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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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CC BY-NC: Attribution-NonCommercial 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
85

Chapter

Title:
3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
26

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

483 
nerfranzösischen Machtkampfes zwischen den Gouverneuren Hettier de Boislam 
bert im Norden und Brozen-Favereau im Süden zugunsten von Boislambert ging 
dieser daran, seine Kontrolle über das Land auszubauen. Bei einer Zersplitterung, 
wie sie in der Kriegsopferversorgung herrschte, war die deutsche Verwaltung jedoch 
nur sehr schwer zu überwachen. 28 ln Rheinland-Pfalz traf die allgemein in der Zone 
zu beobachtende, relativ positive Haltung der Franzosen gegenüber den Kriegsop 
fern damit zusammen mit der spezifischen politischen Konstellation des Winters 
1946/47. 
Vor diesem Hintergrund ist die Initiative zu sehen, die im Frühjahr 1947 nun wieder 
um von der Militärregierung ausging: Während die Kriegsopferfrage im Zusammen 
hang der Verfassungsberatungen in der Beratenden Landesversammlung von den 
Parteien aufgegriffen wurde, forderte der Arbeitsoffizier Mitte März Arbeitsminister 
Röhle auf, einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung der unterschiedlichen 
Kriegsopferregelungen vorzulegen und als Grundlage die Neustädter Verord 
nung vom Dezember 1945 zu nehmen, deren Anwendung in der Pfalz bisher nur gute 
Resultate erbracht hat. Dabei wurde ausdrücklich daraufhingewiesen, daß dies trotz 
der laufenden Kontrollratsverhandlungen in der Frage geschehen solle. 29 Damit war 
von französischer Seite nicht eine Nivellierung des Versorgungsniveaus im Lande, 
sondern die Vereinheitlichung auf dem höchsten im Lande gültigen Niveau angeord 
net. 
Die Reaktion der deutschen Verwaltung war verwirrend. Zunächst legte das Arbeits 
ministerium sofort einen Verordnungsentwurf vor, demzufolge die Hessen-Pfalz-Re- 
gelung auf Landesebene übernommen, die Leistungen aber auf einem mittleren 
Niveau nivelliert werden sollten. 30 Etwas später schrieb der Minister selbst, man 
arbeite an einem neuen Entwurf, und entschuldigte sich Ende Mai 1947 dafür, 
während der Vorbereitungen zu Landtagswahl und Regierungsbildung zur Schaf 
fung eines einheitlichen Versorgungsrechtes nicht gekommen zu sein; man möge daher 
bitte den Entwurf vom März genehmigen. 31 
Inzwischen hatte der Anspruch auf eine angemessene Versorgung von Opfern des 
Faschismus und Kriegsopfern auf eine SPD-Initiative hin, doch unter Zustimmung 
aller Parteien, Verfassungsrang erhalten. 32 Wie in der Frage der Selbstverwaltung der 
Sozialversicherung bildete die rheinland-pfälzische Verfassung hierin einen Kon 
trast zu den übrigen deutschen Landesverfassungen der Nachkriegszeit, in denen die * 34 
Dieser Gesichtspunkt kommt im französischen Schriftverkehr häufiger zum Ausdruck, so 
z. B. in der Vorlage von Thibault für die entscheidende Besprechung zwischen Koenig und 
^ Altmeier, 13. 1. 1949; AdO Colmar C. 897/5-10-3. 
Thibault an Arbeitsminister Röhle, 19. 3. 1947; ebd. 5-10-1. Zu den Parteien vgl. Anm. 32. u. 
34. 
Entwurf vom 22. 3. 1947 ebd. Die Renten wurden für die Schwerbeschädigten relativ niedri 
ger, für die Minderbeschädigten relativ höher angesetzt als in Hessen-Pfalz. 
Schreiben Röhles an Militärregierung vom 19. 4. und 24. 5. 1947; ebd. 
Artikel 139 der Landesverfassung. Vgl. Antrag von Herbert Buhl (SPD) im Verfassungsaus 
schuß der Beratenden Landesversammlung, 7. 3. 1947; Klaas, S. 158. Bereits am 24. 1. 1947 
hatte die KP-Fraktion die Ausdehnung der Neustädter Schwerbeschädigten-Versorgung auf 
das ganze Land gefordert; Archiv BLV in LTA RLP.
	        

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