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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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CC BY-NC: Attribution-NonCommercial 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
67

Chapter

Title:
1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
12

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

398 
Rückgliederung der Soldaten in das Zivilleben, die beiden das WFVG durchziehen 
den gegensätzlichen Grundlinien, beide deutlich wurden. In der Konsequenz der 
Fortentwicklung des alten Versorgungsrechtes lag beispielsweise die Einführung 
einer Krankenversicherung für Kriegshinterbliebene im Jahre 1939, die durch ihr 
Publikationsdatum als Führergabe zu Hitlers Geburtstag allerdings zugleich einen 
nationalsozialistischen Propagandaanstrich erhielt. 41 Da die kostenlose Heilbehand 
lung bislang auf die Beschädigten beschränkt war, sahen die Hinterbliebenen sich, 
soweit sie nicht durch andere Arbeitsverhältnisse selbst versichert waren oder ihre 
Fürsorgestelle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hatte (Kannbestim 
mung in § 23 RVG), im Krankheitsfall häufig auf die Fürsorge angewiesen, was 
gegebenenfalls auch nachträgliche Erstattung der Aufwendungen an die Fürsorge 
stelle bedeutete. Im Frühjahr 1939 wurden sämtliche rentenberechtigten Hinterblie 
benen in eine zum größeren Teil vom Reich und zum kleineren Teil von den Betrof 
fenen Finanzierte Krankenversicherung einbezogen, deren Kosten das Reich ab 1940 
voll übernahm. Nach 1945 brachte der Wegfall der Reichszuschüsse die Einheits 
krankenkasse in der französischen Zone, welche diese in den anderen Zonen meist 
entfallenen Leistungen weitertrug, in erhebliche Finanzielle Schwierigkeiten. 42 
Der nahende Krieg zeichnete sich besonders deutlich in dem Anfang Juli 1939 
erlassenen Einsatzfürsorge- und -Versorgungsgesetz (EWFVG) ab. 43 Ohne strukturelle 
Änderungen an dem System von 1938 vorzunehmen, erhöhte es durch ein breit 
gefächertes Zulagesystem die Leistungen für Soldaten, welche bei opferfreudigem 
Einsatz ihrer Gesundheit und ihres Lebens während eines besonderen Einsatzes durch 
Waffen oder sonstige Kampfmittel oder im Kampfgebiet einen Körperschaden erlitten 
haben (Präambel), sowie für ihre Hinterbliebenen. Zulagen wurden für Versehrten 
geld, Sterbegeld, Witwen- und Waisen- sowie Elternbezüge vorgesehen, und zwar in 
der Regel ohne Anrechnung anderer Einkommen; sie erhielten damit den Charakter 
einer Art Kriegsprämie. Am Tag des Kriegsbeginns wurden die Bestimmungen des 
WFVG in der Personenschädenverordnung mit geringen Abweichungen auch auf 
zivile Kriegsopfer ausgedehnt. 44 Im Ersten Weltkrieg war dieses Problem noch kaum 
aufgetreten und staatlicherseits auch erst spät, im Kriegspersonenschädengesetz von 
1922, in Angriff genommen worden. 45 1939 wurde es jedoch sofort geregelt: die 
Leiden der Zivilbevölkerung im modernen Krieg warfen ihre Schatten im trockenen 
Juristendeutsch voraus. 
41 Verordnung über die Krankenversicherung für Kriegshinterbliebene, 20. 4. 1939; RGBl. 1939 I, 
5. 791. Vgl. Staib, S. 26 f.; Syrup u. Neuloh, S. 529; Brückmann, S. 74 ff. (mit Einzelheiten 
zur Weiterentwicklung und Differenzierung nach Kriegsausbruch). 
42 Vgl. dazu oben S. 374. 
43 Fürsorge- und Versorgungsgesetz für die ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht bei besonde 
rem Einsatz und ihre Hinterbliebenen - Einsatzfürsorge- und -Versorgungsgesetz - (EWFVG), 
6. 7. 1939; RGBl. 1939 I, S. 1217-1224. 
44 Verordnung über die Entschädigung von Personenschäden (Personenschädenverordnung), 
1. 9. 1939, RGBl. 1939 I, S. 1623-1625, novelliert am 10. 11. 1940, RGBl. 1940 I, S. 1482 ff. 
Zusätzlich geregelt wurden beispielsweise die Renten für minderjährige Versehrte. 
45 15.7. 1922, in der Fassung v. 22. 12. 1927 in RGBl. 1927 I, S. 533 ff.; vgl. Breil, S. 60.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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