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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
67

Chapter

Title:
3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
27

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

414 
waren, 1945 gewissermaßen erneut getroffen, da ihre Organisation aufgrund der 
Gleichschaltung von 1933 verboten blieb und, was für den Neuanfang noch schwerer 
wog, deren 1933 beschlagnahmtes Vermögen nun erneut beschlagnahmt war. Bei 
spielsweise wurde der Verband der Körperbeschädigten (VdK) in Württemberg-Ho- 
henzollern erst 1950 als Zwecknachfolger des sozialdemokratischen Reichsbundes, 
des bürgerlichen Zentralverbandes und des kommunistischen Internationalen Bundes 
der Weimarer Republik anerkannt; er erhielt aber auch jetzt nicht das Vermögen der 
NSKOV übertragen, sondern dieses floß dem Wiedergutmachungsfonds zu, und die 
Landesregierung gestand dem VdK lediglich grundsätzlich günstigere Preise für den 
Ankauf dieses Vermögens zu. 4 In dieser Hinsicht trafen die Kriegsopferverbände auf 
ähnliche Schwierigkeiten wie die Gewerkschaften, nur in noch größerem Maße. 
Andererseits liegt im 1945 erlassenen Verbot reiner Kriegsopferorganisationen inso 
fern der Ausgangspunkt für die „Mischverbände“, als sich die bundesdeutschen 
Kriegsopferorganisationen sowohl von denen der Weimarer Republik wie von de 
nen der meisten anderen Länder seit dem II. Weltkrieg unterscheiden: Bis 1948/49 
wurden nur Verbände zugelassen, die Kriegsopfer und Zivilbeschädigte gleicherma 
ßen aufnahmen. Unmittelbar nach dem Krieg fühlten sich die Kriegsopfer durch 
diese Auflage ebenso wie durch andere Maßnahmen in ihrem Selbstverständnis 
vielfach tief getroffen: während sie ihr Schicksal als ein besonderes Opfer für ihr 
Land betrachteten, aus dem eine Sonderstellung gegenüber anderen Gruppen der 
Gesellschaft abzuleiten war, sahen sie sich jetzt mit Gruppen identifiziert, deren 
Probleme aus ganz anderen Ausgangssituationen herrührten. Bis heute stellt der 
Gegensatz zwischen Kriegsopfern und Zivilbeschädigten in den großen Kriegsopfer 
verbänden ein zwar offiziell nicht zugegebenes, in Gesprächen mit Verbandsmitglie 
dern aber immer wieder deutlich werdendes Problem dar. Andererseits haben die 
Verbände diese Struktur nach 1949 aus eigenem Entschluß beibehalten und bejahen 
sie trotz der damit gelegentlich verbundenen Reibungen. In dem Maße, in dem die 
Zahl der Kriegsopfer geringer wird, profitieren die Verbände auch insofern immer 
stärker von der Mischstruktur, als die relativ und absolut wachsende Zahl ziviler 
Beschädigter und Sozialrentner unter ihren Mitgliedern sowohl ihre Legitimierung 
als politische Interessengruppe wie auch ihre Leistungsfähigkeit auf sozialem Gebiet 
erhält. 
Während das Organisationsverbot die Verbände 1945/46 zunächst schwächte, trug 
ein zweites Element der alliierten Politik rasch zu ihrer Stärkung bei: die weitgehen 
de Aufhebung der Sozialleistungen für die Kriegsopfer. Hatte nach 1919 die Ministe- 
rialverwaltung weitgehend die Ausarbeitung des Versorgungssystems übernommen, 
die zum Reichsversorgungsgesetz von 1920 führte, so war der Staat nach 1945 dazu 
grundsätzlich nur insoweit in der Lage, als die alliierten Vorbehaltsrechte ihm dies 
gestatteten. 
4 Protokoll des Staatsministeriums Württemberg-Hohenzollem, 22.8.1950; StA SIG 
Wii 2/783. In einem Einzelfall wurde ein Grundstücks-Kaufpreis z. B. auf die 1938 von der 
NSKOV bei der Übernahme bezahlte Summe festgelegt, die knapp die Hälfte des Schätzprei 
ses von 1950 betrug; Protokoll des Staatsministeriums, 5. 12. 1950, ebd.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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