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Zur Lehre vom Gemüt

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Lehre vom Gemüt

Monograph

Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Document type:
Monograph
Collection:
philosophy
Year of publication:
1911
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Chapter

Title:
II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
30

Chapter

Title:
2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Digitised pages:
15

Contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Contents
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

Zur Lehre vom Gemüt. 
33 
Lust als auch Unlust beobachten“ könne. Damit würde die 
Streitfrage sich für uns allerdings noch einfacher gestalten 
und nur darauf gehen, ob Unlust und Lust zugleich in einem 
Augenblicke unserer Selbstbeobachtung festzustellen seien. 
Wir bestreiten dies auf Grund der Tatsachen unseres Seelen¬ 
lebens, meinen aber auch die Quelle des Irrtums, in dem sich 
der Gegner befindet, aufdecken zu können. 
Lehmann führt als Beleg für seine Behauptung das „Weh¬ 
mutsgefühl“ an: „Wir fühlen Wehmut, wenn die Erinnerung 
an einen angenehmen Zustand Trauer über das Auf hören dieses 
Zustandes herbeiführt, also z. B. wenn wir im Begriffe stehen, 
einen Ort oder Personen zu verlassen, die wir lieb gewonnen 
haben; die Lust, welche die Erinnerung an die verflossenen 
Tage erregt, ist hier eine notwendige Bedingung für das Ent¬ 
stehen der Unlust bei dem Gedanken, daß sie jetzt vorbei 
sind, denn könnten wir nicht auf etwas Erfreuliches zu¬ 
rückblicken, so würden wir auch nicht das Auf hören des 
Zustandes betrauern können; das eine Gefühl ist also eine 
fortwährende Bedingung für die Existenz des anderen, und 
die emotionellen Elemente verschmelzen deshalb zu dem wohl- 
bekannten, aber nicht zu beschreibenden Zustande, der, je- 
nachdem das Lust- oder das Unlustmoment die Oberhand hat, 
zur wehmütigen Freude oder zur wehmütigen Trauer 
wird“ (a. a. 0. 250). 
Die Behauptung Lehmanns, daß das „Wehmutsgefühl“ 
Lust und Unlust zu seinen zwei „Momenten“ habe, wird uns 
schon in hohem Grade verdächtig durch seine weitere Be¬ 
merkung, daß dieser „Zustand“ je nach dem vorherrschenden 
„Momente“ entweder eine wehmütige Freude oder eine weh¬ 
mütige Trauer sei. Zunächst leuchtet doch ohne Weiteres 
ein, daß, was „wehmütige Trauer“ genannt wird, wenn wir 
anders den Worten trauen dürfen, nicht zum Ausdruck bringt, 
daß hier ein Vorherrschen der Unlust vor der Lust, sondern 
vielmehr, daß ausschließlich Unlust gegeben sei. Das 
Wort „wehmütige Freude“ freilich will offenbar von einem 
Vorherrschen der Lust vor der Unlust reden; es fragt 
sich jedoch, ob, wenn etwa beide Gefühle dabei in Frage 
kommen, in solchem Falle Lust und Unlust tatsächlich zu- 
Eehmke, Gemüt. 3 «
	        

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Rehmke, Johannes. Zur Lehre Vom Gemüt. Saarbrücken: Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek, 1911. Print.
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