Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

Bibliographic data

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Description

Persistent identifier:
1659235898
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-2855
Title:
Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich
Sub title:
(1792 - 94); in Briefen von einem Augenzeugen
Author:
Horstmann, Philipp Bernhard
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Klingebeil Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
1890
Number of pages:
VI, 292 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
316

Description

Title:
Zwanzigster Brief
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
4

Table of contents

Table of contents

  • Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Vorbemerkungen
  • Vorrede
  • Erster Brief
  • Zweiter Brief
  • Dritter Brief
  • Vierter Brief
  • Fünfter Brief
  • Sechster Brief
  • Siebenter Brief
  • Achter Brief
  • Neunter Brief
  • Zehenter Brief
  • Elfter Brief
  • Zwölfter Brief
  • Dreizehenter Brief
  • Vierzehnter Brief
  • Fünfzehnter Brief
  • Sechszehenter Brief
  • Siebenzehenter Brief
  • Achtzehenter Brief
  • Neunzehenter Brief
  • Zwanzigster Brief
  • Ein und zwanzigster Brief
  • Zwei und zwanzister Brief
  • Drei und zwanzigster Brief
  • Vier und zwanzigster Brief
  • Fünf und zwanzigster Brief
  • Sechs und zwanzigster Brief
  • Sieben und zwanzigster Brief
  • Acht und zwanzigster Brief
  • Neun und zwanzigster Brief
  • Beilagen
  • Vorrede
  • Erster Brief
  • Zweiter Brief
  • Dritter Brief
  • Vierter Brief
  • Fünfter Brief
  • Sechster Brief
  • Siebenter Brief
  • Achter Brief
  • Neunter Brief
  • Zehenter Brief
  • Elfter Brief
  • Zwölfter Brief
  • Dreizehenter Brief
  • Vierzehenter Brief
  • Funfzehenter Brief
  • Beilagen
  • Druckfehler-Verzeichnis
  • Cover

Full text

sucht erregt habe.! Allein ich kann es kann: glauben, da er auch in 
St. Ingbert und Neunkirchen auf die nämliche Art gehandelt und die 
Früchte muthwillig verdorben hat. Vielmehr scheint mir dies das Vor¬ 
spiel eines Projects zu sein, die Lebensmittel in dieser Gegend zu ver¬ 
derben um entweder den Feind im Fall eines Rückzugs der Franzosen 
in Verlegenheit zu setzen oder durch den Mangel an Lebensrnitteln und 
dadurch entstehende Hungersnoth die Städte zu einem von ben Fran¬ 
zosen gewünschten Entschluß zu zwingen. Dieses letztere ist rrm so 
wahrscheinlicher, da die Franzosen bei jeder Gelegenheit ihre Verwun¬ 
derung bezeigen, daß uns das Licht der Vernunft nicht einmal so 
weit aufgehen will die Vortheile einzusehen, welche aus einer 
Reunion mit Frankreich für uns entspringen würden. Denn wären 
wir ihre Freunde, — Gott bewahre uns für ihrer Freundschaft nach 
dem neuen Stil, — dann könnten wir Lebensrnittel im Ueberfluß aus 
Frankreich bekommen (die armen Schelme haben selbst nichts zu 
nagen und Zu beißen). Sie wollen uns sogar eine eigene Republik 
sein lassen. Saarbrücken soll ein kleines Amsterdam werden und 
zu unserer Sicherheit wollen sie eine Festung bei Saarbrücken an¬ 
legen und was als sonst noch gesagt und versprochen wird?) Allein 
alles ist tauben Ohren gepredigt. Wir wollen bei unserer alten 
Verfassung, unserem Fürsten und Vaterland treu bleiben, und ver¬ 
nünftige Franzosen, welche wir von unserer Verfassung unterrich¬ 
teten, sagen, daß wir Recht haben. Selbst Unvernünftige staunen, 
wenn sie hören, daß die Abgaben beider Städte nur in fünfthalb- 
hnndert Gulden bestehen. Millionen, glaubten sie, mußten wir 
geben, und sie sagen selbst, daß, wenn alles Glück ihren Unter¬ 
nehmungen folgte, sie doch niemals so leidlich gehalten werden 
würden. Ueberhaupt herrscht ein großes Mißvergnügen unter den 
Truppen, bei einigen ans Furcht erregt, bei andern durch das 
Nachdenken über ihre innere Lage. Dies haben wir gar oft Ge¬ 
legenheit zu beobachten. Solche mag auch nicht die angenehmste 
sein, wenn die Regel gegründet ist, welche ein Rechtschaffener 
mir und allen, welche unter der republikanischen Obergewalt sich 
beugen müssen, als Verwahrungs- und Sicherheitsmittel empfahl: 
Alles ist euch erlaubt, brecht die Ehe, nothzüchtigt Weiber und 
Mädchen, seid Verfälscher, Diebe und Straßenräuber, mordet und
	        

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