Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken

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Description

Persistent identifier:
1659235936
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-7200
Title:
Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken
Author:
Dasbach, Georg Friedrich
Place of publication:
Trier Saarbrücken
Publisher:
Paulinus-Dr. Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
1879
Number of pages:
278, 31 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
322
Zusätzliche Informationen:
Digitalisiert mit freundlicher Unterstützung der <a href="http://www.lbz-rlp.de/cms/plb/index.html" target="_blank">Pfälzischen Landesbibliothek, Speyer</a>.

Description

Title:
Zehnte Sitzung
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
12

Table of contents

Table of contents

  • Der Marpinger Prozess vor dem Zuchtpolizeigericht in Saarbrücken
  • Cover
  • Title page
  • Preface
  • Druckfehler-Berichtigung
  • Chronologische Uebersicht der Marpinger Ereignisse
  • Erste Sitzung
  • Zweite Sitzung
  • Dritte Sitzung
  • Vierte Sitzung
  • Fünfte Sitzung
  • Sechste Sitzung
  • Siebente Sitzung
  • Achte Sitzung
  • Neunte Sitzung
  • Zehnte Sitzung
  • Elfte Sitzung
  • Zwölfte Sitzung
  • Dreizehnte Sitzung
  • Vierzehnte Sitzung
  • Fünfzehnte Sitzung
  • Sechszehnte Sitzung
  • Siebenzehnte Sitzung
  • Achtzehnte Sitzung
  • Neunzehnte Sitzung
  • Zwanzigste Sitzung
  • Urtheil des Zuchtpolizeigerichtes von Saarbrücken im Marpinger Prozeß verkündet am 5. April 1879
  • Cover

Full text

115 
der Zeuge aus: „Das Kind war 25 Wochen krank, von dielen 2-5 Wochen 
hat es 17 Wachen lang nicht immer fest im Bette gelegen, auch versucht 
zu gehen, indem es im Bette herum krabbelte: das war ein Gehen 
kaum zu nennen; die letzten 8 Wochen hat es fest im Bette gelegen. 
Vor der 25wöchentlichen Krankheit konnte das Kind gehen. Die Hilfe 
eines Arztes wurde bei dem Kinde zuletzt nicht mehr angewendet." 
Präs.: „Sie haben nun doch die Hilfe des Knappschaftsarztes un¬ 
entgeltlich auch für Ihre Familie: webhalb haben Sie ihn nicht für 
Ihr Kind gebraucht?" 
Zeuge sagt, daft der Knappschaftsarzt nicht die ganze Familie 
unentgeltlich behandle; Dr. Bähr bestätigt, daß der Präs, sich geirrt hat. 
Zeuge: „Wir haben den Arzt nicht mehr gebraucht, weil das 
Kind so weit iveg war, das; kein Arzt ihm mehr helfen konnte. Meine 
Frau hat das Kind zur Gnadenstelle getragen, weil es damals nicht 
gehen konnte. Nach der Heilung konnte es gehen." 
Zeugin Frau K i r s ch wird gefragt über die öffentliche Erklärung gegen 
Dr. Brauneck. Sie sagt: „Wir haben 8 Tage lang an dem Brief herumstudirt; 
gemacht ist der Brief von Pastor Schneider. Ueber die Heilung sagt sie: 25 
Wochen lang war das Kind krank: nach Ablauf der ersten 4 Wochen 
habe ich einmal versucht, das Kind gehen zu lassen; es konnte nur vier 
Schritte weit gehen und ist d> nn z u s a m m e n g e b r o ch e n. Die folgende 
Zeit hindurch hat es fest gelegen. Ich habe es am 6. Juli 1876 
Abends 8 Uhr, Donnerstags, an die Gnadenstelle gebracht; das Kind 
hat die Stelle berührt, an welcher der Fuft der Mutter-Gottes ruhte; 
das Kind wurde erschüttert: ob es gleich nach dieser Berührung 
gehen könne, habe ich nicht an der Gnadenquelle versucht, weil es mir 
zu gefährlich war, das Kind in der Nacht über den holprigen Weg 
gehen zu lassen. Ich trug das Kind nach Hause. Die ganze Nacht 
hindurch hat es sehr gut geschlafen; andern Morgens hat es Milch ver¬ 
langt und dieselbe getrunken, aber nicht ausgebrochen, obschon 
es in seiner Krankheit alles ausbrach, was es zu sich nahm." 
Präs.: „So? Also am folgenden Tage hat es wieder Alles 
-ausgebrochen?" 
Zeuge: „Nein, es hat ^ r ü h e r Alles ausgebrochen, aber nach 
der Heilung hat es nichts ausgebrochen. Ich mutzte auf das Feld 
gehen und lieft 2 Kinder bei ihm, um es zu versorgen; als ick um 11 
Uhr zurückkehrte, hatte es seine Kleider angezogen und stand auf der
	        

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