Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Description

Title:
VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
85

Description

Title:
6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
8

Table of contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

536 
aus dem gleichen Grund kündigte Württemberg-Hohenzollern eine Verfassungs 
beschwerde an. 11 
Auf die Verbände griff der Konflikt insofern über, als auch Verbandsfunktionäre 
realistischerweise dem niedrigeren Gesamtniveau zustimmten, dies gegenüber den 
Landesverbänden im Südwesten aber nach Möglichkeit nicht allzu deutlich werden 
ließen. Als der Bundestag das Gesetz am 19. Oktober 1950 verabschiedete, lud der 
VdK die aus der ganzen Bundesrepublik zusammengeströmten Verbandsdelegierten 
zur Anhörung der Übertragung auf zwei im Rhein liegende Schiffe ein; 12 13 wie Alfons 
Prönnecke, damals einer der südbadischen Delegierten, berichtet, war der Grund 
weniger die angenehme Schäffsatmosphäre als die Gefahr, daß die Delegierten sonst 
den Bundestag gestürmt hätten. 15 Die badische Regierung hielt dem VdK auch im 
Landtag später scharf vor, sie bei ihren Bonner Bemühungen nicht hinreichend 
unterstützt zu haben, 14 nachdem die Auswirkungen des BVG im ganzen Land Pro 
testdemonstrationen hervorgerufen hatten. Allerdings verwoben sich hier die Front 
stellungen mit den parteipolitischen Gegensätzen, da der VdK-Sprecher im Bundes 
tag, Helmut Bazille, der selbst aus dem württemberg-badischen Verband kam, SPD- 
Mitglied war. Zu den beschriebenen internen Führungskrisen im VdK der Südwest- 
Länder trugen diese Auseinandersetzungen 1950/51 wesentlich bei. 
Durchsetzen konnte Baden nur noch eine Übergangsregelung, die alten Renten, 
soweit sie höher lagen, noch ein halbes Jahr länger zu zahlen. Aus der Verteilung 
dieser Kosten ergab sich wiederum ein langer Streit mit dem Bund. 15 Doch im 
Endergebnis mußte Baden, wie auf den anderen sozialpolitischen Gebieten, sich 
ebenso wie Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern der Bundesregelung 
anschließen. 
Noch in weiteren Bereichen mußte die Bundesrepublik jetzt an neue Lösungen 
gehen, die im Südwesten teilweise bereits verwirklicht waren. 
Mit der Übertragung der Kriegsopferversorgung an die Sozialversicherung war der 
Rechtszug der Versorgung in der Bizone auf die entsprechenden Sozialversi 
cherungsinstitutionen (Oberversicherungsamt usw.) übergegangen. Die Maßnahme 
traf vor allem auf die Kritik der Verbände, da nach ihrem Urteil beide Materien zu 
verschieden waren. Bis 1949 hatte sie immerhin den Vorteil, daß ein Rechtszug in der 
Bizone bestand; in Baden und Rheinland-Pfalz galten rechtlich zunächst die Vor 
schriften von 1934 weiter, 16 welche die Beschwerdemöglichkeiten weitgehend abge 
schafft hatten. Württemberg-Hohenzollern führte eine Versorgungsgerichtsbarkeit 
im Rahmen seiner KB-Leistungsgesetze 1949 wieder ein, Baden in einem eigenen 
Gesetz 1950. 17 Anfang der fünfziger Jahre leitete das Bundesarbeitsministerium eine 
11 Erklärung Altmeiers im Bundesrat abgedruckt in: Staats-Zeitung 1 Nr. 27,6.11. 1950. 
,J Vgl. die Verbandspresse, passim. 
13 Gespräch mit dem südbadischen VdK-Bezirksvorsitzenden Alfons Prönnecke, Müllheim, 31. 
8.1983. 
14 Anton Hilbert (CDU; 1949-1969 MdB) im Badischen Landtag, 8. 5. 1951, S. 21. 
11 Wie Anm. 10. 
14 Vgl. Rechtsvergleichende Darstellung über Leistungen an Kriegsopfer, Heft I, S. 14; Archiv 
BAM. 
11 Vgh oben S. 468.
	        

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