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Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Copyright

CC BY-NC: Attribution-NonCommercial 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

Monograph

Persistent identifier:
1665997109
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-467077
Title:
Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952
Author:
Möhler, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
467

Chapter

Title:
C. Die 2. Phase der Entnazifizierungspolitik ("Epuration systématique") bis Frühjahr 1947
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
161

Chapter

Title:
4. Entnazifizierung im Saarland
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
29

Contents

Table of contents

  • Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952
  • Cover
  • Umschlagtext
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Gliederung
  • Introduction
  • A. Vor- und Rahmenbedingungen der französischen Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die Vorbereitungen Frankreichs auf seine Rolle als Besatzungsmacht
  • 2. Sicherheit durch Demokratisierung: Die frühen Direktiven für die französische Besatzungspolitik
  • 3. Ausweisungen als Mittel der Entnazifizierungspolitik? Die "Entpreußung" des Saarlandes
  • B. Die 1. Phase der Entnazifizierungspolitik in Rheinland-Hessen-Nassau, Hessen-Pfalz und im Saarland (SHAEF-Phase) bis Herbst 1945
  • 1. Die alliierten Anweisungen zur Entnazifizierung: Entnazifizierung unter dem 5e Bureau der 1ère Armée Française
  • 2. Entnazifizierung in der SHAEF-Phase im Saarland, Hessen-Pfalz und Rheinland-Hessen-Nassau
  • 3. Die Entstehung der französischen Entnazifizierungspolitik
  • C. Die 2. Phase der Entnazifizierungspolitik ("Epuration systématique") bis Frühjahr 1947
  • 1. Die Baden-Badener Direktiven zur "épuration systématique"
  • 2. Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946
  • 3. Der Ausbau des französischen Entnazifizierungssystems und die Tätigkeit des Service Epuration
  • 4. Entnazifizierung im Saarland
  • 5. Entnazifizierung in Hessen-Pfalz
  • 6. Entnazifizierung in Rheinland-Hessen-Nassau
  • 7. Entnazifizierung der Geistlichen
  • 8. Zwischenbilanz zum Frühjahr 1947
  • D. Die Übergangsphase im Frühjahr 1947: Umsetzung der Kontrollratsdirektive Nr. 38 in deutsche Ländergesetze zur Entnazifizierung
  • 1. Die Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946
  • 2. Erweiterte Vollmachten für die deutschen Regierungen - die Umsetzung der KR 38
  • 3. Das saarländische Entnazifizierungsgesetz
  • 4. Das rheinland-pfälzische Entnazifizierungsgesetz
  • 5. Zusammenfassung: die deutschen Entnazifizierungsgesetze 1947
  • E. Die 3. Phase der Entnazifizierungspolitik: das deutsche Spruchkammerverfahren und die deutsch-französischen Bemühungen um eine Beendigung der Entnazifizierung
  • 1. Pariser und Baden-Badener Direktiven zur Entnazifizierung nach 1947
  • 2. Die Arbeit der Spruchkammerorgane im Saarland
  • 3. Die Arbeit der Spruchkammerorgane in Rheinland-Pfalz
  • F. Internierungen als Teil der Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die Baden-Badener Direktiven zur Internierung
  • 2. Internierungen im Saarland
  • 3. Internierungen in Rheinland-Pfalz
  • G. Bilanz nach fünf Jahren französischer Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die "Renazifizierung" der deutschen Verwaltung
  • 2. Das Resümee der französischen Militärregierung
  • Schlussbemerkung: Die Entnazifizierung als Voraussetzung und Teil der französischen Demokratisierungspolitik
  • Abkürzungen
  • Quellen und Darstellungen
  • Anhang
  • Namensverzeichnis/Biographische Angaben
  • Personenregister
  • Umschlagtext

