Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich

Bibliographic data

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Description

Persistent identifier:
1659235898
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-2855
Title:
Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich
Sub title:
(1792 - 94); in Briefen von einem Augenzeugen
Author:
Horstmann, Philipp Bernhard
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Klingebeil Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
1890
Number of pages:
VI, 292 S.
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
316

Description

Title:
Zwölfter Brief
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
3

Table of contents

Table of contents

  • Die Franzosen in Saarbrücken und den deutschen Reichslanden im Saargau und Westrich
  • Cover
  • Prepage
  • Title page
  • Vorbemerkungen
  • Vorrede
  • Erster Brief
  • Zweiter Brief
  • Dritter Brief
  • Vierter Brief
  • Fünfter Brief
  • Sechster Brief
  • Siebenter Brief
  • Achter Brief
  • Neunter Brief
  • Zehenter Brief
  • Elfter Brief
  • Zwölfter Brief
  • Dreizehenter Brief
  • Vierzehnter Brief
  • Fünfzehnter Brief
  • Sechszehenter Brief
  • Siebenzehenter Brief
  • Achtzehenter Brief
  • Neunzehenter Brief
  • Zwanzigster Brief
  • Ein und zwanzigster Brief
  • Zwei und zwanzister Brief
  • Drei und zwanzigster Brief
  • Vier und zwanzigster Brief
  • Fünf und zwanzigster Brief
  • Sechs und zwanzigster Brief
  • Sieben und zwanzigster Brief
  • Acht und zwanzigster Brief
  • Neun und zwanzigster Brief
  • Beilagen
  • Vorrede
  • Erster Brief
  • Zweiter Brief
  • Dritter Brief
  • Vierter Brief
  • Fünfter Brief
  • Sechster Brief
  • Siebenter Brief
  • Achter Brief
  • Neunter Brief
  • Zehenter Brief
  • Elfter Brief
  • Zwölfter Brief
  • Dreizehenter Brief
  • Vierzehenter Brief
  • Funfzehenter Brief
  • Beilagen
  • Druckfehler-Verzeichnis
  • Cover

Full text

41 
Wahrheit ist, daß er einen seiner Freunde an seinem Tisch in der 
Hitze eines Wortstreits und des Weins unglücklicherweise entleibet 
hat. Wahrscheinlich aber wars Auri sacra fames oder die Hoff¬ 
nung sich wenigstens einen hinreichenden Unterhalt zu erwerben, 
was ihn ans das Kriegstheater brachte. Denn er besitzt kein 
eigenes Vermögen, seine Güter trat er bis zu ihrem wahren Werth 
verschuldet an. Seine Gemahlin bezahlte von ihrem Vermögen 
die Schulden, dagegen wurden aber in dem Ehevertrag die Güter 
den Kindern zugesichert und Custine erhielt sich bisher standes¬ 
mäßig von der Nutznießung, welche aber bei der Volljährigkeit seiner 
Kinder wegfällt und ihn dem Mangel Preis giebt oder von seinen 
Kindern abhängig macht.*) Sein Schicksal sei, welches es wolle, 
so müssen wir ihm die Gerechtigkeit widerfahren lassen, daß er 
den hiesigen Generals gute Mannszucht, Schonung des Eigenthums 
des Fürsten und der Einwohner anbefohlen hat, und sein Befehl 
wird auch einigermaßen von den Soldaten beobachtet. Freilich 
haben diese Leute ihre eigene Auslegungskunst. So wie sie vor 
einigen Monaten Schinken, Enten, Gänse rc. nicht zum Eigenthum 
zählten, so scheinen sie jetzt auch unsern Salat und erst gepflanzten 
Kartoffeln, unsere Zaunpfähle und Pallisaden nicht dazu zu rechnen, 
so wenig als unser weniges Heu, sondern graben jene aus und 
stehlen letzteres von den Heuböden, wo es nur möglich ist. Gott 
behüte Sie vor guten und bösen Franzosen. Leben Sie wohl! 
*) Manche deutsche Bekenner der französischen Revolution haben es 
aus leicht zu errathenden Ursachen sehr erhoben, daß ein Mann von Custine's 
Stand und Vermögen, das man sogar auf vierzigtausend Livres Renten — er 
besaß nie mehr als ohngefahr zwei und zwanzigtausend — bestimmte, derselben 
aus Ueberzeugung beitrat. Ich kannte Custine persönlich, lebte zwölf Jahre 
lang nur fünf Stunden von seinem Wohnorte entfernt und in vieljährigem 
vertrauten Umgang mit seinen Geschäftsmännern. Und nun mag der Leser 
wählen, wem er glauben will. A. d. V.
	        

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