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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
85

Chapter

Title:
4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
13

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

501 
4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner 
Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern 
Unter den Ländern der französischen Zone bildete Württemberg-Hohenzollern in 
der Kriegsopferversorgung gewissermaßen das Schlußlicht. Das lag jedoch weniger 
an der Entwicklung im Land selbst als daran, daß dieses Land sich am engsten an die 
Entwicklung in der amerikanischen Zone anlehnte. Die Rückwirkungen der 
restriktiveren Sozialpolitik der Bizone werden bei der Kriegsopferversorgung beson 
ders deutlich. Württemberg-Hohenzollern erreichte in der Gesamtbilanz zwar ein 
höheres Leistungsniveau als die amerikanische Zone, doch lag es unter dem Niveau 
von Saarland, Rheinland-Pfalz und Baden. 
Ansatzpunkt für diese für die Kriegsopfer negativen Auswirkungen der Sozialpolitik 
in der amerikanischen Zone war die unklare Zoneneinteilung des Sommers 1945 und 
das französische Zögern, Süd-Württemberg als Teil der eigenen Zone zu akzeptieren. 
Schon bei der Sozialversicherungspolitik war zu beobachten, wie die Tübinger Be 
strebungen, engen Kontakt zu Stuttgart zu halten, mit der französischen Zielsetzung 
zusammenwirkten, lieber Baden ganz zu behalten und dafür Württemberg den Ame 
rikanern zu überlassen. In der Kriegsopferversorgung war dies noch deutlicher. 
Nach dem Zusammenbruch blieb der Stuttgarter Landesdirektor für Arbeit und 
Sozialordnung zunächst auch noch für Südwürttemberg zuständig, und so erhielt die 
Anfang August getroffene erste Stuttgarter Versorgungsregelung auch im franzö 
sisch besetzten Teil Württembergs Gültigkeit. 1 Ein Rechtsanspruch auf Leistungen 
blieb zwar grundsätzlich bestehen; hierin war die Regelung der Situation in Rhein- 
land-Hessen-Nassau überlegen. Die in Baden erst sukzessiv abgeschafften, während 
des „III. Reiches“ eingeführten Zulagen wurden jedoch gestrichen. Leicht- und 
Minderbeschädigte bis 49% (bzw. Versehrtenstufe I) erhielten keine Leistungen, 
ebensowenig Kriegsopfer, die im Dienst der im Vermögenskontrollgesetz Nr. 52 
aufgeführten NS-Organisationen beschädigt worden waren. Auch Schwerbeschädig 
te erhielten Renten nur, wenn sie monatlich nicht mehr als 25 RM (Witwen: 15 RM) 
an eigenem Einkommen hatten, von voll Erwerbsunfähigen abgesehen. Je nach 
Beschädigungsgrad und Ortsklassen variierten die Höchstsätze zwischen 40 und 80 
RM, die Kinderzulagen zwischen 5 und 10 RM; Witwen erhielten 50 bis 60 RM, 
Waisen 18 bis 32 RM. Hinzu kamen Mietbeihilfen, Pflege- und Blindenzulagen 
sowie Sterbegeld. Eltern - hier war die Regelung besser als im Gebiet des späteren 
Rheinland-Pfalz - konnten Rente bei Bedürftigkeit erhalten. Kostenlose Heilfürsor 
ge und orthopädische Versorgung standen allen Kriegsopfern zu. Damit war auch in 
Württemberg-Hohenzollern ein extrem niedriges Versorgungsniveau als politische 
Ausgangslage fixiert. 
Allerdings war der Stuttgarter Erlaß so knapp gefaßt, daß in der Praxis zahlreiche 
Fragen ungeklärt blieben. Diese Fälle nutzte die Versorgungsverwaltung in Süd- 
Richtlinien für die Gewährung von Versorgungsgebührnissen durch die Versorgungsämter in 
Württemberg, 6.8. 1945; StA Wü 180/690. Zur Entwicklung in der amerikanischen Zone 
siehe oben S. 441 ff.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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