Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

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Persistent identifier:
1658805585
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-91157
Title:
Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts
Author:
Groten, Curt
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische- Universitäts- und Landesbibliothek Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Saarlandica
Year of publication:
2015
Number of pages:
1 Online-Ressource (35 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
39
Zusätzliche Informationen:
Digitalisiert mit freundlicher Unterstützung der <a href="http://www.blb-karlsruhe.de" target="_blank">Badischen Landesbibliothek Karlsruhe</a>

Description

Title:
II. Dokumenten-Anhang
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
17

Description

Title:
3. Der Notenwechsel über das Saargebiet in der Zeit zwischen Bekanntgabe und Unterzeichnung der Friedensbedingungen
Structure type:
Chapter
Collection:
Saarlandica
Digitised pages:
14

Table of contents

Table of contents

  • Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts
  • Cover
  • Title page
  • Start page
  • I. Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts
  • II. Dokumenten-Anhang
  • 1. Der Entwurf zum Saarstatut vom 9./10. April 1919
  • 2. Die Abänderungsbeschlüsse des Viererrates vom 10. April 1919 zu dem Entwurf vom 9./10. April 1919
  • 3. Der Notenwechsel über das Saargebiet in der Zeit zwischen Bekanntgabe und Unterzeichnung der Friedensbedingungen

Full text

größerer Genauigkeit auseinandersetzen, nicht angenommen 
werden. Keine Abmachung dieser Art würde insbesondere 
Frankreich dieselbe Sicherheit und Gewißheit geben können, 
die ihm das volle Eigentum und die freie Ausbeutung der 
Kohlengruben des Saarbeckens gewähren werden. 
Die vorgeschlagene Abtretung von Beteiligungen an Kohlen¬ 
gruben, die auf deutschem Gebiete liegen und deutscher Aus¬ 
beutung unterstellt sind, wäre für die französischen Aktionäre 
von zweifelhaftem Wert. Sie würde eine Vermischung franzö¬ 
sischer und deutscher Interessen schaffen, die gegenwärtig nicht 
ins Auge gefaßt werden kann. 
Die vollständige und sofortige Übertragung der nahe der 
französischen Grenze belegenen Bergwerke an Frankreich stellt 
eine schnellere, wirksamere und klarere Lösung des Problems 
der Entschädigungen für die zerstörten französischen Kohlen¬ 
gruben dar; diese Lösung hat auch noch den Vorzug, diese 
Gruben voll und ganz als Zahlungsmittel auf das allgemeine 
Reparationskonto zu benutzen. 
Gewisse Stellen Ihres Schreibens vom 13. scheinen eine un¬ 
genaue Auffassung des Sinnes und der Absicht mehrerer Ar¬ 
tikel zu verraten. 
In dem Vertrag besteht keinerlei Vermengung der Frage der 
Lieferungsverträge, deren Gegenstand die Ruhrkohle bilden soll 
(Anlage V zu Teil VIII), mit der Frage der Abtretung der Saar¬ 
gruben; beide Fragen sind wesentlich voneinander verschieden. 
Ihre Auslegung des § 36 der Anlage unterstellt als gewiß, 
daß diese Bestimmung ein Ergebnis zur Folge haben wird, das 
die alliierten und assoziierten Regierungen niemals ins Auge 
gefaßt haben. Um jede Möglichkeit eines Irrtums 
zu beseitigen und um die Schwierigkeiten zu 
vermeiden, die Sie für Deutschland hinsicht¬ 
lich seiner Fähigkeit, die in dieser Bestim¬ 
mung vorgesehene Zahlung in Gold zu leisten, 
befürchten, haben die alliierten und assozi¬ 
ierten Regierungen entschieden, diese Be¬ 
stimmung teilweise abzuändern; sie schlagen vor, 
den letzten Absatz dieser Bestimmung durch folgende Fassung 
zu ersetzen: 
„Deutschlands Verpflichtung zu dieser Zahlung wird von 
der Reparationskommission in Erwägung gezogen werden; 
zu diesem Zweck kann Deutschland in jeder von der 
Reparationskommission gebilligten Art eine erste Hypo¬ 
thek an seinem Kapital oder seinen Einkünften bestellen. 
Sollte indes Deutschland die Zahlung ein Jahr nach dem 
dafür festgesetzten Zeitpunkt nicht geleistet haben, so 
wird die Reparationskommission in Übereinstimmung mit 
den ihr vom Völkerbund erteilten Weisungen, nötigenfalls 
durch Liquidation des in Frage stehenden Teils der Gru¬ 
ben, die Angelegenheit ordnen.“ 
Genehmigen Sie, Herr Präsident, die Versicherung meiner 
ausgezeichneten Hochachtung. gez. Clemenceau. 
An Seine Exzellenz den Herrn Grafen Brockdorff-Rantzau, 
Präsidenten der deutschen Delegation, Versailles. 
28
	        

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