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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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CC BY-NC: Attribution-NonCommercial 4.0 International. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
32

Chapter

Title:
1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
9

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

283 
Weiterführung der Regelung des Aufbaugesetzes von 1934 mit gewissen „demokrati 
schen“ Konzessionen hinarbeiteten; der gleiche Streit war 1945/46 bereits in Würt 
temberg zwischen der LVA in Stuttgart und der Tübinger Landesdirektion für Arbeit 
ausgebrochen. 39 
Freiburg wandte sich nun an Tübingen mit der Bitte um Stellungnahme, ohne 
zunächst eine eigene Position zu beziehen. 40 Landesdirektor Moser erkannte in einer 
detaillierten Antwort das Problem der mangelnden Fachkompetenz ehrenamtlicher 
Vorstandsmitglieder an, wandte sich aber dennoch gegen die Weitergeltung des 
Aufbaugesetzes. 41 Der Ausschuß solle aus gewählten Arbeitnehmer- und Arbeitge 
bervertretern gebildet werden und seinerseits nach demokratischen Grundsätzen aus 
den Reihen der vorschriftsmäßig geprüften Fachleute den Vorsitzenden wählen; dieser 
habe zugleich als Verwaltungschef die Aufgaben des bisherigen Geschäftsführers zu 
übernehmen. Die Ernennung seiner Stellvertreter sei Sache des Ausschusses. Ob der 
Ausschuß im Verhältnis 1:2 oder - entsprechend dem Beitragsaufkommen - paritä 
tisch zusammenzusetzen sei, könne zunächst dahingestellt bleiben; die von der LVA 
Karlsruhe vorgeschlagene Lösung sei aber als Beschneidung des Selbstverwaltungs 
rechts abzulehnen. 42 
Das badische Arbeitsministerium schloß sich der Ablehnung des Ernennungsrechts 
für die Landesversicherungsanstalten an, zog diese Ernennung nunmehr allerdings 
selbst an sich, wenn auch in der Absicht, sie lediglich als Bestätigungsrecht auszu 
üben. 43 Freiburg bezog damit eine Position, wie sie die Militärregierung wenig später 
gegenüber der rheinland-pfälzischen Regierung einnehmen sollte. Damit stockte 
jedoch auch der zweite Reformanlauf: Im Hinblick auf die Kontrollratsplanungen, 
die im September/Oktober 1946 unmittelbar vor dem Abschluß zu stehen schienen, 44 
sah Baden von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit zunächst ab, 45 und 
angesichts der in Württemberg-Hohenzollern bereits getroffenen Regelung hielt 
auch Tübingen weitere Vorstöße bei der Militärregierung nicht für angebracht * b 
34 Vgl. oben S. 268 ff. 
40 WieAnm.38. 
41 Moser an Bad. Arbeitsministerium, 4. 10. 1946; StA SIG Wü 180/637. 
Zugleich machte Moser unter Verweis auf die in Württemberg-Hohenzollern zur Beseitigung 
des Führerprinzips bereits getroffenen Maßnahmen detaillierte Vorschläge für die Defini 
tion der Befugnisse von Ausschuß und Vorsitzendem. Ebd. 
Martzloff an Landesdirektion für Arbeit Tübingen, 30. 10. 1946; ebd. 
44 Vgl. oben S. 183 ff. 
ln zusammenfassendem Rückblick Martzloff an MR Freiburg, 23. 1. 1947; AdO Colmar 
Bade 2414/8. 
.. . zumal in dieser Angelegenheit bereits genügend Papier und Zeit verschwendet worden ist. 
Vermerk des Sachbearbeiters Kopf, von Moser zustimmend abgezeichnet, 7. 11. 1946; StA 
SIG Wü 180/637.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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