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Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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CC BY-NC: Attribution-NonCommercial 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

Monograph

Persistent identifier:
1665997109
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-467077
Title:
Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952
Author:
Möhler, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
467

Chapter

Title:
C. Die 2. Phase der Entnazifizierungspolitik ("Epuration systématique") bis Frühjahr 1947
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
161

Chapter

Title:
4. Entnazifizierung im Saarland
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
29

Contents

Table of contents

  • Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952
  • Cover
  • Umschlagtext
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Gliederung
  • Introduction
  • A. Vor- und Rahmenbedingungen der französischen Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die Vorbereitungen Frankreichs auf seine Rolle als Besatzungsmacht
  • 2. Sicherheit durch Demokratisierung: Die frühen Direktiven für die französische Besatzungspolitik
  • 3. Ausweisungen als Mittel der Entnazifizierungspolitik? Die "Entpreußung" des Saarlandes
  • B. Die 1. Phase der Entnazifizierungspolitik in Rheinland-Hessen-Nassau, Hessen-Pfalz und im Saarland (SHAEF-Phase) bis Herbst 1945
  • 1. Die alliierten Anweisungen zur Entnazifizierung: Entnazifizierung unter dem 5e Bureau der 1ère Armée Française
  • 2. Entnazifizierung in der SHAEF-Phase im Saarland, Hessen-Pfalz und Rheinland-Hessen-Nassau
  • 3. Die Entstehung der französischen Entnazifizierungspolitik
  • C. Die 2. Phase der Entnazifizierungspolitik ("Epuration systématique") bis Frühjahr 1947
  • 1. Die Baden-Badener Direktiven zur "épuration systématique"
  • 2. Kontrollratsdirektive Nr. 24 vom 12. Januar 1946
  • 3. Der Ausbau des französischen Entnazifizierungssystems und die Tätigkeit des Service Epuration
  • 4. Entnazifizierung im Saarland
  • 5. Entnazifizierung in Hessen-Pfalz
  • 6. Entnazifizierung in Rheinland-Hessen-Nassau
  • 7. Entnazifizierung der Geistlichen
  • 8. Zwischenbilanz zum Frühjahr 1947
  • D. Die Übergangsphase im Frühjahr 1947: Umsetzung der Kontrollratsdirektive Nr. 38 in deutsche Ländergesetze zur Entnazifizierung
  • 1. Die Kontrollratsdirektive Nr. 38 vom 12. Oktober 1946
  • 2. Erweiterte Vollmachten für die deutschen Regierungen - die Umsetzung der KR 38
  • 3. Das saarländische Entnazifizierungsgesetz
  • 4. Das rheinland-pfälzische Entnazifizierungsgesetz
  • 5. Zusammenfassung: die deutschen Entnazifizierungsgesetze 1947
  • E. Die 3. Phase der Entnazifizierungspolitik: das deutsche Spruchkammerverfahren und die deutsch-französischen Bemühungen um eine Beendigung der Entnazifizierung
  • 1. Pariser und Baden-Badener Direktiven zur Entnazifizierung nach 1947
  • 2. Die Arbeit der Spruchkammerorgane im Saarland
  • 3. Die Arbeit der Spruchkammerorgane in Rheinland-Pfalz
  • F. Internierungen als Teil der Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die Baden-Badener Direktiven zur Internierung
  • 2. Internierungen im Saarland
  • 3. Internierungen in Rheinland-Pfalz
  • G. Bilanz nach fünf Jahren französischer Entnazifizierungspolitik
  • 1. Die "Renazifizierung" der deutschen Verwaltung
  • 2. Das Resümee der französischen Militärregierung
  • Schlussbemerkung: Die Entnazifizierung als Voraussetzung und Teil der französischen Demokratisierungspolitik
  • Abkürzungen
  • Quellen und Darstellungen
  • Anhang
  • Namensverzeichnis/Biographische Angaben
  • Personenregister
  • Umschlagtext

