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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
67

Chapter

Title:
4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
14

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

440 
4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, 
amerikanischen und britischen Zone 
Der Stellenwert der Sozialpolitik in der französischen Zone und die Verbindungs 
linien, die von ihr zur Bundes-Sozialpolitik nach 1949/50 laufen, werden im Ver 
gleich der vier Besatzungszonen am deutlichsten. Obwohl die Vorgänge in den 
anderen Zonen einer umfassenderen, politisch und sozialgeschichtlich orientierten 
Untersuchung noch harren, seien daher wenigstens Grundzüge der politischen Ent 
wicklung skizziert; auf die sozialgeschichtliche Situation wird im Zusammenhang 
mit der Darstellung der Entwicklung im Südwesten zurückzukommen sein. 1 Im 
gesamtdeutschen Vergleich bildeten französische und sowjetische Zone, in anderen 
Bereichen vielfach eher vergleichbar, in der Kriegsopferversorgung den größten 
Kontrast, während britische und amerikanische Zone eine Mittelstellung einnah- 
men. 
In der sowjetischen Zone bildete die Kriegsopferfrage insofern gewissermaßen 
kein Problem, als die Besatzungsmacht jegliche gesonderte Versorgung für Kriegs 
opfer außerhalb der Sozialversicherung zunächst verweigerte. Dies entsprach der 
Haltung, wie die Sowjets sie auch im Kontrollrat bis 1947 einnahmen. Ab 
23. April 1946 wurden im Zuge der beginnenden Sozialversicherungsreform Unter 
stützungszahlungen für Beschädigte, die über kein eigenes Einkommen verfügten, 
bis zur Höchstgrenze von 90 RM im Monat genehmigt. 2 Erst, als sowohl die Kriegs- 
opferversorgungs- wie die Sozialversicherungsverhandlungen im Kontrollrat ge 
scheitert waren, erfolgte im Juli 1948 eine rudimentäre Regelung des Problems. 3 
Kriegsopferrenten wurden danach lediglich an erwerbsunfähige Beschädigte ge 
zahlt, die nicht im Dienst von NSDAP-Organisationen beschädigt und nicht im 
Rahmen von Entnazifizierungsmaßnahmen als Aktivisten festgestellt worden waren; 
untere Berechtigungsgrenze war eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von minde 
stens zwei Dritteln oder die Vollendung des 65. Lebensjahres (60. Lebensjahr bei 
Frauen). Die Bestimmungen über Nachuntersuchungen waren streng, und die Rege 
lung galt ebenfalls für die Opfer des I. Weltkrieges. Witwen erhielten nur bei entspre 
chender eigener Erwerbsminderung oder bei Versorgung von Kindern Renten, Wai 
sen bis zum 15. bzw. bei Ausbildung bis zum 18. Lebensjahr. Berechnungsgrundlage 
der aus einer Grundrente von 30 RM und einem Steigerungsbetrag zusammenge 
setzten Leistungen war die Sozialversicherungsgesetzgebung; für die Berechnung 
des Steigerungsbetrages, der am monatlichen Durchschnittsverdienst des Betrof 
fenen orientiert war, wurden freiwillige Militärdienstzeiten nicht berücksichtigt. 
Die Höchstgrenze für die Rente lag einschließlich Kinderzuschlägen bei 
1 Siehe unten S. 514 ff., zum Forschungsstand Einleitung oben S. 23 f. 
2 Schiefelbein, S. 108 ff.; Schreiber, Deutsche Lösung, S.13 f. 
1 Verordnung über die Zahlung von Renten an Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebene, 
21.7. 1948, ZVB1. 1948, S. 363 ff., mit den Durchführungsbestimmungen vom 27. 11. 1948 
abgedruckt bei Lehmann, Sozialversicherung, S. 312-319. Vgl. dazu auch Knoll sowie 
Langenecker, S. 91 ff. Diese Verordnung behielt grundsätzlich ihre Gültigkeit; vgl. DDR- 
Handbuch, Bd. 1, S. 756, mit Hinweisen zu den Novellierungen.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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