Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Description

Title:
V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
80

Description

Title:
2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
20

Table of contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

344 
scher Zone. Die Rentenversicherungsbeiträge, bisher 5,6% und in der französischen 
Zone seit 1946 9%, wurden auf 10% heraufgesetzt, um die verbesserten Leistungen 
finanziell abzusichern; als gewisser Ausgleich für die beträchtliche Mehrbelastung 
sank der Satz für die Arbeitslosenversicherung, bislang in den drei Westzonen ein 
heitlich 6,5%, auf 4%. Mit Ausnahme der außerhalb des Systems verbleibenden 
Unfallversicherung, deren Beiträge in der Regel 2% betrugen und weiter von den 
Arbeitgebern getragen wurden, wurden alle Beiträge jetzt zur Hälfte zwischen Ar 
beitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Ein Ausgleich für die stärkere Belastung der 
Arbeitnehmer in der Rentenversicherung ergab sich jedoch dadurch, daß die Parität 
auch für die Krankenversicherung galt, welche die Arbeitnehmer in allen drei Zonen 
bislang zu zwei Dritteln zu tragen hatten. 4 Das Bizonen-Sozialversicherungsgesetz 
hatte damit im Vergleich zur französischen Zone die Arbeitgeberbelastung deutlich 
und die Versichertenbelastung geringfügig gesenkt, im Vergleich zur alten, die Ar 
beitgeber gegenüber der französischen Zone begünstigenden Bizonen-Regelung die 
sen aber höhere Lasten auferlegt. Mit der paritätischen Beitragsaufteilung waren, 
wie sich erweisen sollte, die Weichen aber auch für die Abschaffung der Versicher 
tenmehrheit in der Selbstverwaltung einiger Zweige der Sozialversicherung, wie sie 
vor 1933 etabliert worden war und seit 1948 wieder in der französischen Zone 
bestand, de facto gestellt. 
Langfristig ebenso wichtig waren die Schritte, die zur Angleichung von Arbeiter- und 
Angestelltenrentenversicherung unternommen wurden. Auch für Arbeiter galt nun 
mehr die bisher auf die Angestellten beschränkte Bestimmung, daß Erwerbsunfähig 
keit nicht erst bei 66,6%, sondern bei 50% Minderung der Erwerbsfähigkeit aner 
kannt wurde; allerdings mußten Arbeiter weiterhin Tätigkeiten auf dem ganzen 
Arbeitsmarkt (Erwerbsunfähigkeit) und nicht wie die Angestellten nur in ihrem Fall 
(Berufsunfähigkeit) akzeptieren. Arbeiterwitwen erhielten nun nicht nur, wenn sie 
selbst erwerbsunfähig waren, eine Rente, sondern ebenso wie die Angestellten in 
jedem Fall. Mit Ausnahme der über 60jährigen Witwen galt dies jedoch nicht für 
Frauen, deren Ehemann vor Inkrafttreten des Gesetzes verstorben war; daraus erga 
ben sich erhebliche soziale Härten, da vor allem die Kriegswitwen damit ausge 
schlossen wurden. Schließlich wurde auch die Abfindung von Arbeiterwitwen bei 
4 Relativer Beitragsbelastungsvergleich 1949(in%): 
Bizone 
FBZ 
SVAG Bizone 
Ag 
An 
Ag 
An 
Ag 
An 
Rentenversicherung 
2,8 
2,8 
6 
3 
5 
5 
Arbeitslosenversicherung 
3,25 
3,25 
3,25 
3,25 
2 
2 
6,05 
6,05 
9,25 
6,25 
7 
7 
Unfallversicherung®) 
(2) 
■ - 
(2) 
- 
(2) 
- 
Krankenversicherung 15 ) 
(2) 
(4) 
(2) 
(4) 
(3) 
(3) 
ungefähre Gesamtbelastung 
10,05 
10,05 
13,25 
10,25 
12 
10 
a ) Variabel 
b ) Variabel außer in britischer Zone (6 %); vgl. Tabelle 10, S. 366, und unten Anm. 39-
	        

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