Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Description

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Description

Title:
IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
32

Description

Title:
2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
23

Table of contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

284 
2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48 
Der bei den deutschen Arbeitsministerien durch die offizielle Zusendung der Kon- 
trollratsentwürfe im Herbst 1946 entstandene Eindruck, eine Gesamtreform stehe 
bevor, 1 erwies sich rasch als falsch. Im Kontrollrat kam eine Einigung über die 
Sozialversicherung, wie geschildert, nicht voran, und in Länderrat und Zonenbeirat 
der amerikanischen bzw. britischen Zone gewannen die Gegner einer Einheitsversi 
cherung an Einfluß. 2 Während der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Bizone 
dadurch politisch erst recht blockiert wurde, brachte diese Situation in der fran 
zösischen Zone den Durchbruch. 
Der dezidierteste deutsche Vorstoß erfolgte, wie schon 1946, durch Philipp 
Martzloff in der Freiburger Direktion Arbeit. 3 Gegenüber der Militärregierung ver 
wies er darauf, daß die Wiederherstellung der Selbstverwaltung einer Neuordnung 
der Sozialversicherung keineswegs vorgreife. Die in Württemberg-Hohenzollern 
1945/46 praktizierte Methode von Demokratisierung der Sozialversicherung mit einfa 
chen Maßnahmen der Verwaltung sei allerdings gesetzestechnisch nicht. .. möglich; er 
schlug eine Anordnung vor, welche die Direktion Arbeit zur Wiedereinführung der 
Selbstverwaltung auf der Basis der vor 1933 geltenden Regelung im Verfügungswege 
ermächtigte. Wie bereits Anfang 1946 von den Freiburger Arbeitsoffizieren vorge 
schlagen, sollten die Gewerkschaften, Handels-, Handwerks- und Landwirtschafts 
kammern den Versicherungsämtern bei den Landratsämtern Vorschläge unterbrei 
ten für die Besetzung der Vorstände der Ortskrankenkassen, die zunächst alle Aufga 
ben der früheren Vorstände und Ausschüsse zu übernehmen hätten; zu berufen seien 
die Mitglieder durch den Vorsitzenden des Oberversicherungsamtes. 4 Damit 
schwenkte die Freiburger Direktion Arbeit inhaltlich weitgehend auf das Württem- 
berger Modell ein, allerdings mit dem wesentlichen Unterschied, daß in der badi 
schen Konzeption Legislative und Exekutive (Vorstand und Ausschuß) noch nicht 
wieder getrennt, sondern wie seit 1934 zusammengefaßt blieben, wenngleich unter 
anderem Namen. 
Arbeitsoffizier Andrez leitete den Vorschlag nach Baden-Baden weiter mit dem 
gesetzestechnisch richtigen Einwand, daß Anordnungen nicht mehr existierten; die 
Wiederzulassung solle - was die deutsche Verwaltung ausdrücklich als überflüssig 
bezeichnet hatte - im Verordnungswege erfolgen. In der Verwaltungspraxis von 1947 
bedeutete dies: unter Beteiligung der Beratenden Landesversammlung, deren Wahl 
bevorstand. Hier drängte also die französische Seite im Gegensatz zur deutschen 
Verwaltung auf parlamentarische Behandlung. Allerdings frage es sich, so Andrez 
1 Umfangreiche Unterlagen z. B. in StA FR A 7 (1981/27) 4001.1. 
2 Hockerts, Entscheidungen, S. 61 ff. 
1 Martzloff an MR Freiburg, 23. 1. 1947; AdO Colmar Bade 2414/8. Vgl. auch Martzloffs 
Drohung, sich direkt an den Gouverneur zu wenden, wenn die Sache nicht rasch Fortschritte 
mache, in Schreiben an MR, 15. 2. 1947; StA FR A 7 (1981/27) 4001.1. 
4 Entwurf der Anordnung sowie der entsprechenden Verfügung für die Krankenkassen: AdO 
Colmar ebd. Ein Verfügungsentwurf für die Selbstverwaltung bei der Landesversicherungs 
anstalt wurde angekündigt.
	        

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