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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
85

Chapter

Title:
3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
26

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

476 
Dies geschah am 11. August 1945 mit einer Verfügung, die neben einer Trierer 
Schwerbeschädigten-Verordnung die früheste, neues positives Recht setzende Nach 
kriegsanordnung in der Kriegsopferfrage in Deutschland bildete. Beschädigte er 
hielten damit ab einer Erwerbsfähigkeitsminderung um 50% ein Anrecht auf Lei 
stungen nach Unfallversicherungskritierien, d. h. orientiert an ihrem früheren Ar 
beitsverdienst. Blinde und Pflegebedürftige erhielten eine Pflegezulage. Hinterblie 
bene sahen sich allerdings auf die Fürsorge angewiesen; für sie wurde eine Neurege 
lung zunächst nur angekündigt. 
Angesichts der Komplexität der Materie erwies die sehr rasch formulierte Verfügung 
sich allerdings als unzureichend. Wenige Tage später ließ die Militärregierung sich 
von einem Sachbearbeiter detailliert auseinandersetzen, welches Leistungsniveau 
damit in der Praxis erreicht wurde, und erhob Einspruch. 4 Für Beschädigte, die vor 
ihrer Einberufung noch nichts oder als Lehrling nur wenig verdient hätten, sei das 
Leistungsniveau der Unfallversicherung unzureichend; es solle mindestens ein Jah 
resarbeitsverdienst von 1 800 RM zugrundegelegt werden, entsprechend dem Ein 
kommen eines ungelernten Arbeiters. Zur Verweisung der Hinterbliebenen an die 
Fürsorge - fast allgemeine Praxis im Nachkriegsdeutschland - wurde erklärt, daß 
man diese Unterstützungsart für die Hinterbliebenen nicht wünsche. Es solle keine 
„Armenunterstützung“ sein .. . Man möge die Witwen und Waisen des Krieges so 
behandeln, wie die ... der in der „Industrie" bei der Arbeit Umgekommenen. Die 
Versorgung solle demgemäß auch nicht durch die Wohlfahrtsämter, sondern durch 
die Landesversicherungsanstalten erfolgen. Die Hinterbliebenenversorgung sei von 
der Bedürftigkeit abhängig zu machen, doch sollten die Leute soviel bekommen ..., 
daß sie auch davon (bescheiden) leben könnten. Für die Zeit bis zum 1. Juli 1945 seien 
Nachzahlungen gemäß den zuvor gültigen Versorgungsgesetzen zu leisten; für die 
folgende Zeit sei in unverzüglich vorzulegenden Ausführungsbestimmungen dafür 
zu sorgen, daß die Renten nicht so niedrig angesetzt würden, wie dies in der deut 
schen Regelung vorgesehen war. 
Damit waren von französischer Seite zwei Kriterien eingeführt, die in der Nach 
kriegssituation nicht auf identische Lösungen hinausliefen: Sicherung eines „be 
scheidenen“ Existenzminimums für die Kriegsopfer und Angleichung ihrer Renten 
an die der Opfer von Arbeitsunfällen - ein Prinzip, das wenig später die Kontroll- 
ratsdiskussionen und die Planungen in der Bizone bestimmen sollte. 
Daß diese französische Initiative in Neustadt in der Besprechung vorgetragen wur 
de, welche auch den ersten zentralen Anweisungen für die Sozialversicherungsre 
form diente/ deutet darauf hin, daß auch in der Kriegsopferversorgung bereits im 
Sommer 1945 eine Zentralisierung einsetzte. Dennoch ist hier Vorsicht angebracht. 
Die Grundtendenz, den Kriegsopfern einen Rechtsanspruch auf Versorgung zuzuge 
stehen und sie nicht der Fürsorge zu überlassen, entsprach den auch in Baden und 
Süd-Württemberg 1945 verfolgten Grundsätzen. Doch anders als für die Sozialversi 
cherung enthält das Neustädter Protokoll für die Kriegsopfer keinen ausdrücklichen 
4 Niederschrift über Unterredung mit Aspirant Evain, 21. 8. 1945; LA SP H 13/62 Bl. 175-177. 
J Siehe oben S. 214 f. u. 219 mit Anm. 2.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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