Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Description

Persistent identifier:
1659235936
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-7200
Title:
Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken
Author:
Dasbach, Georg Friedrich
Place of publication:
Trier Saarbrücken
Publisher:
Paulinus-Dr. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
1879
Number of pages:
278, 31 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
322
Zusätzliche Informationen:
Digitalisiert mit freundlicher Unterstützung der <a href="http://www.lbz-rlp.de/cms/plb/index.html" target="_blank">Pfälzischen Landesbibliothek, Speyer</a>.

Description

Title:
Fünfte Sitzung
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
16

Table of contents

Table of contents

  • Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken
  • Cover
  • Title page
  • Preface
  • Druckfehler-Berichtigung
  • Chronologische Uebersicht der Marpinger Ereignisse
  • Erste Sitzung
  • Zweite Sitzung
  • Dritte Sitzung
  • Vierte Sitzung
  • Fünfte Sitzung
  • Sechste Sitzung
  • Siebente Sitzung
  • Achte Sitzung
  • Neunte Sitzung
  • Zehnte Sitzung
  • Elfte Sitzung
  • Zwölfte Sitzung
  • Dreizehnte Sitzung
  • Vierzehnte Sitzung
  • Fünfzehnte Sitzung
  • Sechszehnte Sitzung
  • Siebenzehnte Sitzung
  • Achtzehnte Sitzung
  • Neunzehnte Sitzung
  • Zwanzigste Sitzung
  • Urtheil des Zuchtpolizeigerichtes von Saarbrücken im Marpinger Prozeß verkündet am 5. April 1879
  • Cover

Full text

43 
Fünfte Sitzung. 
Mittwoch den 5. März, von i) bis halb 1 Uhr. 
Präs.: „Es sind wohl Vertreter verschiedener Zeitungen hier, z. B. 
der ,Köln. Ztg/, des.Paulinusbl/ u. s. w. Ich muß mir nun die 
Bemerkung erlauben, daß es mir ganz recht ist, wenn die Verhandlungen 
ganz veröffentlicht werden, und d a r u m habe ich den Vertretern der 
Presse bereitwilligst einen Platz gewährt, und habe ich damit ermöglichen 
wollen, das; wahrheitsgetreu berichtet werden könnte, was hier verhan¬ 
delt wird. Ich kann aber der Oesfentlichkeit gegenüber natürlich nicht 
verantwortlich sein für das, was die Presse damit macht, wenn sie z. B. 
eine unrichtige Darstellung der Verhandlungen gibt. Ich finde nun in 
der .Saarbrücker Z e i t u n g' mehrere ganz große Ungenauigkeiten, 
z. B. betreffs des Namens „„Wunderkinder"", dann auch betreffs eines 
Vorwurfes, welchen ich einem Beschuldigten „„in's Gesicht"" gemacht 
haben soll. Es sind auch noch andere Punkte, welche ich hier nicht er¬ 
wähnen will; namentlich noch ein Punkt in der Vernehmung des Be¬ 
schuldigten Schwaab, welchen ich durchaus nicht weiter allsgesponnen 
habe, ist v o l l st ä n d i g unrichtig dargestellt. Ich bin für solche 
Unrichtigkeiten nicht verantwortlich." 
Es tritt nunmehr vor der Zeuge Leop. Friedr. Wilh. Freiherr 
v. Meerscheidt-Hülleffem, Kriminalkommissar in Berlin. 
Präs.: „Sie haben den Auftrag erhalten, in Ihrer Eigenschaft als 
Kriminalkommissar und zwar zunächst als Detektivbeamter sich nach 
Marpingen zu begeben?" 
Zeuge: „Ja." 
Präs.: „Der Auftrag ging nicht von der juristischen Behörde aus?" 
Zeuge: „Nein." 
Präs.: „Sie sind anfaligs mit der Justizbehörde ilicht in Verbin¬ 
dung getreten?" 
Zeuge: „Nein." 
Präs.: „Als Ihre 1. Bekanntschaft mit der Justizbehörde erfolgte 
uild Sie sich auswiesen, da Sie verhaftet waren, ist Ihnen sofort be¬ 
merkt worden, daß nur der Untersuchungsrichter und die Staatsanwalt¬ 
schaft bei eingeleitetem Verfahren zu handeln berechtigt sei, und die 
Staatsanwaltschaft sich dann an den Untersilchungsrichter zu weilden 
habe? Ist Ihnen dann nicht ausgegeben worden, sich nun nicht mehr zu 
4*
	        

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