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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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CC BY-NC: Attribution-NonCommercial 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
80

Chapter

Title:
2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
20

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

353 
zugleich intern die Weisung, nur die unmittelbar notwendigen Rentenerhöhungen in 
Übereinstimmung mit den anderen Ländern vorzunehmen, strukturelle Reformmaß 
nahmen aber zurückzustellen. 4 * Nachdem die Frankfurter Entscheidungen durch die 
Konflikte mit dem BICO in Verzug gerieten, hielten - im Gegensatz zu Rheinland- 
Pfalz, wo Gewerkschaften und Parteien die Entwicklung vorantrieben - die beiden 
südlichen Länder ihre Entwürfe im Frühjahr 1949 zunächst zurück. Die badische 
Militärregierung setzte sich allerdings energisch zur Wehr, als in Zeitungsmeldungen 
die Verantwortung für die Bizonenprobleme der französischen Militärregierung zu 
gewiesen wurde, und stellte fest, daß die Haltung des BICO der bislang in der 
französischen Zone verfolgten Sozialversicherungspolitik widerspreche. 44 45 Hier wurde 
auch der deutschen Seite die Kollision zwischen sozialpolitischen und allgemeinpo 
litischen Gesichtspunkten innerhalb des französischen Besatzungsapparates deut 
lich, die wenig später noch offener ausbrechen sollte. 
Unterdessen hatten Freiburg 46 und Tübingen 47 ihre Entwürfe eng miteinander koor 
diniert, bis sie nach der Verabschiedung des Wirtschaftsratsgesetzes (23. Mai 1949) 
ihrerseits an die Landtage beider Länder geleitet wurden. Anders als Koblenz, 
übernahmen die beiden südlichen Länder von vornherein die Beitragsregelung des 
Bizonen-SVAG, 48 was vor allem für die Arbeitgeberseite eine Senkung ihrer bisher 
über Bizonen-Niveau liegenden Beitragslast bedeutete. Abweichend sowohl von 
Koblenz wie von Frankfurt fügten die südlichen Länder die Bestimmung ein, daß die 
Länder zwar die Grundbeträge der Arbeiterrentenversicherung zu übernehmen hät 
ten, jedoch nur vorbehaltlich der Verrechnung mit dem Bund - ein Hinweis auf die 
künftige Bundesfinanzverfassung, der auf den Widerstand der Militärregierung tref 
fen sollte. Geringer als in Rheinland-Pfalz hielten die südlichen Länder ihre Lasten 
auch dadurch, daß eine Deckung des Defizits aus Landesmitteln nicht vorgesehen 
wurde - implizit ein weiterer Vorgriff auf einen zu erwartenden Bundes-Finanzaus- 
gleich der Rentenversicherung. 49 Auch der Finanzausgleich zwischen Angestellten- 
und Arbeiterrentenversicherung wurde nur als Darlehensmöglichkeit, nicht ver 
pflichtend vorgesehen, und beide Regierungen begründeten dies damit, daß die 
Überschüsse der Angestelltenversicherung als Kredite für den jetzt verstärkt anlau 
44 Vermerk von Rappenecker, 15. 12. 1948; ebd. 
Andrez an Wirtschaftsminister Lais, 25. 3. 1949, auf eine Meldung der Badischen Zeitung 
vom 24. 3. 1949; ebd. 
Detaillierter Vergleich von Bizonen- und badischem SVAG in Begründung zur Regierungs 
vorlage Nr. 45 (48/49), StA FR A 2/152 u. 8501, sowie in Schreiben der Direktion Arbeit an 
Bad. Ministerium der Justiz und Staatskanzlei, 11.3. 1950, StA FR A 2/8191. Wichtigster 
Schriftverkehr in diesen Akten sowie in StA FR A 7 (1956/5) 920, A 7 (1981/27) 4021 I-IV u. 
AdO Colmar Bade 2414/7. 
Regierungsvorlage mit Begründung in Verh. LT WH Beil. 356, 10. 6. 1949; Schriftverkehr in 
StA FR Wü 1/45, Wü 2/1755 u. Wü 180/453^56. 
Sätze oben in Anm. 4; da die Krankenkassenbeiträge in Württemberg-Hohenzollern zu den 
niedrigsten Durchschnittssätzen in Westdeutschland gehörten, lag die Gesamtbelastung et 
was niedriger als in der Tabelle angegeben. 
Auch nach alter Regelung konnte das Land im Wege der Haftung nach § 1400 der RVO 
schon zur Deckung von Defiziten herangezogen werden. Im Regelfall war dafür bis Kriegs 
ende jedoch das Reich zuständig gewesen, das nach § 1384 RVO auch die Grundbeträge der 
Invalidenversicherung zahlte.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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