Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
11

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

46 
Zur Lehre vom Gemüt. 
Wir haben bisher das Gefühl erörtert, insofern unter 
„Gefühl“ nur die Besonderheit zuständlicher Bestimmt¬ 
heit der Seele gemeint ist, die eben nach ihrer besonderen 
Art entweder Lust oder Unlust ist. Diese Erörterung mußte 
yorangehen, weil, was auch immer nach unserem Sprachgebrauch 
in dem Namen „Gefühl“ zum Ausdruck kommen mag, dabei 
doch stets jene Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen 
Bewußtseins mitgedacht ist, ja wir dürfen schon behaupten, 
daß in allen Fällen, in denen noch mehr als diese zuständ- 
liche Bestimmtheitsbesonderheit, mit dem Worte „Gefühl“ ge¬ 
meint ist, das Ganze, das also noch anderes als nur Lust oder 
Unlust darstellen soll, doch eben nur um dieses seines Lust- 
bder ünluststückes wrillen den Namen „Gefühl“ erhalten hat.1) 
Das Gefühl im Sinne der zuständlichen Bewußtseins¬ 
bestimmtheit ist nach Art und Grad immer ein besonderes, 
entweder Lust oder Unlust, und entweder starke oder schwache 
Lust oder Unlust. Vielfach aber will der Sprachgebrauch 
unter „Gefühl“ noch mehr als nur Lust oder Unlust verstanden 
wissen und diesem „mehr“ haben wir nun nachzugehen. In 
zweierlei Weise zeigt sich, soviel wir sehen, der Sinn des 
Wortes „Gefühl“ im Sprachgebrauch weiter, die eine besteht 
darin, daß Lust oder Unlust nur für das eine Stück des „Ge¬ 
fühls“ gelten, als dessen anderes dann Gegenständliches des 
Bewußtseins, und zwTar das für die zuständliche Bestimmtheits¬ 
besonderheit (Lust oder Unlust) maßgebende Gegenständliche 
gedacht ist. Wir hätten hier also das Wort „Gefühl“ als 
Bezeichnung eines Zusammens von Lust oder Unlust und 
deren maßgebendem Gegenständlichen in dem Bewußtseins¬ 
augenblicke: im Sinne eines solchenZusammens zuständlicher und 
gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit des Bewußtseins 
spricht man von dem „Gefühl“ der Liebe und des Hasses, 
der Furcht und der Hoffnung usw. Dieser Sprachgebrauch 
*) Daß „Fühlen“ und „Gefühl“ mit „Empfinden“ und „Empfindung“ 
im Sprachgebrauch noch vielfach verwechselt werden, ist eine bekannte 
Tatsache, deren Grund auch offen zutage liegt; da aber im wissenschaft¬ 
lichen Verkehr diese Verwechselung allmählich ganz überwunden ist, so 
unterlasse ich es, an dieser Stelle näher auf sie einzugehen (s. mein Lehr¬ 
buch der allgem. Psychologie, 2. Auf!., S. 361 f.).
	        

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