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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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CC BY-NC: Attribution-NonCommercial 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
67

Chapter

Title:
4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
14

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

452 
diglich in Hamburg durchgesetzt, wo schon Ende 1946 die Pflichteinstellungsquoten 
heraufgesetzt worden waren. 62 
Anders als der Zonenbeirat, traf der Länderrat der amerikanischen Zone schon 
erheblich früher Rahmenregelungen, die auch weiter gingen als die Ansätze in der 
britischen Zone, und die Militärregierung setzte den deutschen Vorstößen hier weni 
ger Widerstand entgegen. Soweit die Kriegsversehrtenfürsorgestellen 1945 aufgelöst 
waren, hing auch die Arbeitsvermittlung für Schwerbeschädigte zunächst, wie es ein 
bayrischer Vertreter formulierte, in der Luft, 6 * so daß die Länderratsausschüsse schon 
im Dezember 1945 eine Reform vorbereiteten. Tatsächlich übernahmen die Arbeits 
ämter ohne gesetzlichen Auftrag zu dieser Zeit vielfach die Vermittlung, so daß die 
gleichen Grundsatzdiskussionen wie in der britischen Zone begannen. Der Länder 
rat konnte sich hier zunächst nicht einigen; so verwies Reinhold Maier auf die 
Notwendigkeit einvernehmlicher Regelung mit der Wirtschaft, Ludwig Preller auf 
die technische Notwendigkeit der Einschaltung der Arbeitsämter, der bayrische 
Vertreter Hilpert auf den Vorrang der Fürsorgegesichtspunkte. 64 Einen Entwurf, die 
Pflichtquote generell auf 10% zu erhöhen, nahm der Länderrat daher zunächst nur 
zur Kenntnis. 65 Mit dieser Frage nach der Priorität der ökonomischen oder der 
fürsorgerischen Gesichtspunkte verwob sich nun jedoch eine zweite Konfliktebene: 
die Problematik der Kompetenzabgrenzung zwischen Ländern und Zoneninstitutio 
nen, die 1946/48 zu den beherrschenden Themen der Länderratsarbeit im Vorfeld 
der Entstehung der Bi- und Trizoneninstitutionen gehörte. Besonders Bayern wandte 
sich auf Länderratsebene auch dann noch, als in den Ausschüssen Anfang 1947 eine 
Einigung bereits gelungen war, 66 gegen eine zoneneinheitliche Behandlung des 
Komplexes und beharrte auf dem Erlaß des Gesetzes durch die Landtage. 67 
Erst am 6. Mai wurde das Gesetz im Länderrat verabschiedet, 68 und erst mehrere 
Monate später übernahmen es auch die Länderparlamente der amerikanischen Zo 
62 Die Ausführungsverordnung zum Hamburger Schwerbeschädigtengesetz vom 10. 10. 1946 
legte den Pflichteinstellungssatz auf 5% für private und auf 10% für öffentliche Betriebe etc. 
fest; höhere Zuweisungen für Privatunternehmen waren grundsätzlich möglich. Die Aus 
gleichsabgabe für Nichtbesetzung wurde von 25 DM auf 40 DM erhöht. Erst am 2. 9. 1949 
erließ auch Nordrhein-Westfalen eine Verordnung, die den Satz für Behörden auf 10% 
erhöhte und für private Betriebe den Arbeitsminister nach Zustimmung eines Landtagsaus 
schusses zur Festsetzung der gleichen Quote ermächtigte. Breil, S. 90. 
63 Sozialpolit. Ausschuß des Länderrats, 11. 12. 1945; Protokoll in BA Z 1/897 Bl. 8. 
64 Länderrat 2.4. 1946; Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik, Bd. 1, S. 377 ff., hier 
S. 401 f. 
65 Ebd. 
66 Sozialpolit. Ausschuß des Länderrats, 21.3. 1947; Protokoll in BA Z 1/899, hier Bl. 9 f., 
Gesetzentwurf in Anlage. 
61 Länderrat 15. 4. 1947; Akten zur Vorgeschichte der Bundesrepublik, Bd. 2, S. 301 ff., hier 
S. 304 u. 314 f. 
66 Ebd., S. 401 u. 414.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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