Full text

115 
Anfang Juli 1946 bereiste der Baden-Badener Chef des Service Epuration, Amal, das 
Saarland und begutachtete den Stand der Entnazifizierung. Sein Urteil war ver 
nichtend. Er zeigte sich mit den bisherigen Ergebnissen im Verwaltungs- und im 
Wirtschaftsbereich sehr unzufrieden. Die Ursache hierfür sah er vor allem in der per 
sonellen Zusammensetzung der saarländischen Organe und der fehlenden Kontrolle 
ihrer Arbeit durch den Service Epuration. Dieser sei weder materiell noch personell 
ausreichend ausgestattet 6 . Außerdem sei die Kommunikation zwischen Brun und der 
Verwaltung sowie den französischen Dienststellen sehr mangelhaft. Vor allem müßte 
den französischen Offizieren die Bedeutung der Entnazifizierung für das Gelingen 
der französischen Besatzungspolitik deutlich gemacht werden: Cela est particuliere- 
ment important dans le domaine de l'economie oü les Services frangais ne paraissent 
pas avoir toujours une vue suffisamment nette des necessites politiques 7 . Arnal hielt 
eine grundlegende Neuordnung des Service Epuration für notwendig. Bei seinem 
nächsten Besuch in Baden-Baden bekam Grandval diese Kritik vorgehalten. Da sich 
auch in den saarländischen Parteien immer lauter Unmut regte 8 , und die Ernennung 
der neuen saarländischen Verwaltungsspitze, der Verwaltungskommission, unmittel 
bar bevorstand, entschloß sich Grandval im September, mit der Entlassung Bruns ein 
positives Signal für eine neue Phase der Zusammenarbeit zu setzen 9 . 
Brun selber fühlte sich ungerecht behandelt 10 . Ursächlich für den Rückstand der Ent 
nazifizierung sei vielmehr die mangelnde Unterstützung durch die französischen 
Dienststellen und das fehlende Interesse Grandvals 11 . Als treibende Kraft hinter sei 
ner Entlassung vermutete er den Vorsitzenden der CVP, Johannes Hoffmann. Brun 
kritisierte dessen Einmischung in laufende Säuberungsverfahren: Hoffmann rühme 
sich in aller Öffentlichkeit, daß er über das Kabinett Grandvals Milderungen errei 
chen könne. Durch eine hektische Aktivität in den ersten Oktobertagen versuchte 
Brun zumindest die Entnazifizierung der Verwaltung zum Abschluß zu bringen 12 . 
6 Amal mußte feststellen, daß weder ein Raum für das Archiv noch für die Sitzungen des CSE vorhan 
den war; es fehlten selbst Aktenschränke; CCFA/CAB: Amal: Bericht über die Reise in das Saarland, 
9.-12.7.1946; AOFAA DGAPc.232 p.48. 
7 Ebd. 
8 Im Oktober 1946 wurde der Service Epuration von der Christlichen Volkspartei (CVP) öffentlich kriti 
siert: Der erweiterte Vorstand verabschiedete eine Entschließung, in der der unmögliche Zustand be 
klagt wurde, daß eine andere Instanz als die saarländischen Epurationsorgane jederzeit deren Be 
schlüsse ändern könne; SVZ Nr. 20/46 (12.10.1946) S. 2. 
9 Grandval äußerte auch die Befürchtung, Brun könne wegen seines Privatlebens Gegenstand einer Pres 
sekampagne der CVP werden und damit dem Ansehen der Militärregierung schaden; Brun an Amal, 
26.9.1946; AOFAA DGAP c.232 p.48. Die "Berliner Zeitung" meldete am 19. Januar 1947, daß Brun 
wegen einer Liebesbeziehung zu einer Frau für ehemalige Nationalsozialisten käuflich sei. Der Zei 
tungsartikel wurde von der französischen Kontrollratsgruppe an das SGAAA nach Paris geschickt; 
MAE Z EU/Sarre 1944^19 d.l/42f. Zur Verwaltungskommission siehe weiter unten. 
10 Bruns Bitte um Beistand durch Laffon wurde nicht entsprochen. Siehe seine beiden Rechtfertigungs 
schreiben an Amal, 26.9. u. 2.10.1946; AOFAA DGAP c.232 p.48. Er wurde aber nach seiner Entlas 
sung vorübergehend im Service Epuration in Baden-Baden angestellt (siehe das Kapitel C.3.I.). 
11 Bezeichnenderweise befinden sich im Privatarchiv Grandvals kaum Unterlagen zur Entnazifizierung. 
Die vorhandenen Schriftstücke sind unter dem Titel "Expulsion" abgeheftet; AP GG. 
12 Am 3. Oktober 1946 ordnete Brun an, daß alle Epurationsorgane, ausgenommen die Schulabteilung, 
ihre Tätigkeit binnen 14 Tagen beendet haben müßten. Leroy widerrief zehn Tage später diese Anord
	        

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Möhler, Rainer. Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz Und Im Saarland Unter Französischer Besatzung Von 1945 Bis 1952. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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