektive Nr. 38 in deutsche Ländergesetze zur Entnazifizierung
  • 1. Die Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946
  • 2. Erweiterte Vollmachten für die deutschen Regierungen - die Umsetzung der KR 38
  • 3. Das saarländische Entnazifizierungsgesetz
  • 4. Das rheinland-pfälzische Entnazifizierungsgesetz
  • 5. Zusammenfassung: die deutschen Entnazifizierungsgesetze 1947
  • E. Die 3. Phase der Entnazifizierungspolitik: das deutsche Spruchkammerverfahren und die deutsch-französischen Bemühungen um eine Beendigung der Entnazifizierung
  • 1. Pariser und Baden-Badener Direktiven zur Entnazifizierung nach 1947
  • 2. Die Arbeit der Spruchkammerorgane im Saarland
  • 3. Die Arbeit der Spruchkammerorgane in Rheinland-Pfalz
  • F. Internierungen als Teil der Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die Baden-Badener Direktiven zur Internierung
  • 2. Internierungen im Saarland
  • 3. Internierungen in Rheinland-Pfalz
  • G. Bilanz nach fünf Jahren französischer Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die "Renazifizierung" der deutschen Verwaltung
  • 2. Das Resümee der französischen Militärregierung
  • Schlussbemerkung: Die Entnazifizierung als Voraussetzung und Teil der französischen Demokratisierungspolitik
  • Abkürzungen
  • Quellen und Darstellungen
  • Anhang
  • Namensverzeichnis/Biographische Angaben
  • Personenregister
  • Umschlagtext

Full text

268 
zufriedenen ehemaligen Mitläufern zu schaffen: Wir werden sie als Mitarbeiter im 
demokratischen Staat einmal gebrauchen und begrüßen. Es sei nicht Zweck der Ent 
nazifizierung, Rache auszuüben. Die Betroffenen müßten aber Reue zeigen, Sühne 
leisten, sich läutern und sich im neuen demokratischen Staat bewähren. Becker 
warnte vor einer allzu schnellen Rehabilitierung: Man kann nicht aus Nazis, die die 
Gewalt angebetet und für die Diktatur sich begeistert haben, in einem oder zwei Jah 
ren überzeugte Demokraten machen. Entweder es sind Verwandlungskünstler oder 
Heuchler. Er war neben dem kommunistischen Abgeordneten Paul Baumann der 
einzige Redner in der BLV, der die Mitglieder der Entnazifizierungsorgane, jeden 
falls soweit es seinen Kompetenzbereich betraf, vor abwegiger und unberechtigter 
Kritik in Schutz nahm: Wenn in einer Rede von Femegericht, von Dunkelkammer ge 
sprochen wurde, so muß ich das für den genannten Bezirk entschieden zurückweisen. 
Vertreter aller Parteien hätten einmütig und selbstlos, gewissenhaft und objektiv ihr 
schwieriges Amt in den Organen ausgeübt. Fast alle 25.000 Beschlüsse seien ein 
stimmig und nach einem individuellen Prüfungsverfahren gefaßt worden. Denunzi 
anten hätten keine Chance gehabt, anonyme Briefe seien nicht gelesen worden. Bec 
ker räumte zwar ein, daß Fehler gemacht worden seien (Kinderkrankheiten des Ver 
fahrens) und in der Anfangszeit etwas zu hart geurteilt worden war. Für diese Fälle 
sei aber schon immer ein Einspruchsrecht vorgesehen gewesen 6 . 
Die KPD 
Abgeordneter Baumann (KPD) kritisierte am 19. Februar 1947 den bisherigen De 
battenverlauf: Es sei kein einziges Wort des Gedenkens an die zahlreichen Opfer des 
NS-Regimes gefallen. Die Redebeiträge ließen erkennen, daß es nicht um eine ge 
rechte Entnazifizierung gehe, sondern um ein Wettrennen um die Pgs. Er warnte da 
vor, daß die Masse der Nazianhänger wiederum zu einer schwerwiegenden politi 
schen Figur werden würde. Vorbedingung für den Aufbau eines demokratischen 
Staates sei eine entschlossene Entnazifizierung. Die Parteien dürften sich nicht dar 
auf verlassen, daß die Bajonette der Besatzungsmächte eine Entwicklung in das re 
aktionäre Fahrwasser in Richtung des reaktionären Terrorismus vermeiden würden. 
Die Mitglieder der Organe nahm er vor ungerechtfertigter Kritik in Schutz. Die Ar 
beit sei mitunter sehr schwierig gewesen, da die größten NS-Aktivisten die dicksten 
Bündel an Persilscheinen herbeigebracht hätten: Es hat vielleicht keinen Einzigen 
gegeben, der nicht irgendeinmal in einer jovialen Minute vor einem Juden nicht ge 
rade ausgespuckt hat und dessentwegen glaubt, sich eine Bescheinigung darüber ge 
ben zu lassen, daß er immer die Ablehnung der Nürnberger Gesetze damit dokumen 
tiert hat. Die Kommunistische Partei sei nach wie vor der Auffassung, daß Haupt 
schuldige und Aktivisten einer strengen Bestrafung zugeführt werden müßten, wäh 
rend gegenüber der Masse der Mitläufer Milde walten sollte. Sie sei dagegen, daß 
man die Kleinen aufhängt und die Großen laufen lässt. Hitler sei schließlich durch 
das Finanzkapital, die Monopolkapitalisten und die Junker an die Macht gebracht 
6 Becker (SPD): BLV Drs. Nr. 10: Sitzungsprotokoll, 27728.2.1947, S. 13f.
	        

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Möhler, Rainer. Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz Und Im Saarland Unter Französischer Besatzung Von 1945 Bis 1952. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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