Vorlesungen über praktische Philosophie

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Persistent identifier:
1656501155
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-308841
Title:
Vorlesungen über praktische Philosophie
Author:
Natorp, Paul
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (535 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
547

Description

Title:
VIII. 2. Rechts- und Staatsphilosophie
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
57

Table of contents

Table of contents

  • Vorlesungen über praktische Philosophie
  • Cover
  • Title page
  • Imprint
  • Preface
  • Start page
  • I. Allgemein systematische Grundlegung. Die drei Grundphasen des Seins
  • II. Grundkategorien
  • A. Kategorien der Modalität
  • B. Kategorien der Relation
  • C. Kategorien der Individuation
  • III. Die Strukturgesetzlichkeit der Aktivität (Struktur)
  • IV. Die Funktionsgesetzlichkeit der Aktivität (Funktion)
  • V. Die Konstitution des Sinngehalts als praktischen (Gehaltskonstitution)
  • VI. Die Konstitution des Sinngehalts unter dem Gesichtspunkt der Praxis : A. Theoretischer Gehalt (Theoretik)
  • VII. Die Konstitution des Sinngehalts unter dem Gesichtspunkt der Praxis : B. Praktischer Gehalt (Praktik)
  • 1. Wirtschaftsphilosophie
  • VIII. 2. Rechts- und Staatsphilosophie
  • IX. 3. Philosophie der Erziehung
  • Veröffentlichungshinweise

Full text

502 
Kap. VIII. § 201. 
Ost und West, denn in diesem Letzten erweisen sich alle 
großen Religionen, in der Tiefe begriffen, durchaus einig, 
wenn auch jede dieselbe große Grundwahrheit vorzugsweise 
nach einer Seite am lebendigsten in sich empfindet und dar¬ 
stellt. Diese gemeinsame Grundwahrheit ist: Glauben an Er¬ 
lösung, nicht für den Einzelnen allein, der bloß für sich zur 
Vollendung strebt und sie in irgendeinem Sinne vielleicht 
auch erreicht; sondern für alle; Erlösung nicht durch Flucht 
vor dem Widerspruch und Streit der Welt zur unerschütter¬ 
lichen Ruhe des Ewigen, so wenig wie durch haltlose Hingabe 
an das tosende Meer der Zeit. Das eine wie das andere wäre 
nicht Überwindung. Man macht so die Welt selbst entweder 
zum Gott oder zum Widergott. Aber sie ist nicht Gott und ist 
auch nicht eine Macht außer ihm, die ihm ewig zu wider¬ 
stehen und gar sein Reich streitig zu machen vermöchte oder 
es zurückzudrängen auf eine einsame Insel, zu der aus dem 
wildwütenden Meer sich zu retten nun für das endliche Ge¬ 
schöpf in seinem Schiffbruch das einzige Heil wäre. Sondern 
sie selbst, die Welt, alles Geschaffene, ist Gott, ewig von ihm 
überwunden, gerichtet und freigesprochen; gerichtet in seinem 
erträumten Losriß von ihm, gerettet und freigesprochen in 
seinem Erwachen aus dem lähmenden Traum. Gerettet und 
freigesprochen, denn Gottes Gericht ist Freispruch, ist Be¬ 
gnadigung des Besiegten, eine Begnadigung, in der der Schul¬ 
digspruch nicht zurückgenommen, aber der Fluch der Schuld 
getilgt ist. Unter keinem andern Glauben werden Menschen 
Brüder, weil Kinder des einen Vaters; und als Brüder auch 
Gleiche und Freie. Unter keinem andern Zeichen gab es je 
ein wahrhaftes Leben des Menschen auf Erden, als Gottes¬ 
kindes; gab es Menschengemeinschaft, gab es Menschheit 
und Volk, gab es einen Staat, eine Gesellschaft, die ein 
Staat, eine Gesellschaft von Menschen genannt zu werden 
verdient; so wie es unter keinem andern Zeichen überhaupt 
den Menschen, auch als Individuum, gibt. Dieser Glaube,
	        

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