Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Description

Persistent identifier:
1659235936
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-7200
Title:
Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken
Author:
Dasbach, Georg Friedrich
Place of publication:
Trier Saarbrücken
Publisher:
Paulinus-Dr. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
1879
Number of pages:
278, 31 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
322
Zusätzliche Informationen:
Digitalisiert mit freundlicher Unterstützung der <a href="http://www.lbz-rlp.de/cms/plb/index.html" target="_blank">Pfälzischen Landesbibliothek, Speyer</a>.

Description

Title:
Zweite Sitzung
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
7

Table of contents

Table of contents

  • Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken
  • Cover
  • Title page
  • Preface
  • Druckfehler-Berichtigung
  • Chronologische Uebersicht der Marpinger Ereignisse
  • Erste Sitzung
  • Zweite Sitzung
  • Dritte Sitzung
  • Vierte Sitzung
  • Fünfte Sitzung
  • Sechste Sitzung
  • Siebente Sitzung
  • Achte Sitzung
  • Neunte Sitzung
  • Zehnte Sitzung
  • Elfte Sitzung
  • Zwölfte Sitzung
  • Dreizehnte Sitzung
  • Vierzehnte Sitzung
  • Fünfzehnte Sitzung
  • Sechszehnte Sitzung
  • Siebenzehnte Sitzung
  • Achtzehnte Sitzung
  • Neunzehnte Sitzung
  • Zwanzigste Sitzung
  • Urtheil des Zuchtpolizeigerichtes von Saarbrücken im Marpinger Prozeß verkündet am 5. April 1879
  • Cover

Full text

18 
Zweite Sitzung. 
Montag den 3. März, von halb 5 bis 7 Uhr. 
Verhör der Ellern. 
Der Präsident referirt über das Verhalten der Frau Kunz bei 
Erscheinen des Dr. Strauß als Sachverständiger; „Sie haben nicht ruhig 
dieselben ermahnt, die Wahrheit zu sagen, sondern lamentirt: „„wenn 
du gelogen hast, bist du mein Kind nicht mehr."" 
Frau Kunz erwidert, sie habe ihr Kind ermahnt, jetzt die Wahrheit 
zu sagen, wenn es auch früher gelogen gehabt hätte. 
Präs.: Vor Herr v. Hüllesen hätten die Kinder widerrufen. Fr. 
Kuu; habe auch gesagt, seit die Kinder die Erscheinung g sehen, könnten 
sie ohne den Rosenkranz nicht mehr existiren, man könne daraus vielleicht 
den Schluß ziehen, sie habe einen gewissen Druck geübt, zu ihrem oder 
ihrer Pfarrgemeinde Nutzen. Ihr Haus sei eine Pilgei Herberge gewor¬ 
den, und der Kirchenrechner werde das Nöthige bezeugen über eingegangene 
Opfer k. Ohne Konzession habe Fr. Kunz in 20 Tagen über 100 Gäste 
beherbergt, und fei dafür bestraft worden, heute handle es sich darum, 
daß sie Lug und Trug in die Welt gesetzt, um Nutzen draus zu ziehen, 
wie die Zeugen bekunden würden. 
Fr. Kunz bestreitet dies. 
Präs. Es werden z. B. für eine Portion Kasse 5 Sgr. bezahlt, 
wie in großen Städten. Frau Kunz hat zwar nichts gefordert, aber 
die Zeugen haben es hingelegt und sie hat es genommen. 
Es wird jetzt vernommen dke Ehefrau L e i ft, Katharina geb. Blies. 
Dieselbe ist bestraft, wegen unberechtigter Aufnahme van Gästen. Im 
klebrigen genießt sie eines guten Rufes; sie erklärt, sie habe Anfangs 
den Aussagen der Kinder nicht geglaubt, bis Kranke geh-ilt worden seien. 
Präs, bemerkt, es werde aus den Zeugenaussagen sich ergeben, 
nie es mit den Heilungen stehe. Auf Befragen gibt Frau Leist zu, 
mit den Kindern öfter in den Wald gegangen zu sein. 
Präs.: Laut der Akten hat auch Fr. Leist eine große Anzahl 
Fremder beherbergt, und daraus Gewinn gezogen; es ist ganz 
dieselbe Geschichte, wie bei der Frau Kunz. 
Johann Hrrbertus, 45 I. a., Ackerer, auch aus Marpingen, ist 
aus demselben Grunde bestraft, wie Frau Kunz und Frau Leist; auch
	        

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