SULB digital Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

Access restriction

There is no access restriction for this record.

Copyright

Public Domain Mark 1.0. You can find more information here.

Bibliographic data

fullscreen: Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

Monograph

Persistent identifier:
1658805585
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-91157
Title:
Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts
Author:
Groten, Curt
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische- Universitäts- und Landesbibliothek
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Law
Year of publication:
2015
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
39
Zusätzliche Informationen:
Digitalisiert mit freundlicher Unterstützung der <a href="http://www.blb-karlsruhe.de" target="_blank">Badischen Landesbibliothek Karlsruhe</a>

Chapter

Title:
II. Dokumenten-Anhang
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
17

Chapter

Title:
3. Der Notenwechsel über das Saargebiet in der Zeit zwischen Bekanntgabe und Unterzeichnung der Friedensbedingungen
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
14

Contents

Table of contents

  • Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts
  • Cover
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts
  • II. Dokumenten-Anhang
  • 1. Der Entwurf zum Saarstatut vom 9./10. April 1919
  • 2. Die Abänderungsbeschlüsse des Viererrates vom 10. April 1919 zu dem Entwurf vom 9./10. April 1919
  • 3. Der Notenwechsel über das Saargebiet in der Zeit zwischen Bekanntgabe und Unterzeichnung der Friedensbedingungen

Full text

Nr. 3. 
Note der alliierten und assoziierten Mächte vom 24. Mai 1919 
über das Saargebiet. (Übersetzung.) 
Friedenskonferenz. 
Der Präsident. 
Paris, den 24. Mai 1919. 
Herr Präsident! 
Ich habe die Ehre, Ihnen den Empfang Ihrer Schreiben vom 
13. und 16. Mai 1919 zu bestätigen. Da sie denselben Gegen¬ 
stand betreffen, so habe ich es für gut gehalten, nur eine einzige 
Antwort darauf zu erteilen. 
Mit Beziehung auf die in Ihrem ersten Schreiben enthaltene 
allgemeine Bemerkung stelle ich im Namen der alliierten und 
assoziierten Regierungen ausdrücklich in Abrede, daß in dem 
Friedensvertrag „die deutschen Gebiete“, wie Sie es zu ver¬ 
stehen geben wollen, „der Gegenstand von Schachergeschäften 
von einer Staatsgewalt zur anderen seien, ganz, als seien sie 
Steine in einem Spiel“. Tatsächlich werden die Wünsche der 
Bevölkerung aller der ins Auge gefaßten Gebiete berücksichtigt 
werden, und die näheren Ausführungsbestimmungen dieser 
Volksbefragungen sind im Hinblick auf die örtlichen Verhält¬ 
nisse sorgfältig festgelegt worden. 
Hinsichtlich der Bewohner des Saarbeckens ist die „Herr¬ 
schaft“, die in Ihrem Schreiben als „gehässig“ bezeichnet wird, 
die Verwaltung des Völkerbundes. Die Regierungsform, wie 
sie im Abschnitt IV des Vertrags beschrieben wird, ist sorg¬ 
fältig ausgearbeitet worden, nicht nur in der Absicht, eine Ent¬ 
schädigung für die Zerstörung der Kohlenbergwerke in Nord¬ 
frankreich zu finden, sondern auch, um die Rechte und das 
Wohlergehen der Bevölkerung sicherzustellen. Der Vertrag 
sichert den Einwohnern die Aufrechterhaltung aller ihrer ge¬ 
genwärtigen Freiheiten zu und verbürgt ihnen auf fiskalischem 
und sozialem Gebiet eine Reihe von Sondervorteilen; überdies 
sieht er nach einer 15 jährigen Frist eine Volksabstimmung vor, 
die dieser Bevölkerung von so zusammengesetzter Art erlauben 
wird, in voller Freiheit und nicht notwendigerweise zum Vor¬ 
teil Frankreichs oder Deutschlands die endgültige Rechtsord¬ 
nung für das Gebiet, in dem sie lebt, zu bestimmen. 
Da der größte Teil Ihrer beiden Noten der Rechtsordnung 
für das Saarbecken gewidmet ist, so muß ich erklären, daß die 
alliierten und assoziierten Regierungen diese besondere Form 
der Reparation gewählt haben, weil sie der Meinung gewesen 
sind, die Zerstörung der Bergwerke in Nordfrankreich sei eine 
Handlung von solcher Art gewesen, daß eine besondere und 
exemplarische Reparation gefordert werden müsse; die einfache 
Lieferung einer bestimmten oder unbestimmten Menge Kohlen 
kann diese nicht ersetzen. Der Entwurf in seinen allgemeinen 
Linien muß also aufrechterhalten bleiben; die alliierten und 
assoziierten Mächte sind nicht geneigt, einen anderen ins Auge 
zu fassen. 
Aus diesem Grunde kann die Anregung in Ihrem ersten 
Schreiben über die verschiedenen Mittel, dem Kohlenmangel 
abzuhelfen, die Sie in der Anlage zu Ihrem zweiten Briefe mit 
27
	        

Cite and reuse

Cite and reuse

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF DFG-Viewer OPAC
TOC

Chapter

PDF RIS

Image

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Image

To quote this image the following variants are available:
URN:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Groten, Curt. Die Entstehungsgeschichte Des Saarstatuts. Saarbrücken: Saarländische- Universitäts- und Landesbibliothek, 2015. Print.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.

Diese Website benutzt Cookies, die für den technischen Betrieb der Website erforderlich sind.