Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
12

Description

Title:
3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
5

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

Zur Lehre vom Gemüt. 
15 
gegenständliche Bestimmtheitsbesonderheit aufzuweisen, also 
die Seele, die Gefühle (Lust oder Unlust) hat, nimmt auch 
wahr, hat auch Wahrnehmungen. 
Sowohl Zuständliches („Gefühl“) als auch Gegenständ¬ 
liches (Wahrnehmung-Vorstellung) findet sich in jedem Augen¬ 
blicke als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele, diese ist also 
in jedem ihrer Augenblicke zuständliches und gegenständliches 
Bewußtsein zugleich.1) „Wahrnehmung-Vorstellung“ bezeichnet 
die Besonderheit der gegenständlichen Bestimmtheit, die wir 
als die besondere Bestimmtheit der Seele das „Wahrnehmen- 
Vorstellen“ nennen. Weil zuständliche und gegenständliche 
Bestimmtheit des Bewußtseins offensichtlich nichts Gemeinsames 
aufzuweisen haben, so ergibt sich auch schon aus dieser Tat¬ 
sache, daß die Seele in jedem ihrer Augenblicke gegenständ¬ 
liches und zuständliches Bewußtsein zugleich sein muß. Denn 
da jede Veränderung nichts anderes ist als der Wechsel von 
Besonderheiten einer Bestimmtheit des betreffenden Veränder¬ 
lichen d. i. Einzelwesens, so ist die Behauptung, die Seele sei 
zunächst nur gegenständliches, etwa „empfindendes d. i. wahr¬ 
nehmendes“ Bewußtsein und erst später auch noch „zuständ¬ 
liches“ Bewußtsein, schlechthin abzuweisen; setzte sie doch 
eine Veränderung der Seele, die den Gewinn einer völlig 
neuen Bestimmtheit („Fühlen“) und nicht nur den einer neuen 
Bestimmtheitsbesonderheit („Lust“ oder „Unlust“) bedeu¬ 
tete: aber im Gegebenen überhaupt findet sich derartige 
Veränderung sonst niemals, und überdies kennt Niemand aus 
seinem eigenen Leben irgendeinen Augenblick, in dem er nur 
gegenständliches und nicht zugleich auch zuständliches Be¬ 
wußtsein gewesen wäre, einen Augenblick, in dem er ohne 
alle zuständliche Bestimmtheitsbesonderheit, ohne alle Lust 
oder Unlust sich befunden hätte. 
J) Siehe Rehmke, Lehrbuch der allgem. Psychologie, 2. Aufl., S. 315.
	        

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