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Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

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Bibliographic data

fullscreen: Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts

Monograph

Persistent identifier:
1658805585
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-91157
Title:
Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts
Author:
Groten, Curt
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische- Universitäts- und Landesbibliothek
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
History
Law
Year of publication:
1934
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
39
Zusätzliche Informationen:
Digitalisiert mit freundlicher Unterstützung der <a href="http://www.blb-karlsruhe.de" target="_blank">Badischen Landesbibliothek Karlsruhe</a>

Chapter

Title:
II. Dokumenten-Anhang
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
17

Chapter

Title:
3. Der Notenwechsel über das Saargebiet in der Zeit zwischen Bekanntgabe und Unterzeichnung der Friedensbedingungen
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
14

Contents

Table of contents

  • Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts
  • Cover
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Entstehungsgeschichte des Saarstatuts
  • II. Dokumenten-Anhang
  • 1. Der Entwurf zum Saarstatut vom 9./10. April 1919
  • 2. Die Abänderungsbeschlüsse des Viererrates vom 10. April 1919 zu dem Entwurf vom 9./10. April 1919
  • 3. Der Notenwechsel über das Saargebiet in der Zeit zwischen Bekanntgabe und Unterzeichnung der Friedensbedingungen

Full text

b) Mit welchen Kohlenmengen sollen die einzelnen Gebiets¬ 
teile, insbesondere Frankreichs, beliefert werden? 
Wir sind bereit, sofort festzustellen, wieweit wir die verlangten 
Mengen liefern können, und zu diesem Zweck einen Lieferungs¬ 
plan aufzustellen. Dabei wird zu berücksichtigen sein, daß bei 
der langen Dauer der einzugehenden Lieferungspflicht der 
Transport zur See mehr und mehr in Betracht kommen wird. 
Die Einzelheiten der Lieferung müßten in mündlichen Verhand¬ 
lungen zwischen den Sachverständigen der interessierten Staaten 
festgesetzt werden. 
2. Was die Wiedergutmachung von Kriegsschäden an Kohlen¬ 
gruben betrifft, schlagen wir folgendes vor: Die geschädigten 
Unternehmungen in Nordfrankreich werden in noch zu verein¬ 
barender Höhe an solchen deutschen Kohlengruben beteiligt, 
die nach den genannten Gebieten Kohlen liefern sollen. Die 
Einzelheiten dieser Transaktion werden von den deutschen und 
französischen Sachverständigen gemeinsam geregelt. 
3. Die im Artikel 49 und im Kapitel 2 des Annex zu Teil 111, 
Sektion IV vorgesehenen Maßnahmen, betreffend das Saar¬ 
gebiet, sollen ebenso wie die in Teil XIV, Sektion I erwähnte 
Besetzung des linksrheinischen Gebiets und der Brückenköpfe 
die Einhaltung der Leistungen sichern, zu denen sich Deutsch¬ 
land verpflichten wird. 
Diese Maßnahmen sowie die von den alliierten und assozi¬ 
ierten Regierungen bisher ausgeführten und in Aussicht ge¬ 
nommenen Kontrollmaßnahmen, die eine Einschränkung oder 
Aufhebung der Freiheit des deutschen Wirtschaftslebens be¬ 
deuten, würden, abgesehen von der schweren politischen Ge¬ 
fahr, auch die deutsche Produktionsfähigkeit lähmen, deren 
volle Erhaltung auch für seine Nachbarn von höchster Wich¬ 
tigkeit ist. An Stelle dieser Maßnahmen sind wir bereit, ein 
System völlig gleichwertiger Garantien von wirtschaftlichem 
Charakter vorzuschlagen. Soweit es sich um Kohlelieferung 
handelt, lassen wir uns von folgenden Grundsätzen leiten: 
Die gewünschten Garantien für die Regelmäßigkeit der Pro¬ 
duktion und der Lieferungen können in folgender Weise ge¬ 
geben werden: 
a) durch die unter 2 erwähnte Beteiligung französischer 
Unternehmungen, welche in einer Höhe erfolgen soll, die 
ihnen einen wesentlichen Einfluß auf die Verwaltung der 
betreffenden deutschen Unternehmungen sichert; 
b) durch Gewährung eines Vorzugsrechts auf den Überschuß 
der gesamten deutschen Kohlenproduktion über den In¬ 
landsbedarf. Genügt dieser Überschuß nicht zur Erfüllung 
der vereinbarten Liefermengen, so wird der Verbrauch 
von Kohlen aus Deutschland, Frankreich und Belgien 
gleichmäßig rationiert; zur Überwachung der Ausführung 
der vorgenannten Maßregel wird eine Kommission aus 
Vertretern Deutschlands, Frankreichs und Belgiens ein¬ 
gesetzt. 
Die Interessen Italiens würden bei dieser Abmachung zu 
berücksichtigen sein. 
26
	        

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Groten, Curt. Die Entstehungsgeschichte Des Saarstatuts. Saarbrücken: Saarländische- Universitäts- und Landesbibliothek, 1934. Print.
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