Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Description

Persistent identifier:
1659235936
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-7200
Title:
Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken
Author:
Dasbach, Georg Friedrich
Place of publication:
Trier Saarbrücken
Publisher:
Paulinus-Dr. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
1879
Number of pages:
278, 31 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
322
Zusätzliche Informationen:
Digitalisiert mit freundlicher Unterstützung der <a href="http://www.lbz-rlp.de/cms/plb/index.html" target="_blank">Pfälzischen Landesbibliothek, Speyer</a>.

Description

Title:
Achtzehnte Sitzung
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
39

Table of contents

Table of contents

  • Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken
  • Cover
  • Title page
  • Preface
  • Druckfehler-Berichtigung
  • Chronologische Uebersicht der Marpinger Ereignisse
  • Erste Sitzung
  • Zweite Sitzung
  • Dritte Sitzung
  • Vierte Sitzung
  • Fünfte Sitzung
  • Sechste Sitzung
  • Siebente Sitzung
  • Achte Sitzung
  • Neunte Sitzung
  • Zehnte Sitzung
  • Elfte Sitzung
  • Zwölfte Sitzung
  • Dreizehnte Sitzung
  • Vierzehnte Sitzung
  • Fünfzehnte Sitzung
  • Sechszehnte Sitzung
  • Siebenzehnte Sitzung
  • Achtzehnte Sitzung
  • Neunzehnte Sitzung
  • Zwanzigste Sitzung
  • Urtheil des Zuchtpolizeigerichtes von Saarbrücken im Marpinger Prozeß verkündet am 5. April 1879
  • Cover

Full text

209 
hingegangen sein. Mir scheint hier eine h ö h s r e F ü g u n g obzuwalten; 
gingen sie jetzt in den Wald, so würden sich die Pilger um sie 
sammeln und die Ereignisse würden einen ungesetzlichen Charakter 
haben; das will die Mutter Gottes gewiß nicht. Nach der Polizeiver¬ 
ordnung dürfen nicht mehr als 5 Personen im Walde sein. Die Kinder 
sehen die Erscheinung oft goldig, oft blau." 
Es werden weitere Briefe von Dicke verlesen. In einem derselben 
werden Rathschläge gegeben, wie der Gemeinderath vorgehen solle, und 
wird auch bemerkt, daß man betreffs der Erscheinungen vorsichtig sein 
müsse, indem der Teufel auch sehr leicht Erscheinungen in's Werk setze. 
In einem ebenfalls verlesenen Briefe des P. C oft ela t in Lour- 
de s ist gesagt, daß zwar in Lourdes keine Erscheinung des Teufels vor¬ 
gekommen sei, wohl aber solche in Elsaß vorgekommen zu sein schienen und 
daher auch in Mp. solche vorkommen könnten. 
Der Präs. betheiligt sich bei der Auswahl der Briefe, welche vor¬ 
gelesen werden sollen, sehr eingehend; darum fragt Vertheidiger 
Bachem: „Sollte es formell nicht richtiger sein, daß das öffentliche Mi¬ 
nisterium das Belastungsmaterial, welches es für die Unterstützung der 
Anklage von Juteresse hält, selbständig angebe?" 
Staatsprokurator Linz: „Ich bin jetzt plötzlich in die Sache 
hineingekommen und würde es mir schwierig sein, Alles zu sagen, was 
zur Unterstützung der Anklage nöthig wäre." 
Bachem: ,,Jch lege keinen Werth auf eine Aenderung, glaube aber, 
daß inkorrekt verhandelt wird." 
Präs.: „Ich finde nichts Inkorrektes darin; wir könnten ja auch 
so verfahren, daß das öffentliche Ministerium alles bezeichnet, was zur 
Anklage gehört, und ich nachher das Wesentliche verlesen lasse, was nach 
meiner Ansicht zur Klarstellung der Sache — doch nicht bloß zur Be¬ 
ta st u n g, ionbern auch zur En 1 last u u g der Beschuldigten — dienen 
kann; ich glaube, dann genügt das." 
Simons: „Das bringt mich nun auf etwas, was festgestellt 
werden muß. Ich nehnie an, daß nur das Gegenstand der Aullage 
ist und einkriminilt wird, was hier vorgelesen wird, und nichts, was nicht 
aus den Broschüren verlesen worden ist oder noch verlesen werden wird." 
Präs.: „Die Sache ist doch einmal die: Tie verfolgende Be¬ 
hörde hat zu sagen, was sie verlesen haben will, und dann kann ich im 
Interesse der Aufklärung von Amtswegen Jnkriminirtes verlesen lassen.
	        

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