Wissen und Denken

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Description

Persistent identifier:
1658674138
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-317400
Title:
Wissen und Denken
Sub title:
ein Prolegomenon zu aller Philosophie
Author:
Driesch, Hans
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2018
Number of pages:
1 Online-Ressource (VI, 151 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
166

Description

Title:
II. Der Begriff ‚‚Ordnung‛‛. Die allgemeine Logik
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
22

Table of contents

Table of contents

  • Wissen und Denken
  • Cover
  • Title page
  • Vorwort zur zweiten Auflage
  • Start page
  • I. Einleitung
  • II. Der Begriff ‚‚Ordnung‛‛. Die allgemeine Logik
  • III. Naturordnungslehre und Seelenordnungslehre
  • IV. Das Naturwirkliche
  • V. Das Seelenhafte. Der Wissenserwerb
  • VI. Metaphysik. Das Wirkliche
  • VII. Die ‚‚Wahrheit‛‛ und ihre Kriterien
  • VIII. Das Wollen
  • IX. Rückblick
  • X. Metaphysik des Wissens
  • XI. Schluss
  • Begriffserläuterungen des Autors
  • Cover

Full text

16 II. Der Begriff Ordnung. Die allgemeine Logik. 
theoretische, konstruierende Psychologie, aber er stellt nicht 
den Ursachverhalt fest. Alles bewußte Haben ist „Akt“, 
und es gibt nur eine „Akt“-art: Haben. 
Und weiter: indem ich Etwas als Setzung bewußt habe, 
„urteile“ ich zugleich, daß das Etwas „ist“, nämlich daß es 
unmittelbarer Gegenstand ist. Hier haben wir das sogenannte 
„Urteil“ in seinem allerursprünglichsten Sinne vor uns; sein 
Erfassen ist für uns ohne Schwierigkeit. Das Urteil im 
üblichen Sinne des Wortes, das dreigliedrige Urteil, wird 
unserer Lehre, daß es tätiges Denken nicht als bewußtes 
Erlebnis gibt, später freilich eine gewisse Schwierigkeit 
darbieten. — 
2. Das ordnungsmonistische Ideal. 
Doch wir sind gar zu rasch gewesen. Wir haben un¬ 
besehen von Gegenständen in der Mehrzahl, von bestimmten, 
verschiedenen Gegenständen geredet. Gibt es denn diese 
Gegenstände im Plural, muß es sie geben? Gehen wir, um 
das prüfen, zunächst einmal wieder einen Schritt in der 
Betrachtung zurück: 
Wir haben oben bildlich von einem „Vorwissen“ des 
Ich um das, was Ordnungsbedeutung ist, geredet. Ebenso 
können wir nun weiter von einem „Vorwollen“ oder „Ver¬ 
wünsch“ des Ich reden: 
Vorausgesetzt nämlich, daß der Ursachverhalt des Ich 
habe bewußt geordnetes Etwas besteht, so ist es offenbar der 
„Vorwunsch“ oder „Urwunsch“ des Ich, das Etwas restlos 
als „in Ordnung“ zu schauen. Anders gesagt: Ich wünsche 
das Etwas, welches ich (unscharf gesprochen: im Jetzt) habe, 
so zu schauen, daß es trotz seiner vielleicht bestehenden 
Mannigfaltigkeit ein Ganzes ist, und zwar in jeder Be¬ 
ziehung. Und zwar soll da nicht etwa nur von meinem
	        

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