Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
11

Description

Title:
2. keine weitere Besonderung
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
7

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

Zur Lehre vom Gemüt. 
47 
ist so eingebürgert, daß wir an ihm nicht rütteln werden, zu¬ 
mal der dem Worte „Gefühl“ hier beigelegte Sinn durchaus 
Tatsächliches trifft und ferner auch jede Verwechselung mit 
dem Gefühl im Sinne von bloß zu stündlicher Bestimmtheits¬ 
besonderheit durch die Zusätze („der Liebe“, „des Hasses“ usf.), 
die auch auf das Gegenständliche in diesem sogenannten 
„Gefühle“ deutlich hinweisen, ausgeschlossen ist. 
Anders steht es mit der zweiten Weise, in der sich der 
Sinn des Wortes „Gefühl“ weiter, als der zunächst von uns 
erörterte, zeigt; sie läßt Lust oder Unlust nicht ein beson¬ 
deres Stück des „Gefühls“ neben einem gegenständlichen, 
wie die erste Weise es beliebt, sondern sie faßt das Wort 
„Gefühl“ im Sinne einer rein zuständlichen Bestimmtheits¬ 
besonderheit der Seele, also als Lust oder Unlust, jedoch 
kennt sie an diesem Gefühl, an der Lust oder Unlust, noch 
etwas, durch das es sich noch ganz besonders als Lust oder 
Unlust auszeichne, so daß die zuständliche Bestimmtheits¬ 
besonderheit des Bewußtseins als solche, abgesehen von 
Art und Grad noch in einer anderen Eigentümlichkeit auf¬ 
trete. Außer Art und Grad behauptet man, zeige sich noch an 
der rein zuständlichen Bestimmtheitsbesonderheit das, was 
von Psychologen wohl als die „qualitative“ Seite oder als 
die „Färbung“ des Gefühls bezeichnet werde. Wenn wir uns 
aber nach dieser „qualitativen“ Besonderung oder „Färbung“ 
der Gefühle näher erkundigen, so ist die Auskunft, die wir 
erhalten, sehr wenig Vertrauen erweckend. Man erklärt uns, 
die „Färbung“ des Gefühls sei etwas „Unsagbares“, „nicht 
Beschreibbares“, sondern eben „nur Fühlbares“ (s. z. B. 
Th. Ziegler: Das Gefühl, S. 115); damit können wir uns natür¬ 
lich nicht zufrieden geben. Mit dem Privilegium, das man 
dem „Gefühl“ zuerkannt wissen möchte, sich nämlich in seiner 
angeblichen „Unsagbarkeit“ der wissenschaftlichen Polizei ent¬ 
ziehen zu dürfen und das Vagabondieren ungestraft zu be¬ 
treiben, können wir uns nicht befreunden, und was das „Ge¬ 
fühl“ etwa an besonderer Eigentümlichkeit noch aufweist, 
das muß auch zu „sagen“ sein, also in Worten zum Aus¬ 
druck gebracht werden können; denn auch das „Fühlbare“ 
gehört zum Gegebenen oder Bewußten, und alles Ge¬
	        

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