Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Description

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Description

Title:
VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
85

Description

Title:
2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
15

Table of contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

460 
2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden 
Baden ist das einzige Land des ehemaligen Deutschen Reiches gewesen, in dem das 
bis 1945 bestehende Kriegsopferversorgungssystem bis zum Inkrafttreten des Bun 
desversorgungsgesetzes in seinen wesentlichen Teilen fortgalt, wenngleich die Lei 
stungen nach oben begrenzt und nationalsozialistische Einzelbestimmungen nach 
und nach aufgehoben wurden. Dabei ergaben sich politische Dispositionen, die sich 
von denjenigen in den anderen Ländern der französischen Zone erheblich unter 
schieden. 
Die ersten Maßnahmen der Besatzungsmacht wirkten auf die Betroffenen hart. Ende 
Juni 1945 wurde eine lineare Kürzung der Versehrtenbezüge und eine Obergrenze 
für die Versorgungszahlungen angeordnet. Versehrtengelder der Stufe I (nach dem 
WFVG) und Renten für eine Minderung der Erwerbsfähigkeit um 30% (nach dem 
RVG) wurden um zwei Drittel gekürzt, Versehrtengelder der Stufen II (40-60%) um 
ein Drittel. Alle Versorgungsbezüge zusammen durften in Stufe I 100 RM nicht 
übersteigen, in Stufe II 200 RM, in Stufe III und IV (70%-100%) 300 RM. 1 Im 
Vergleich der deutschen Besatzungszonen waren diese Anweisungen jedoch erstaun 
lich: Während in fast allen anderen Regionen die Kriegsopferzahlungen aufgrund 
der ersten SHAEF-Anweisung vom Mai 1945 zunächst eingestellt wurden, 2 wurden 
sie in Baden zwar gekürzt, als eigenständige Kriegsopferleistungen damit aber aus 
drücklich bestätigt. Den weiten Spielraum, den die SHAEF-Formulierungen den 
jeweiligen regionalen oder lokalen Militärbefehlshabern ließen, nutzten die Franzo 
sen in Baden also zu einer Regelung, die den Kriegsopfern - gemessen am 1945 
üblichen Leistungsniveau - weitestgehend entgegenkam. Welche Implikationen die 
se Anordnung hatte, wurde auch erst allmählich deutlich: Sie bedeutete nicht nur 
eine Beibehaltung reduzierter Rentenleistungen; dadurch, daß sie und nicht die 
SHAEF-Anweisung zur Grundlage der badischen Versorgung wurde, blieben die 
übrigen Bestimmungen des Versorgungssystems, die in der Anordnung nicht ange 
sprochen waren, zunächst stillschweigend in Kraft. Dieses komplizierte Geflecht von 
Zusatzrenten, Zulagen, Einkommensgrenzen usw. wurde noch stärker als die Höhe 
der Versehrtengelder zum Hauptgrund dafür, daß die. Kriegsopferleistungen in Ba 
den insgesamt weit über den Leistungen in den anderen Teilen des ehemaligen 
Reiches lagen. 
Schon die Höchstgrenzen für Beschädigtenrenten und Versehrtengelder kamen in 
der Praxis nur selten zur Wirkung, da Leistungen diese Höhe nur in wenigen Fällen 
erreichten. Besonders wichtig waren jedoch die Bestimmungen für die Hinterbliebe 
nen. Noch Anfang 1947, als die restriktive Linie der Kontrollratsplanungen längst 
klar war und gerade in Finanzfragen Konflikte zwischen deutschen und französi- 
1 Anweisungen der Section des Finances, 26. 5. 1945, und des Service du Travail, 2. 7. 1945; 
vgl. Verh. Bad. LT, 25. 11. 1949, sowie Antrag Nr. 51 (1949/50) der SPD-Landtagsfraktion 
zur Aufhebung dieser Kürzungen. Zusammenfassung in: Delegue superieur Baden an Di- 
rection des Finances, Baden-Baden, ca. 10. 1. 1947; AdO Colmar Bade 2413/2. 
2 Siehe dazu S. 400; Text in AdO Colmar Bade 2413/2.
	        

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