Logik

Bibliografische Daten

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Beschreibung

Persistenter Identifier:
1658652975
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-314325
Titel:
Logik
Untertitel:
(Grundlegung und logischer Aufbau der Mathematik und mathematischen Naturwissenschaft); in Leitsätzen zu akademischen Vorlesungen
Autor:
Natorp, Paul
Erscheinungsort:
Saarbrücken
Herausgeber:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Strukturtyp:
Monografie
Sammlung:
Varia
Erscheinungsjahr:
2018
Umfang:
1 Online-Ressource (70 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Sprache:
ger
Digitalisierte Seiten:
76

Beschreibung

Titel:
II. Elementarlehre
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Varia
Digitalisierte Seiten:
59

Beschreibung

Titel:
A. Analytischer Teil. Die Grundfunktionen der Erkenntnis
Strukturtyp:
Kapitel
Sammlung:
Varia
Digitalisierte Seiten:
19

Inhalt

Inhalt

  • Logik
  • Einband
  • Titelseite
  • I. Einleitung
  • II. Elementarlehre
  • A. Analytischer Teil. Die Grundfunktionen der Erkenntnis
  • B. Synthetischer Teil. Der logische Aufbau der reinen Wissenschaft
  • Schriftenverzeichnis
  • Veröffentlichungshinweise
  • Einband

Volltext

II. Elementarlehre. 
A. Analytischer Teil. Die Grundfunktionen der 
Erkenntnis. 
§ 8. Ausgangspunkt der logischen 
Untersuchung. 
Indem man aus der allgemeinen Form der Aussage 
die Grundform des Denkens abstrahierte, wurde man von 
den Anfängen der logischen Untersuchung an darauf geführt, 
als diese Grundform das Urteil, und dieses als Relation 
zwischen zwei Terminis, Subjekt und Prädikat, zu definieren. 
Als letzte logische Elemente schienen sich dann die Ele¬ 
mente dieser Termini, die einfachen Begriffe, zu ergeben. 
Die geregelte Fortschreitung von Urteil zu Urteil aber, 
die, wenn die Vordersätze richtig sind, zu richtigen Folge¬ 
sätzen führt, heißt Schließen. Daher betrachtete man als 
die Grundbestandteile aller Denkform die drei: Begriff, 
Urteil, Schluß, und zwar in dieser Folge, indem das Urteil 
eine Verknüpfung von Begriffen, der Schluß eine Verknüpfung 
von Urteilen darstelle. 
Jedoch kann der Begriff nicht als letztes, dem Urteil 
voraufgehendes Element zu Gruude gelegt werden. Begriffe 
sind so wenig gegeben wie Urteile. Auch hilft es nichts, 
ihren Inhalt, bloß ohne die begriffliche Form, als sinnliche 
„Vorstellung“ voraus gegeben sein zu lassen, denn insofern 
dieser Vorstellung überhaupt ein bestimmter Inhalt zu¬ 
geschrieben wird, setzt man das, was die Leistung des 
Begriffs eben ausmacht, die Bestimmtheit des Inhalts, in 
seiner vermeinten Vorstufe schon voraus. Vielmehr ent¬ 
steht der Begriff erst im Urteil-, richtiger, beide drücken 
nur in verschiedener Richtung eine und dieselbe Grund¬
	        

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