Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
30

Description

Title:
1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
8

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

16 
Zur Lehre vom Gemüt. 
Wir haben schon darauf hingewiesen, daß sich die zuständ- 
liche Bestimmtheitsbesonderheit in Ansehung des durch sie 
bestimmten Gegebenen von der gegenständlichen Bestimmt¬ 
heitsbesonderheit unterscheidet, indem ihr Gegebenes auch an 
und für sich schon der Seele Zugehöriges ist, während dies 
für das Gegebene der gegenständlichen Bestimmtheitsbeson¬ 
derheit nicht zutrifft. Indes nicht nur diese Verschiedenheit 
allein besteht zwischen den beiden Bestimmtheitsbesonderheiten 
der Seele, dem Gefühl und (sagen wir kurz) der Wahrnehmung. 
Betrachten wir die gegenständliche Bestimmtheitsbesonder¬ 
heit eines Seelenaugenblickes in betreff des durch sie bestimmten 
Gegebenen, so zeigt sich, daß die Wahrnehmung stets Mehreres 
befaßt d, h. daß die Seele stets Mehreres als ihre Wahr¬ 
nehmung hat, also stets Mehreres wahrnimmt, z. B stets Kaum 
und Farbe, meistens auch mehreres Räumliches usf. 
Fragen wir nun, ob dasselbe auch von der zuständlichen 
Bestimmtheitsbesonderheit und des durch sie bestimmten Ge¬ 
gebenen gelte. Wäre es der Fall, so hieße dies, daß die Seele 
Mehreres in einem Augenblicke, also zugleich „fühlen“ d.i. Lust 
und Unlust haben könne. 
Die überlieferte Meinung hält dafür, daß es möglich sei. 
Alfred Lehmann vertritt in seinem Buche „die Hauptgesetze 
des menschlichen Gefühlslebens“ die Ansicht, daß Lust und 
Unlust zugleich dem Bewußtsein eigen sein können, er meint 
zum Beleg „sichere Tatsachen“ (S. 260) vorlegen zu können, 
setzt aber hinzu, daß er zur Lösung des „Problems“, wie 
solche Tatsachen möglich seien, „keinen Beitrag zu geben 
vermöge“. Lehmann mag uns hier als Vertreter der über¬ 
lieferten Meinung gelten, die wir der Prüfung unterziehen 
werden. 
Lehmann geht von der Voraussetzung aus, daß „die Ge¬ 
fühlstöne Lust und Unlust“ niemals als „selbständige 
Erscheinungen“, sondern immer nur an „Erkenntniselemente 
(Empfindungen, Vorstellungen und Vorstellungskomplexe)“, 
also an Bestimmtheitsbesonderheiten des gegenständlichen 
Bewußtseins „gebunden“ auftreten (S. 56). Wir stimmen ge¬ 
mäß dem von uns soeben Entwickelten insoweit zu, daß wir 
uns niemals als allein zuständliches, sondern immer als zu¬
	        

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