Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Description

Persistent identifier:
1659235936
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-7200
Title:
Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken
Author:
Dasbach, Georg Friedrich
Place of publication:
Trier Saarbrücken
Publisher:
Paulinus-Dr. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
1879
Number of pages:
278, 31 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
322
Zusätzliche Informationen:
Digitalisiert mit freundlicher Unterstützung der <a href="http://www.lbz-rlp.de/cms/plb/index.html" target="_blank">Pfälzischen Landesbibliothek, Speyer</a>.

Description

Title:
Sechste Sitzung
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
22

Table of contents

Table of contents

  • Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken
  • Cover
  • Title page
  • Preface
  • Druckfehler-Berichtigung
  • Chronologische Uebersicht der Marpinger Ereignisse
  • Erste Sitzung
  • Zweite Sitzung
  • Dritte Sitzung
  • Vierte Sitzung
  • Fünfte Sitzung
  • Sechste Sitzung
  • Siebente Sitzung
  • Achte Sitzung
  • Neunte Sitzung
  • Zehnte Sitzung
  • Elfte Sitzung
  • Zwölfte Sitzung
  • Dreizehnte Sitzung
  • Vierzehnte Sitzung
  • Fünfzehnte Sitzung
  • Sechszehnte Sitzung
  • Siebenzehnte Sitzung
  • Achtzehnte Sitzung
  • Neunzehnte Sitzung
  • Zwanzigste Sitzung
  • Urtheil des Zuchtpolizeigerichtes von Saarbrücken im Marpinger Prozeß verkündet am 5. April 1879
  • Cover

Full text

59 
Skchtse Sitzung. 
Donnerstag den ti. März, von 9 bis halb 2 Uhr. 
Ehefrau Riemer, Gemahlin des Hausvaters des Marianen-Jn- 
stituts zu Saarbrücken, tritt vor. 
Präs.: „Die 3 Kinder Kunz, Leist und Hubertus sind auf Grund 
eines Beschlusses des Vormundschaftsgerichtes zu St.-Wendel eine Zeit 
laug in dem von Ihnen geleiteten Institut untergebracht morden, und 
zwar vom 9. November bis 12. Dezember 1876. Wie haben Sie die 
Kinder untergebracht?" 
Die Zeugin erzählt, die Kunz sei mit einer Helena Schmitt zusam¬ 
mengebracht morden, die Leist und Hubertus hätten eine andere Stube 
erhalten; die Kunz war nur in der Nacht von den beiden anderen ge¬ 
trennt, am Tage waren sie bei einander und gingen auch zusammen in 
die Schule. 
Präs.: „Wie benahmen sich die Kinder?" 
Zeugin: „Sie sprachen sehr wenig und sprach die eine, so stieb die 
andere sie an — und namentlich die Kunz that dies. Diese sagte dann: 
„„Wir dürfen nicht sprechen."" Einmal sagte aber auch die Leist bei 
einer Gelegenheit zur Kunz: „„Weißt Du nicht, daß wir nicht sprechen 
dürfen?"" 
Präs.: „Es schien Ihnen also, daß die Kunz ein gewisses Ueber- 
gemicht über die andern habe?" 
Zeugin: „Ja, die Kunz hat bei der Gelegenheit der Leist geant¬ 
wortet : „„Ich weiß, was ich zu sprechen habe, und was ich nicht sprechen 
darf."" 
Präs.: „In welchem Verhältnisse standen die Kinder zum Herrn 
v. Hüllessem?" 
Zeugin: Ec besuchte sie öfters und sprach meistens mit der Kunz; 
er war sehr herzlich und'freundlich gegen die Kinder; ich sagte einmal 
zu der Kunz: „Der Herr Baron ist ja so artig und freundlich, 
du hast ihn gewiß gern?" Darauf sagte sie: „Ich den gern? der ist ja 
Schuld daran, das; die ganze Sauerei da ist. Wäre der in Berlin ge¬ 
blieben, so hätten wir das nicht." Als Hüllessem abreiste, war sie traurig 
und ich fragte sie: Was fehlt dir, Kind? Hattest du dem Hrn. Baron 
noch etwas zu sagen?" Sie sagte: „Ja, ich habe noch etwas vergessen, ihm zu 
sagen." Darauf ich: „Soll ich dann den Herrn Untersuchungsrichter 
5*
	        

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