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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
85

Chapter

Title:
3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
26

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

475 
3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz 
Als der rheinland-pfälzische Arbeitsminister Bökenkrüger nach seinem Rücktritt 
Ende 1949 eine Bilanz der Sozialpolitik im Land zog, chakterisierte er auch die 
Haltung der Militärregierung in der Kriegsopferversorgung: Eine Sonderbehandlung 
der Kriegsverletzten und ihrer Hinterbliebenen erschien sozusagen als militärische Un 
tergrundbewegung und wurde lange abgelehnt, es seien lange und harte Verhandlungen 
erforderlich gewesen, um in Hessen-Pfalz im Dezember 1945 eine erste Regelung 
gegen die Militärregierung durchzusetzen. 1 Der Rückblick des zuständigen Mini 
sters, der vor der Landesgründung in Hessen-Pfalz als Präsidialdirektor gleichfalls 
für das Arbeitsressort zuständig gewesen war, zeigt in charakteristischer Weise, wie 
sich das Verhältnis von französischer Besatzungsmacht und deutscher Verwaltung in 
der Erinnerung mancher deutscher Politiker schon bald nach Kriegsende in einer 
Weise verschob, die in der Aktenüberlieferung keine Bestätigung findet. Auch dort, 
wo man die geleistete Arbeit mit Recht positiv werten konnte, blieb als beherrschen 
des Grundmuster der Erinnerung, man habe Neuordnungsansätze von deutscher 
Seite gegen die Widerstände der Besatzungsmacht durchgekämpft. 
In der Tat hat das kleine Land Hessen-Pfalz, sozialpolitischer Vorreiter in vielfa 
cher Hinsicht, nicht nur weit früher als alle anderen Länder des ehemaligen deut 
schen Reiches außer Baden wieder einen Rechtsanspruch auf Leistungen für Kriegs 
opfer anerkannt. Es hat auch ein Konzept entwickelt, das den anderen Neuord 
nungsansätzen, wie sie sich ab 1946 vor allem in der Bizone herausbildeten, sachlich 
überlegen war, 1947/48 auf ganz Rheinland-Pfalz ausgedehnt wurde und erst 1949 
mit den Kriegsopfergesetzen von Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern 
durch bessere Leistungen ersetzt wurde. Die politische Initiative ging jedoch wesent 
lich von französischer Seite aus. 
Nach dem Einmarsch der französischen Truppen in der Pfalz hob die Militärregie 
rung, entsprechend der SHAEF-Anweisung, die bestehenden Versorgungsbestim 
mungen nach dem Wehrmachtsfürsorge- und -Versorgungsgesetz und nach dem 
Offizierspensionsgesetz zunächst auf und verfügte am 2. August 1945 die Auflösung 
der gesamten Versorgungsverwaltung, nachdem mehrere Dienststellen bereits zuvor 
geschlossen worden waren. 1 Anders als in den Regierungsbezirken Trier und Ko 
blenz und anders als in den übrigen Zonen, wurde ein Rechtsanspruch auf Versehr 
tenleistungen jedoch nicht völlig beseitigt, sondern der deutschen Verwaltung emp 
fohlen, die Versorgung auf die Bestimmungen der Unfallversicherung umzustellen. 3 
Bökenkrüger, S. 251. So auch noch von mir selbst übernommen in: Hudemann, Sozialstruk 
tur, S. 394; diese Darstellung ist entsprechend zu korrigieren. 
Korrespondenz über die zunächst zum 30. 6. 1945 verfügte Auflösung des Versorgungsamtes 
Landau im Juli/August 1945 in AdO Colmar RLP C. 897/5-10-1; Bericht der Abt. Versor 
gung der LVA Rheinland-Pfalz, Die Versorgung der Kriegshinterbliebenen, 9. 2. 1948; Archiv 
LVA RLP. 
Vgl. dazu zusammenfassend Präsidialdirektor Dahlgrün (Finanzen) an Finanzoffizier der 
Militärregierung, 17. 10. 1945, LA SP H 13/59, sowie Notizen von Arbeitsoffizier Thibault in 
AdO Colmar RLPC. 897/5-10-1. Siehe auch unten Anm. 7.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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