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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
67

Chapter

Title:
2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
13

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Homepage
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

400 
2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947 
Die Alliierten standen, als sie Deutschland 1945 besetzten, vor einem Versorgungs 
system, in dem sich überkommene, auf Reintegration des Versehrten in die Gesell 
schaft gerichtete Tendenzen der Weimarer Republik verwoben mit auf Wehrtaug 
lichkeit und Kriegsmotivation zielenden, gelegentlich von spezifisch nationalsoziali 
stischen Schlagworten durchsetzten Elementen. Eine Trennung der einen von der 
anderen Tendenz war schwierig, zumal wenn in der langfristigen Entwicklungsten 
denz der Versorgungsgesetzgebung liegende und als solche nicht spezifisch „militari 
stische“ Maßnahmen beispielsweise im nationalsozialistischen Propagandarahmen 
einer Führergabe getroffen worden waren. So ergab sich schon bald im Alliierten 
Kontrollrat ein jahrelanges Tauziehen um die Vier-Mächte- Gesetzgebung in der 
Kriegsopferfrage und andererseits eine Sonderentwicklung in den vier Zonen, die 
bis 1949 schließlich allein in den Westzonen zu sieben verschiedenen Versorgungsre 
gelungen führte. Trotz dieser scheinbar chaotischen Entwicklung sind die Grund 
prinzipien, nach denen die Kriegsopferfrage in den ersten Nachkriegsjahren ange 
gangen wurde, für die Stellung der Kriegsopfer und ihrer Interessenvertretung in der 
Bundesrepublik in mehrfacher Hinsicht prägend geworden. 
Die Entwicklung der Position der vier Besatzungsmächte in der Kriegsopferfrage 
war auf westlicher Seite gekennzeichnet durch eine gewisse Unsicherheit, wie die 
Ziele von Entnazifizierung und Entmilitarisierung hier zu realisieren seien, während 
die Sowjetunion zunächst jegliche Leistungen für Kriegsopfer ablehnte, bis sich 
Ende 1947 eine Einigung auf der Basis der Unfallversicherungsprinzipien ergab. 
Inzwischen hatten die Regelungen in den einzelnen Zonen sich aber schon längst 
auseinanderentwickelt. 
In seiner ersten Finanzanweisung hatte das SH AEF bereits im Zuge der Besetzung 
im Frühsommer 1945 jegliche Auszahlung von Militärrenten und Militärunterstützun 
gen untersagt, mit Ausnahme von Leistungen bei Minderung der Arbeitsfähigkeit, 
Leistungen an bedürftige Hinterbliebene sowie Notunterstützungen an Familien wo 
möglich nach den geltenden Familienunterstützungssystemen für Soldaten. Die Mili 
tärregierung erhielt jedoch die Befugnis sowohl zur Erweiterung wie zur weiteren 
Einschränkung der Leistungen. 1 Damit ergab sich für die jeweiligen Befehlshaber 
ein recht breiter Ermessensspielraum, welche Leistungen zur Bestreitung des Lebens 
unterhaltes zu genehmigen waren. Die allgemeinen SHAEF-Formulierungen dürften 
ein wesentlicher Grund dafür sein, daß sich die tatsächliche Situation der Kriegsop 
1 Anweisung Nr. 1 an deutsche Beamte betr. öffentliche Einnahmen und Ausgaben. In Baden 
wurde die Anweisung im späteren Behördenschriftverkehr ohne genauere Angabe auf Mai 
1945 datiert. In den Akten des 5. Büros der 1. französischen Armee (AdO Colmar CGAAA 
C. 2669/4-2) findet sich ein deutsch und französisch vorgedrucktes Exemplar, in dem die 
Datumszeile freigelassen ist; es ist daher anzunehmen, daß die Anweisung je nach den 
örtlichen Gegebenheiten von den lokalen Befehlshabern im Zuge des Aufbaus der jeweili 
gen Militärverwaltung zu unterschiedlichen Terminen erlassen wurde und die deutschen 
Verwaltungen das verbindliche Datum später selbst nicht mehr feststellen konnten. Zum 
Inhalt vgl. auch Scherpenberg, S. 107 ff.; Text ebd. S. 513 f. aus den britischen Akten, 
gleichfalls undatiert.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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