Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
15

Description

Title:
3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
6

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

Zur Lehre vom Gemüt. 
67 
empfindung als Bestimmtheitsbesonderheit des Bewußtseins 
anzusetzen. 
Die Zergliederung der „Gefühle“ lehrt, auch wenn wir 
sie uns zunächst nur durch ihr Zuständliches und ihr „ma߬ 
gebendes“ Gegenständliches klar machen, daß doch die „be¬ 
gleitende“ Körperempfindung schon von vornherein immer mit 
darin ist. Nicht das „Gefühl“ im Sinne eines Zusammens, das 
nur etwa das maßgebende Gegenständliche und das Zuständliche 
umfaßte, wirkt überhaupt erst die „begleitende“ Körper¬ 
empfindung, sondern bei jedem „Gefühl“ ist diese schon stets 
mitgegeben. Das Gefühl der Furcht bewirkt nicht erst die 
Schlaffheitsempfindung, das „Gefühl“ des Schreckens und der 
„Ehrfurcht“ nicht erst die Empfindung des Schauders, das 
„Gefühl“ des Stolzes nicht erst die Spannungsempfindung, 
sondern diese Körperempfindungen sind von Anfang an 
in den „Gefühlen“ selber mitenthalten. 
Mit diesen begleitenden Körperempfindungen in den „Ge¬ 
fühlen“ ist deshalb auch nicht zusammen zu werfen, sondern 
bestimmt zu unterscheiden, was man die „Gefühlsäußerungen“ 
zu nennen pflegt. Unter diesen verstehen wir Veränderungen 
des menschlichen Leibes, die allerdings mit den „Gefühlen“ 
sicherlich Zusammenhängen. 
Es sind die in erster Linie für den beobachtenden Dritten 
wahrnehmbaren Veränderungen des Leibes, die von bestimmten 
„Gefühlen“ des mit diesem Leibe verbundenen Bewußtseins 
dem Beobachter Kunde geben, also „nach Außen“ d. h. für ein 
anderes Bewußtsein als Anzeichen dafür dienen, welches be¬ 
sondere „Gefühl“ dem betreffenden Bewußtsein wohl eigen ist. 
Nach unserer Erfahrung sind diese Leibes Veränderungen 
in innigem Zusammen mit den „Gefühlen“ des in Frage kom¬ 
menden Bewußtseins gegeben, so daß wir von dem Dasein be¬ 
stimmter Leibes Veränderungen auf das Dasein bestimmter 
„Gefühle“ zu schließen berechtigt sind, wenn wir den Fall 
ausnehmen, daß jenes Bewußtsein als Wille das Auftreten der 
Gefühlsäußerung, z, B. ein Lachen, ein Stirnrunzeln u. a. m„ 
unterdrückt. Ist nämlich das Unterdrücken solcher Gefühls¬ 
äußerung auch möglich, so läßt diese Tatsache den Schluß 
vom Auftreten einer sogenannten Gefühlsäußerung auf das 
5*
	        

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