Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953

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Description

Persistent identifier:
1665994851
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-460664
Title:
Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
Sub title:
Sozialversicherung und Kriegsopferversorgung im Rahmen französischer Besatzungspolitik
Author:
Hudemann, Rainer
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
2019
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
640

Description

Title:
III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
67

Description

Title:
4. Reformansätze im Sachzwang
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
24

Table of contents

Table of contents

  • Sozialpolitik im deutschen Südwesten zwischen Tradition und Neuordnung 1945-1953
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Geleitwort des Landtagspräsidenten
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Wirtschafts- und Finanzpolitik 1931-1949 in sozialgeschichtlicher Nachkriegsperspektive: Wirkungsbedingungen der Sozialpolitik in der Schwarzmarktzeit und Hintergründe des Verhältnisses von Bevölkerung und Besatzungsmacht
  • 1. Weichenstellungen im "III. Reich"
  • 2. Zusammenwirken von deutscher und alliierter Politik: Quellen der parallelen Märkte
  • 3. Die parallelen Märkte in der Nachkriegszeit: Das Beispiel Baden
  • 4. Versuch einer Bilanz: Zur politischen, sozialen und sozialpolitischen Bedeutung der parallelen Märkte vor der Währungs- und Wirtschaftsordnungsreform
  • II. Französische Innenpolitik und interalliierte Konstellationen
  • 1. Die Erfahrungen der Besatzungsmacht
  • 2. Frankreich im Kontrollrat 1945-1948
  • III. Sozialversicherungsreform in der französischen Zone 1945/46
  • 1. Ausgangslage 1945: Sachzwänge als Reformanstoß
  • 2. Frühe Reformplanungen 1945/46
  • 3. Verwaltungskämpfe als Ersatz für "öffentliche Meinung": Die deutsche Sozialversicherungsdiskussion im Winter 1945/46
  • 4. Reformansätze im Sachzwang
  • IV. Demokratisierung in kleinen Schritten: Der Wiederaufbau der Selbstverwaltung in der Sozialversicherung
  • 1. Selbstverwaltung nach dem Zusammenbruch
  • 2. Wiederaufbau der Selbstverwaltung 1947/48
  • V. Ende des Sonderweges der Sozialversicherung im Südwesten 1949-1953
  • 1. Die Wiederzulassung der Sonderkrankenkassen 1949
  • 2. Die Sozialversicherungs-Anpassungsgesetze 1949
  • 3. Auswirkungen der Krankenversicherungsreform und ihres Scheiterns 1946-1952
  • 4. Revision in der sozialen Selbstverwaltung 1949-1953
  • VI. Zwischen Antimilitarismus und Fürsorge: Kriegsopferpolitik im Nachkriegsdeutschland
  • 1. Deutsche Kriegsopferversorgung vom I. zum II. Weltkrieg
  • 2. Kriegsopferpolitik auf Vier-Mächte-Ebene 1945-1947
  • 3. Wiederaufbau der Kriegsopferverbände in Westdeutschland 1945-1955
  • 4. Grundzüge der Kriegsopferversorgung in der sowjetischen, amerikanischen und britischen Zone
  • VII. Neuordnungsansätze in sozialpolitischer Kontinuität: Kriegsopferversorgung in der französischen Zone
  • 1. Rahmenplanung der Militärregierung
  • 2. Sozialpolitische Kontinuität: Baden
  • 3. Traditionsbestimmter Neuanfang: Rheinland-Pfalz
  • 4. Im Zwiespalt zwischen Bizonen-Gesetzgebung und moderner Sozialpolitik: Württemberg-Hohenzollern
  • 5. Vergleichende Daten zur Situation der Kriegsopfer in den Westzonen und der frühen Bundesrepublik 1945-1952
  • 6. Desillusionierung der Kriegsopfer in der französischen Zone: Grundlagen der Versorgung in der Bundesrepublik 1950-1953
  • Ergebnisse und Forschungsperspektiven: Besatzungsherrschaft zwischen Interessenpolitik und Demokratisierung
  • Quellen und Darstellungen
  • Abkürzungen
  • Register
  • Karten
  • Umschlagtext

