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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
85

Chapter

Title:
4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
13

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

502 
Württemberg dazu, im Zweifelsfall nach den bis 1945 gültigen Bestimmungen weiter 
zu zahlen, vor allem für Opfer des I. Weltkrieges. 1 2 * Damit entstand eine regional und 
individuell unterschiedliche Situation, von der sich ein vollständiges Bild nicht mehr 
gewinnen läßt. Die Gesamtlage wird durch den Versorgungsstand zu Ende Juli 1947 
beleuchtet, zwei Jahre nach Erlaß der Stuttgarter Richtlinien und vor der Ausarbei 
tung des KB-Leistungsgesetzes. In Württemberg-Hohenzollern lagen bis zu diesem 
Zeitpunkt 67 215 Versorgungsanträge vor (Freiburg: ca. 75 000), also von rund 6% 
der Bevölkerung. Entschieden waren von diesen Anträgen 59 453. Nur 24 657 
Kriegsopfer (41,5% der anerkannten Versorgungsfälle) erhielten jedoch auch Barlei 
stungen (Zahlfälle), darunter 9 759 Beschädigte sowie 13 903 Witwen und Waisen. 1 
Vor allem, wenn man berücksichtigt, daß darin die de facto nach altem Recht 
versorgten Betroffenen mitgerechnet sind, wird an der niedrigen Gesamtzahl deut 
lich, daß das Bedürftigkeitsprinzip in der Stuttgarter Regelung absoluten Vorrang 
vor dem Wiedergutmachungsprinzip hatte. Umgekehrt zeigt die Zahl aber auch, daß 
immerhin ein beträchtlicher Teil der Kriegsopfer - genau ist er infolge des unter 
schiedlichen Rechtes nicht zu bestimmen - sich in einer so schwierigen Lage befand, 
daß er trotz der niedrigen Sätze noch Anspruch auf Bar- und nicht nur auf Sachlei 
stungen hatte. Auch wenn die Zahlen nur ein grober Anhaltspunkt sein können - die 
Rentenanträge stiegen ständig weiter an, und andererseits mochte vielfach eigenes 
Vermögen der Anrechnung entzogen worden sein spiegeln sie insofern das soziale 
Elend der Kriegsopfer wider. 
Im Unterschied zur amerikanischen Zone, wo sich die unerledigten Anträge häuf 
ten, 4 ist dieses rudimentäre Versorgungsniveau in Württemberg-Hohenzollern aber 
wenigstens rascher auch realisiert worden. 5 Hierfür war wesentlich verantwortlich, 
daß die französische Militärregierung nicht nur das Weiterbestehen, sondern sogar 
den Ausbau der eigenständigen Versorgungsverwaltung akzeptierte, während 
diese in Nord Württemberg 1946 in die Landesversicherungsanstalt überführt wurde. 
Ende Oktober 1945 wurde neben dem bestehenden Versorgungsamt Rottweil ein 
zweites Versorgungsamt in Ravensburg eingerichtet. Mit der fortschreitenden politi 
schen Trennung der beiden Landesteile wurde zum 15. Januar 1946 zudem die 
Eröffnung eines eigenen Hauptversorgungsamtes in Tübingen genehmigt. 6 * Auch die 
1 Vgl. dazu Eugen Maucher im Landtag, 24. 11. 1948, Verh. LT WH, S. 771, sowie Mitteilun 
gen Mauchers an den Verf., Biberach 27. 7. 1982 u. 23. 2. 1984. 
5 Zahlen nach Tätigkeitsbericht des Arbeitsministeriums für Juli 1947; StA SIG Wü 2/449. 
Vgl. auch Bericht des Arbeitsministeriums an den Finanzausschuß des Landtags, 
29. 9. 1947; Nachlaß Fleck, StA SIG N 3/4. 
4 Vgl. oben S. 446 f. 
5 Vgl. die Statistiken in den monatlichen Tätigkeitsberichten der Landesdirektion Arbeit ab 
Februar 1946; StA SIG Wü 180/394. 
* Anweisung des Versorgungsamtes Württemberg, 29. 10. 1945, StA SIG Wü 180/690; Tätig 
keitsbericht der Tübinger Landesdirektion für Arbeit für Februar 1946, ebd. Wü 180/394; 
Mitteilungen von Eugen Maucher; Schriftverkehr mit der Militärregierung und Organisati 
onspläne in AdO Colmar WH C. 1196/2. Zweigstellen der Versorgungsämter in Biberach 
und Wildbad, französischen Unterlagen zufolge im November 1945 geplant, wurden aller 
dings nicht mehr realisiert.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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