Full text

141 
rückgestuft und gegen 20% Gehaltskürzungen ausgesprochen worden. Der Anteil der 
politisch unbelasteten Personen lag in der Haiberger Hütte bei 48%; 9% waren ent 
lassen worden. Die Sanktionsvorschläge des Säuberungsausschusses für die Dillinger 
Hütte sah die Beibehaltung ohne Sanktion von 79% der 236 untersuchten Personen 
vor; lediglich 4 Personen sollten entlassen werden 148 . 
Die Entnazifizierungsergebnisse riefen die Kritik der SPS und der KP hervor. Die 
SPS-Zeitung "Volksstimme" prangerte die milde Entnazifizierung des Industriellen 
Bernhard Seibert sowie das Ergebnis der Entnazifizierung in der Völklinger Hütte 
an. Sie sah wieder einmal den Spruch Laßt die Großen laufen und die Kleinen hän 
gen bestätigt 149 . Die KP kritisierte im Oktober 1947 die Behandlung des Industriellen 
Heinrich Kreitz 150 . Die Ergebnisse der Entnazifizierung lösten auch im Ausland Pro 
test aus: Der Auswärtige Ausschuß der Assemblee Nationale und der Internationale 
Gewerkschaftsbund interessierten sich für die Fälle der Industriellen Franz Haug 
(Eisenwerke Neunkirchen), Felix Vieler (Saarferngas), Alfred Lippmann (Ernst Hec- 
kel-Werke) und Bernhard Seibert (Seibert GmbH) 151 . 
Die Verwaltungskommission sorgte sich dagegen um die Auswirkungen der Epurati- 
onsbescheide auf die Privatwirtschaft. Direktor Danzebrink wies in einer Bespre 
chung mit dem Direktor der Wirtschaftsabteilung der Militärregierung, Oberst Pierre 
Bindschedler, darauf hin, daß die Epurationsmaßnahmen besonders gegenüber den 
kleinen und mittleren Angestellten und Arbeitern zu einer Gefährdung der Produk 
tion führen würden. Er bat daher um einen Sanktionsaufschub von drei Monaten für 
die betroffenen Personen. Bindschedler entgegnete, daß den Betrieben dies alles 
schon längst bekannt gewesen sei und sie ihre Personalpolitik darauf hätten einstellen 
müssen. Seitens der Verwaltungskommission wurde geltend gemacht, daß das Aus 
maß der Sanktionen von allen Beteiligten unterschätzt worden war; jetzt jedoch sei 
durch die Bekanntgabe der Sanktionslisten der Umfang deutlich geworden, und die 
Betriebe würden die Frist nutzen. Bindschedler empfahl abschließend der Verwal 
tungskommission, in einer Eingabe an den Gouverneur einen Sanktionsaufschub für 
die gesamte Industrie zu erbitten 152 . Grandval lehnte dies ab und wies die Verant 
wortlichen in der Militärregierung darauf hin, daß ein Aufschub nur ausnahmsweise 
148 GMSA/DAA/IC-EPU: "Avancement des travaux au 1.12.1946", 15.12.1946; AOFAA DGAP c.232 
p.48. 
149 Seibert, der vor 1945 unter anderem Flugzeughallen hergestellt hatte, baute nach dem Krieg zerstörte 
Brücken wieder auf. Als NSDAP-Mitglied von 1933 und Wehrwirtschaftsführer hatte er bei einem 
jährlichen Verdienst von RM 150.000 vom Untersuchungsausschuß eine Geldbuße von RM 5.000 auf 
erlegt bekommen; "Volksstimme" Nr. 4/47 (23.1.1947), S. 2, u. Nr. 7/47 (15.2.1947), S. 2. 
150 "Neue Zeit" Nr. 53/47 (22.10.1947) u. Nr. 55/47 (29.10.1947). 
151 Für die ersten drei genannten Personen war vom CSE die Sanktion "Entlassung ohne Pension" vorge 
schlagen worden. Haug und Lippmann, NSDAP-Mitglieder seit 1939 bzw. 1932, erhielten aufgrund 
der Fürsprache ihrer Sequesterverwalter einen Sanktionsaufschub zugesprochen. Vieler hatte in seinem 
Fragebogen das Parteieintrittsdatum von 1935/36 angegeben, obwohl er bereits seit 1933 NSDAP-Mit 
glied gewesen war. Die Wirtschaftsdirektion der Militärregierung erreichte die Umwandlung der Sank 
tion in "Pensionierung bei 50% Rente"; GMSA/DAA/IC 831: Grandval an Laffon, 31.01.1947; 
CCFA/CAB/C 2580: Laffon an das CGAAA, 15.3.1947; AP GB 457 AP 72 u. MAE Z EU/Sarre 
1944-49 d.l 8/156f. 
152 VK: Vermerk über eine Besprechung mit Bindschedler, 24.1.1947; LA SB VK 211.
	        

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Möhler, Rainer. Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz Und Im Saarland Unter Französischer Besatzung Von 1945 Bis 1952. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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