Full text

254 
Koeltz erhielt gegenüber Baden-Baden nun dadurch einen gewissen Rückhalt, daß 
sich das Arbeitsdirektorium des Kontrollrats am 15. März und das Koordinationsko 
mitee am 26. März auf die Grundprinzipien der Reform einigten.“ In der Finanzie 
rungsfrage blieb der Berliner Text allerdings noch unscharf. General Koeltz teilte 
das Ergebnis schon vor dem offiziellen Beschluß dem Generalverwalter in Baden- 
Baden mit und forderte ihn auf, bis zum 15. April ein Projekt für die Durchführung 
vorzulegen und einen deutschen Experten nach Berlin zu entsenden. 16 17 * 19 Ziel sei eine 
refonte des Assurances Sociales et la mise en vigueur rapide d un Systeme simple, 
coherent et viable, qui ne comporte en principe aucun appel aux Fonds publics - eine 
Formulierung, welche die Uneinigkeit in der Frage der Staatszuschüsse zu verdecken 
suchte. 
Die darauf anlaufende trizonale Koordination auf deutscher Seite und die innerfran 
zösischen Koordinationsprobleme in der Expertenfrage sind oben im Zusammen 
hang mit den Kontrollratsplanungen dargestellt worden. Mit Recht vermutete man 
bei den Arbeitsabteilungen in der Zone, daß die Meinungsverschiedenheiten zwi 
schen den Alliierten durch die globalen Formulierungen nur scheinbar geglättet 
waren, die Reform also keine raschen Fortschritte machen würde.“ 
Die Verwaltungsprobleme der Zone erforderten jedoch eine Lösung. In der von 
Koenig auf die Betriebskassen-Proteste hin angeordneten erneuten internen Sachde- 
batte stellten sich alle zuständigen Fachabteilungen der Baden-Badener Zentrale 
und insbesondere auch Generalverwalter Laffon dezidiert hinter das Reformpro 
jekt; sie verwiesen auf die vielfältigen politischen Kräfte, die es auch auf deutscher 
Seite mittragen würden, und auf die rechtliche, technische und soziale Berechtigung 
der Entscheidung.“ In Antwort auf die sich häufenden Anfragen der Sozialversiche 
rungsträger und verschiedener Interessengruppen 20 verwies die Baden-Badener Ar 
beitsdirektion auf die unmittelbar bevorstehende grundsätzliche Regelung. 21 Sie 
wurde um so dringender, als die Finanzsituation der Sozial-, insbesondere der Ren 
tenversicherungen sich von Monat zu Monat verschlechterte. 22 Nach den Sozialver 
sicherungsbeiträgen zu schließen, war die wirtschaftliche Aktivität der französischen 
Zone im Februar 1946 auf rund 50% des Standes der Vorkriegszeit gesunken.” Bis 
zur Fertigstellung der Reform entwickelte sich ein teils politisch, teils technisch 
bedingtes Ringen um die Einzelheiten. Die Direction du Travail besaß mit dem 
16 Siehe oben S. 178. 
11 Koeltz an Laffon, 16.3. 1946; Abschrift in AdO Colmar GFCC 2640. 
" So z. B. ein ungezeichneter, wohl Mitte 1949 von dem für Rheinland-Pfalz zuständigen 
Arbeitsoffizier verfaßter zusammenfassender Bericht über die Sozialversicherungspolitik in 
der französischen Zone; AdO Colmar RLPC. 899/3-10-1. 
19 Akten von Koenigs Zivilkabinett zu den einzelnen Entwurfsstadien ebd. Cab. Koenig 
C. 148/Eco V A 4, darunter Schreiben Laffons an Koenig, 5. 3. (Zitat) u. 8. 4. 1946; Laffon 
berief sich u. a. auf die in §§ 280-305 RVO vorgesehene Möglichkeit der Kassenauflösung. 
20 Zahlreiche Eingaben z. B. in AdO Colmar Bade 2414/6. 
21 Beispielsweise Arbeitsdirektor Grosse, Baden-Baden, an Arbeitsabteilung Freiburg, 
8. 4. 1946; ebd. 
22 Vgl. die Monatsberichte der Direction du Travail, AdO Colmar Bade 2137, das Bulletin 
mensuel du CCFA und die Unterlagen von Koenigs Kabinett (wie Anm. 19). 
21 Monatsberichte ebd., Feb. 1946.
	        

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