Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Description

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Description

Title:
V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
80

Description

Title:
4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
6

Table of contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

381 
4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 
1949-1953 
Während die Selbstverwaltung der Sozialversicherung in der französischen Zone 
1948 mit Ausnahme der beiden zonenübergreifenden Landesversicherungsanstalten 
Karlsruhe und Stuttgart wiederherstellt war, scheiterte ein entsprechendes Gesetz 
des Wirtschaftsrates noch 1949 am Einspruch des Bizonen-Kontrollamtes. 1 Ob 
wohl dieses Gesetz damit keine praktische Bedeutung mehr erhielt, entfaltete es 
bereits politische Wirkungen, mit denen sich die Möglichkeiten weitergehender und 
eigenständiger sozialer Reforminitiativen in der französischen Zone ihrem Ende 
zuzuneigen begannen. Ausschlaggebend war dabei wiederum nicht die Entwicklung 
auf französischer, sondern auf deutscher Seite. Eine generelle Halb-Parität der Sitz 
verteilung in allen Zweigen der Sozialversicherung, die zu einer Reduzierung der 
Arbeitnehmermehrheit in einigen Bereichen geführt hätte, war 1947/48 in allen 
Landtagen der französischen Zone abgelehnt worden. In dem später blockierten 
Wirtschaftsratsgesetz wurde sie jedoch, wenn auch nur mit einer Stimme Mehrheit, 2 
angenommen, und diese Entscheidung beeinflußte sofort die Politik in der französi 
schen Zone. Die sozialpolitischen Wirkungszusammenhänge in der Gründungs 
phase der Bundesrepublik werden damit an der Selbstverwaltungsfrage erneut exem 
plarisch deutlich. 
Der erste Ansatzpunkt dazu ergab sich in dem Land, das bereits seit 1945 am 
intensivsten auf die Wahrung der Verbindungen zur amerikanischen Zone bedacht 
gewesen war. In Württemberg-Hohenzollern stand im Juni 1949, also zwischen 
Wirtschaftsratsentscheidung und anglo-amerikanischem Veto, im Eilverfahren die 
Beratung des an die entsprechende Wirtschaftsratsgesetzgebung angelehnten Sozial 
versicherungs-Anpassungsgesetzes (SVAG) an. 3 Die Landesregierung fügte in ihren 
Entwurf, unter Abweichung von dem Bizonen-SVAG, eine Bestimmung über die 
paritätische Besetzung sämtlicher Selbstverwaltungsorgane ein. Das bedeutete eine 
Verbesserung der Position der Arbeitnehmer in der Unfallversicherung, wo sie bis 
lang nicht vertreten waren, doch eine Verschlechterung in der Krankenversicherung, 
in der sie bislang über eine Zwei-Drittel-Mehrheit verfügt hatten. Trotz des Wider 
standes der SPD und der KPD setzte sich das Argument der zu erstrebenden Rechts 
angleichung an die Bizone im Landtag durch. 4 Inhaltlich entsprach dies der Forde 
rung der FDP und der Mehrheit der CDU, die grundsätzlich auf eine Sitzverteilung 
Vgl. dazu oben S. 305 f. 
Im Wirtschaftsrat sowohl bei der Verabschiedung des Gesetzes am 24. 5. 1949 (so der KPD- 
Abgeordnete Wieland im Bebenhausener Landtag am 24. 6. 1949, Verh. LT WH, S. 1175) wie 
bei der Zurückweisung eines Einspruchs des Länderrats am 23./24. 6. 1949 (Hockerts, 
Entscheidungen^. 138). 
3 Siehe oben S. 352 ff. 
Verh. LT WH, 25. 6. 1949, S. 1170-1185 mit Beil. 356 und 360. KP-Sprecher Wieland zitierte 
ausführlich einen Vortrag des Landtagspräsidenten Gengier in München am 12. J. 1949, in 
dem dieser sich noch eindeutig für die Beibehaltung der für die Arbeitnehmer günstigeren 
Regelung der französischen Zone ausgesprochen hatte; dies deutet darauf hin, daß auch in
	        

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