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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
80

Chapter

Title:
2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
20

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

354 
fenden sozialen Wohnungsbau einzusetzen seien; im Klartext bedeutete auch dies, 
daß nicht die Angestellten, sondern auf dem Umweg über den Bund die Steuerzahler 
die Defizite der Arbeiterversicherung übernehmen sollten. Als Möglichkeit, doch 
nicht verpflichtend wurde der Finanzausgleich unter den Krankenkassen vorgese 
hen, der in Rheinland-Pfalz und der Bizone detaillierter organisiert war. 
Im Leistungsbereich der Krankenversicherung wichen beide Länder gleichfalls, ge 
gen den Protest der Kriegsopfer, 50 51 von der Bizone ab, indem das Hausgeld für die 
Angehörigen erkrankter Versicherter, eine der sozial wichtigsten Kassenleistungen, 
nur als Kann- und nicht als Mußbestimmung erhöht wurde. Grund dafür war aller 
dings nicht eine sozialpolitische Reserve, sondern im Gegenteil die Tatsache, daß die 
französische Zone der Bizone in der Sozialpolitik voraus war: Die Bemessung des 
Hausgeldes fiel normalerweise in die Kompetenz der Krankenkassen-Selbstverwal- 
tung. In der Bizone gab es keine offizielle Selbstverwaltung, und so konnte dort der 
Gesetzgeber in den Leistungsbereich eingreifen; in der französischen Zone war die 
Selbstverwaltung jedoch wiederhergestellt, so daß mit der Kann-Bestimmung auf 
deren Entscheidungskompetenz Rücksicht genommen wurde. Die zuvor erfolgte 
Wiederzulassung der Sonderkassen hatte auch zur Folge, daß die Pflichtmitglied 
schaft der Kassen im SPD-geführten Ortskrankenkassenverband für die französische 
Zone, wie vor allem von den Württemberger Kassen seit 1946 gefordert, wieder 
aufgehoben und die Bildung eigener Landesverbände zugelassen wurde - eine Be 
stimmung, die sich gerade für die Ortskrankenkassen allerdings nicht durchsetzte; 
ihr Verband überdauerte die Besatzungszeit und existiert bis heute in der alten 
regionalen Zuständigkeit. 
Substantiell wichtigste Neuregelung war in beiden Ländern die auf Verlangen der 
Handwerkskammern 11 eingeführte Möglichkeit der Unterversicherung für freiwillig 
Versicherte und versicherungspflichtige Selbständige, also vor allem für Handwer 
ker; sie war weder im Bizonen-Gesetz noch in Rheinland-Pfalz vorgesehen. Die 
Sozialversicherung von Selbständigen war als eine der wesentlichen sozialpoliti 
schen Neuerungen des „III. Reiches“ 1938 für die Handwerker (zum 1. Januar 1939) 
und 1939 für Landwirte eingeführt worden. Sie wurde von den Betroffenen aber nur 
sehr zögernd akzeptiert, einerseits infolge der oben skizzierten Selbständigkeitsideo 
logie und grundsätzlichen Aversion gegen die Sozialversicherung, 52 aber auch, weil 
diese Gruppen die Gesamtheit des Beitrages und nicht wie Arbeitnehmer nur die 
Hälfte selbst zu bezahlen hatten. Baden und Württemberg-Hohenzollem wollten mit 
der Möglichkeit einer Unterversicherung diese finanzielle Last erleichtern und den 
Handwerkern die Möglichkeit geben, mit geringerem Einsatz dennoch die Mindest- 
Pflichtbeiträge für die Anwartschaft auf eine Rente zu erlangen; angesichts der 
wirtschaftlichen Schwierigkeiten sahen Landesregierung wie Parteien andernfalls 
die Gefahr von Zwangsverfahren und damit einer Rückentwicklung der gerade 
beginnenden Annäherung der Selbständigen an das Sozialversicherungssystem. 
50 Eingabe des VdK an Landtag, Fraktionen und Regierung, 8. 7. 1949; StA FR A 1/152 u. 
A 2/8501, von der SPD als Antrag übernommen, im Plenum jedoch abgelehnt. 
51 Handwerkskammer Reutlingen an Landtagspräsident Gengier, 3. 6. 1949, mit Resolution der 
Kammern; StA SIG Wü 1/45. 
52 Vgl. oben S. 319 f.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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