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Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Bibliographic data

fullscreen: Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

Monograph

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Chapter

Title:
IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
32

Chapter

Title:
1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
9

Contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

279 
Dennoch sind beide Alternativen auch in der amerikanischen Zone praktiziert wor 
den, und diese Praxis wirkte in die französische Zone hinein. Zu unterscheiden sind 
grundsätzlich die Selbstverwaltungsorgane bei den Krankenkassen, die in der Regel 
dezentral zu wählen waren und in der Tat einen größeren technischen Aufwand 
erforderten, und die Organe bei den Landesversicherungsanstalten, bei denen pro 
Anstalt nur je ein zentraler Ausschuß für die Rentenversicherung und für die Ge 
meinschaftsaufgaben der Krankenversicherung zu konstituieren war. 
Als erstem Gebiet der Westzonen wurde für Württemberg, und zwar noch zonen- 
übergreifend, in dem Erlaß über die Errichtung eines Württembergischen Landes 
versicherungsamtes bereits am 20. Juli 1945 bestimmt, vorbehaltlich der Bildung der 
endgültigen Organe habe jeder Versicherungsträger vorerst wieder einen Ausschuß zu 
bestellen, dem neben dem Vorsitzenden und seinem Stellvertreter je zwei Arbeitge 
ber- und Arbeitnehmervertreter anzugehören hätten. 14 Ende August wurde ergän 
zend für die Krankenkassen eine Zweidrittelmehrheit der Arbeitnehmer wie vor 1933 
festgelegt. 15 Im französisch besetzten Teil Württembergs weigerte sich nur die Kreis 
militärregierung von Biberach, die der Tätigkeit ihres Landrates Fritz Erler auf 
zahlreichen Gebieten besonders viele Schwierigkeiten in den Weg legte, diese Rege 
lung und weitere Stuttgarter Erlasse anzuerkennen, da sie nicht über die Tübinger 
Militärregierung geleitet worden seien. 16 Dabei handelte es sich allerdings nicht um 
grundsätzlichen französischen Widerstand auf Landesebene, sondern um die in der 
frühen Zeit häufig zu beobachtende Eigenmächtigkeit von Kreiskönigen, welche die 
Militärregierung selbst nur schwer unter Kontrolle brachte. Den Stuttgarter Erlaß 
erachtete der Sozialversicherungsoffizier in Hessen-Pfalz im Sommer 1945 als Vor 
bild für eine zoneneinheitliche Regelung der Aufsichtsfunktionen, 17 und zu Jahres 
ende genehmigte die Tübinger Militärregierung einen weiteren Erlaß des Landesdi 
rektors Moser, der diese Anweisungen ausdrücklich für die Krankenkassen bestätig 
te und die Abberufung der nach dem Aufbaugesetz eingesetzten Beiräte anordnete; 
der Ausschuß sei von den Kassen im Benehmen mit Arbeitnehmern und Arbeitgebern 
zu berufen. 18 
Für die Landesversicherungsanstalt in Stuttgart ist die Berufung dieses Ausschusses 
relativ rasch durchgeführt worden; schon der Verwaltungsbericht für 1945 meldete 
seine personelle Zusammensetzung. 19 Allerdings erfolgte die Bestätigung erst nach 
14 Erlaß vom 20. 7. 1945 in StA SIG Wü 180/461. 
15 Erlaß vom 31. 8. 1945, ebd. 
So Landesversicherungsamt Stuttgart an Landesdirektion für Arbeit in Tübingen, 
13. 12. 1945, auf entsprechende Eingaben Erlers vom 24. 9. und 1. 10. 1945; ebd. Vgl. Aye, 
Selbstverwaltung, S. 71. Zu Erlers Schwierigkeiten in Biberach ausführlich Soell, Bd. 1, 
S. 64 ff. 
Vgl. dazu oben S. 215 f. 
Erlaß Mosers an die Versicherungsämter in Württemberg-Hohenzollern, 6. 12. 1945; StA 
SIG Wü 180/637. 
Verwaltungsbericht der Landesversicherungsanstalt Württemberg fiir das Kalenderjahr 1945; 
Archiv LVA Württemberg, Az. 542.131.2. Der Ausschuß setzte sich für die amerikanische 
Zone zusammen aus drei Arbeitnehmer- sowie drei Arbeitgebervertretern (je einer aus 
Industrie, Handwerk und Landwirtschaft); aus der französischen Zone gehörten ihm der 
Fabrikant Gustav Wagner aus Reutlingen und als Arbeitnehmervertreter Karl Gengier an.
	        

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Hudemann, Rainer. Sozialpolitik Im Deutschen Südwesten Zwischen Tradition Und Neuordnung 1945-1953. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 2019. Print.
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