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Zur Lehre vom Gemüt

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Lehre vom Gemüt

Monograph

Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
philosophy
Year of publication:
1911
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Preface

Document type:
Monograph
Structure type:
Preface
Digitised pages:
4

Contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

VI 
Zur Lehre vom Gemüt. 
Einzelwesen als dessen Bestimmtheitsbesonderheit ge¬ 
zeichnet wird. Das Einzelwesen, das empfindet, fühlt und vor¬ 
stellt, ist aber nicht etwa jenes bekannte Gegebene, das wir 
„Mensch“ nennen; auf dieses sich in der Not zurückznziehen, 
würde daher jenen Psychologen kein Heil bringen. 
Denn der Mensch ist gar kein Einzelwesen, auch nicht 
etwa ein aus einfachen Einzelwesen, wie das Ding aus Atomen, 
bestehendes Einzelwesen, sondern nur die stetige Wirkens¬ 
einheit der Einzelwesen „Leib“ und „Seele“. Läßt sich aber 
der Mensch nicht als Einzelwesen begreifen, so kann auch 
nicht von dem empfindenden, fühlenden und vorstellenden 
Menschen die Rede sein, denn nur Einzelwesen kann 
empfinden, fühlen und vorstellen. Jedoch zum Menschen, dieser 
stetigen Wirkenseinheit, gehört ohne Frage solches Einzel¬ 
wesen, nämlich die Seele, und das Gegebene, das in seiner 
Beziehung zu dem Einzelwesen „Seele“ dessen „Empfindung“ 
oder „Gefühl“ oder „Vorstellung“ heißt, ist in diesen Worten 
eben als Bestimmtheitsbesonderheit des Einzelwesens 
„Seele“ begriffen. 
Die vorliegende Schrift, die sich mit dem besonderen 
Stück des Seelenlebens, das wir „Gemüt“ nennen, beschäftigt, 
hätte daher nicht den festen Boden der Tatsachen unter den 
Füßen, wenn sie nicht ausginge von der Voraussetzung des 
Einzelwesens „Seele“, wie es mit dem Leibe in einer 
stetigen Wirkenseinheit innig verbunden sich findet, in der 
AVirkenseinheit, die wir „Mensch“ nennen. 
Greifswald, 1. Oktober 1910. 
J. Rehmke.
	        

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Rehmke, Johannes. Zur Lehre Vom Gemüt. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1911. Print.
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