Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
30

Description

Title:
1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
8

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

Zur Lehre vom Gemüt. 
17 
gleich gegenständliches Bewußtsein „wissen“, wie wir auch 
in der anderen Auffassung mit Lehmann uns treffen, nach 
der wir niemals allein gegenständliches Bewußtsein, sondern 
auch immer zugleich zuständliches (fühlendes) Bewußtsein 
sind (a. a. 0. 33 ff., 144). Aber wir können nicht zugeben, es 
wäre von den „Tatsachen“ einfach abzulesen, daß die Ge¬ 
fühle der Lust und Unlust an bestimmte „Empfindungen oder 
Vorstellungen gebunden seien“, wenn Lehmann dies auch 
nicht in dem Sinne aufgefaßt wissen will, daß jegliche Empfin¬ 
dung oder Vorstellung eine „betonte“ oder, wie es heißt, an 
eine jegliche ein bestimmtes Gefühl, Lust oder Unlust, als 
deren „Gefühlston“ gebunden sei, und es auch nicht in dem 
anderen Sinne verstanden wissen will, daß an eine besondere 
Empfindung oder Vorstellung in den verschiedenen Fällen ihres 
Auftretens, vorausgesetzt, daß sie überhaupt „betont“ sei, 
immer ein und derselbe „Gefühlston gebunden“ sei. Indes 
auch diese beiden Einschränkungen jener Behauptung, 
daß an bestimmtes einzelnes Gegenständliches ein besonderes, 
ihm als solchem eigenes Zuständliches (Lust oder Unlust) „ge¬ 
bunden“ sei, können unsere Bedenken gegen die Behauptung 
selbst nicht zerstreuen, vielmehr schaffen sie, wie wir sehen 
werden, zu den alten nur noch neue Bedenken. 
Wenn man sagt, dies oder jenes habe Freude oder Schmerz 
bereitet, sei angenehm oder unangenehm gewesen, so ist damit 
nämlich geurteilt, nicht nur, daß die Lust oder Unlust, die in 
diesem Falle als Bestimmtheitsbesonderheit zuständlichen Be¬ 
wußtseins sich zeigte, mit einem bestimmten Gegenständlichen 
des „empfindenden“ (= wahrnehmenden) oder vorstellenden 
Bewußtseins zusammen gegeben war, sondern auch, daß jene 
Lust oder Unlust mit der bestimmten „Vorstellung“ ver¬ 
knüpft war, wie etwa die Wirkung mit der Ursache ver¬ 
bunden ist. Ja man spricht es auch unumwunden aus, daß es 
die bestimmte Vorstellung gewesen sei, die jene Lust und 
Unlust „hervorgerufen“ d. h. gewirkt habe. Daß diese Be¬ 
hauptung irrig sei, ist unschwer zu zeigen, denn sie beruht 
auf der falschen Annahme, ein Einzelwesen könne kraft 
einer besonderen Bestimmtheit unmittelbar auf sich selbst 
wirken, könne demnach in unserem Falle als dies oder 
ßehmke, Gemüt. 2 ,
	        

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