Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Description

Title:
VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
85

Description

Title:
6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
8

Table of contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

532 
6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: 
Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950—1953 
So hart die Kriegsopfer der französischen Zone das 1949 erreichte Versorgungs 
niveau auch kritisierten: Nach der Gründung der Bundesrepublik mußten sie fest 
stellen, daß es über dem lag, was die junge Republik ihnen bieten konnte. 1949 bis 
1951 waren zweieinhalb Jahre bitterer, mit großer Schärfe ausgetragener Kämpfe, in 
denen von seiten der Kriegsopfer immer wieder der demokratische Staat als solcher 
in Zweifel gezogen wurde. Diese Gefahr politischer Radikalisierung hatten alle 
beteiligten Kräfte seit Kriegsende gesehen, und gegenüber den Militärregierungen 
diente sie häufig als Argument zur Durchsetzung deutscher Forderungen. Die De 
monstrationen vor allem des Jahres 1950 führten sie deutlich vor Augen. 
Am Beispiel der Krankenversicherungsorganisation, der Sozialversicherungsselbst 
verwaltung und der Sozialversicherungsanpassungsgesetze wurde im Rahmen dieser 
Arbeit bereits gezeigt, daß der kleine Südwesten sich im Kräftefeld der Gründung 
der Bundesrepublik politisch nur wenig Gehör zu verschaffen vermochte. Eine 
ähnliche Erfahrung machten wenig später auch die Kriegsopfer, als die in eine 
Vielzahl von Länderregelungen zersplitterte Versorgung 1950 auf Bundesebene zu 
sammengefaßt wurde. Auf Länderebene hatte die Leistungsverschlechterung sich 
politisch auch bereits abgezeichnet, als die Landesregierungen bei der Ankündigung 
von Leistungsverbesserungen, vor allem in Rheinland-Pfalz 1949/50, sehr vorsichtig 
wurden, sobald sie die politische Verantwortung für zu erwartende spätere Restrik 
tionen nicht mehr auf die Militärregierung schieben konnten. Das volle Ausmaß des 
Kriegsopferproblems war zum Zeitpunkt der Gründung der Bundesrepublik noch 
nicht genau zu übersehen. Immer noch strömten Heimkehrer aus der Gefangen 
schaft nach Hause und vergrößerten die Zahl der Antragsteller, und bei den zustän 
digen Stellen stauten sich die unerledigten Anträge. Wenn die Gesamtzahlen im Lauf 
der Jahre zurückgingen, so aus natürlichen Gründen, infolge des Todes von Beschä 
digten und Hinterbliebenen und durch das Heranwachsen der Waisen. 
Als Adenauer in seiner Regierungserklärung am 20. September 1949 zusicherte: Den 
erwerbsunfähigen Kriegsbeschädigten und den Kriegshinterbliebenen ist ein ausreichen 
der Unterhalt zu gewähren. Die Schaffung einer einheitlichen Versorgungsgesetzgebung 
für das gesamte Bundesgebiet ist nötig, war daher noch nicht klar, wie dies im 
einzelnen zu realisieren sein würde. Die Regierungserklärung enthielt jedoch bereits 
grundlegende Einschränkungen: Es war die Rede von ausreichendem Unterhalt, also 
der Wahrung des Existenzminimums, nicht von einer Entschädigung für den erlitte 
nen Schaden, und es war die Rede nur von erwerbsunfähigen Beschädigten, nicht von 
allen. Die Marschroute für die Verwaltung, welche die kurze Passage in der Regie 
rungserklärung als Auftrag verstand,’ war damit bereits abgesteckt. 
In der Begründung zur Regierungsvorlage des Bundesversorgungsgesetzes 
stellte das Bundesarbeitsministerium 1950 als Fazit eines Überblicks über die 
Rechtszersplitterung in den ersten Nachkriegsjahren fest: Für die notwendige einheit- 
' Vgl. dazu: Die Versorgung der Kriegsopfer in der Bundesrepublik Deutschland, Bonn 1952.
	        

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