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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
85

Chapter

Title:
6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
8

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

534 
jahr 1950; 5 * das war die Größenordnung der geplanten Aufwendungen in Württem- 
berg-Hohenzollern 1949/50. Die Verwaltung schätzte dagegen, daß für die Kriegs 
opferversorgung höchstens 2,6 Milliarden, also gut ein Fünftel der Bundesausgaben, 
zur Verfügung stehen würden. Damit war die Grundentscheidung gefallen: Die 
Kriegsopferversorgung konnte nur unter Berücksichtigung der Eigenerwerbsmög 
lichkeiten und der individuellen materiellen Situation der Kriegsopfer durchgeführt 
werden, um zumindest den auf fremde Unterstützung Angewiesenen ausreichend zu 
helfen. 
Daraus ergab sich als Grundprinzip des komplizierten Gesetzeswerkes, daß die 
Trennung in eine Grund- und eine Zusatzrente in die Versorgung der Bundesrepu 
blik übernommen wurde. In den Nachkriegsjahren hatten nur Rheinland-Pfalz in 
seinem neuen Gesetz und Baden, soweit es das RVG anwandte, sowie Württemberg- 
Hohenzollern über die indirekte Lösung des Mietzuschusses dieses Konzept prakti 
ziert. In der Bizone war es mit den geringen Mindestrenten rudimentär angelegt. Die 
Grundrente, nur nach dem Beschädigungsgrad bemessen, verkörperte das Entschädi 
gungsprinzip und wurde einkommensunabhängig gezahlt, war jedoch auf niedrigem 
Niveau fixiert (vgl. Tabelle 18, S. 522 f.). Die Zusatzrente, jetzt als Ausgleichsrente 
bezeichnet, wurde entsprechend den Eigenmitteln der Kriegsopfer gewährt und 
diente dazu, den sozial Bedürftigen ein Existenzminimum zu sichern. Für Witwen-, 
Eltern- und Waisenrenten, die gleichfalls sehr niedrig angesetzt waren, galten wie für 
die Beschädigten-Ausgleichsrenten sehr bescheidene Einkommensgrenzen. Eine 
Reihe weiterer struktureller Verschlechterungen wurde erst bei der Durchführung 
deutlich, so in der Herabstufung des Beschädigungsgrades für bestimmte Verletzun 
gen, die gleichfalls eine Minderung der Renten bedeuten konnten.* 
Es war daher Programm, wenn das Bundesarbeitsministerium auch in seiner offiziel 
len Gesamtdarstellung nicht die Rentenzahlung, sondern die gesundheitliche Wie 
derherstellung sowie die soziale Fürsorge und die Berufs- und Arbeitsförderung in 
den Vordergrund der Darstellung rückte. 7 In der Wiederaufbauphase der Bundes 
republik konnte es noch weniger als nach dem Ersten Weltkrieg darum gehen, den 
Kriegsopfern ein materiell gesichertes Dasein unabhängig von allen anderen Erwä 
gungen zu gewähren. Bundesjustizminister Thomas Dehler geriet in eine über Wo 
chen in schärfster Polemik ausgetragene Auseinandersetzung mit den Kriegsopfer 
verbänden, als er im Frühjahr 1950 die Forderungen des VdK zurückwies und auf 
die berechtigten Ansprüche der zahlreichen anderen Kategorien von Kriegsgeschä 
digten verwies, insbesondere der Vertriebenen und Flüchtlinge. 8 Sachlich hatte er 
jedoch recht. Wie schon bei der Beurteilung der Schwerbeschädigtenpolitik in der 
französischen Zone, trafen auch hier wieder zwei nur scheinbar gegensätzliche Moti 
5 Vgl. Angaben von Ministerialdirektor Josef Eckert (BAM) in einer Sitzung mit den Vertretern 
der Verbände und der Landes-Arbeitsministerien, Bonn, 23./24. 3. 1950; Protokoll in LHA 
KO 930/4760. — Bruttoausgaben 1950: 12 554,2 Mio. RM; Statistisches Jahrbuch 1952, S. 
438 u. 440. 
4 Liste der Verletzungen und der entsprechenden Grade der Erwerbsfähigkeitsminderung in: 
Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit, S. 37—49. 
1 Die Versorgung der Kriegsopfer, bes. S. 15 ff. 
8 Vgl. beispielsweise Der Kamerad, März/April 1950.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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