Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
12

Description

Title:
3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
5

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

14 
Zur Lehre vom Gemüt. 
weder ein Wechsel von Lust und Unlust oder von Lust und 
Lust oder von Unlust und Unlust. Denn das Gegebene, das 
wir mit dem Beziehungsworte „Gefühl“ bezeichnen und das 
schon an und für sich zur Seele als deren zuständliche Be¬ 
stimmtheitsbesonderheit gehört, ist, wie wir wissen, nicht nur 
als Lust und Unlust schlechtweg unterschieden, sondern es 
gibt auch noch besondere Lust und besondere Unlust 
d. h. dem Grade nach verschiedene Lust und Unlust. 
Da das „Gefühl“ eine Bestimmtheitsbesonderheit der 
Seele bedeutet, und zwar die Besonderheit der seelischen Be¬ 
stimmtheit „Fühlen“ oder der zuständlichen Bestimmtheit der 
Seele, so ist es nicht zu verwundern, daß sich noch andere 
Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele linden, die nicht Ge¬ 
fühle, nicht zuständliche Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele 
sind. Ist nämlich, wie ja nicht bezweifelt werden kann, das 
Gegebene, dem die Gefühle als Allgemeines zugehören und in 
dem sie überhaupt, eben weil sie Allgemeines sind, einzig 
und allein ihr Bestehen haben, ein Einzelwesen, nämlich ein 
besonderes Bewußtsein, so muß dieses außer der unverlierbaren 
Bestimmtheit, die wir die zuständliche oder das „Fühlen“ 
(Lust- oder Unlusthaben) nennen, auch noch wenigstens eine 
andere unverlierbare Bestimmtheit aufzuweisen haben. 
Denn ein Gegebenes, daß nur eine Bestimmtheit, sei es 
auch in verschiedenen Augenblicken in verschiedener Besonder¬ 
heit, aufzuweisen haben sollte, wäre augenscheinlich gar kein 
Einzelwesen, sondern das fragliche Gegebene würde eben 
nichts weiter als eine Bestimmtheit oder eine Reihe von Be¬ 
stimmtheiten, die sich in ihrem Allgemeinen gleich erweisen, 
bedeuten. Einzelwesen ist in jedem seiner Augenblicke 
eine Einheit von mehreren Bestimmtheiten. 
Nun zeigt sich auch, daß, wann immer eine Seele als 
fühlendes (Lust- oder Unlusthabendes) Bewußtsein sich bietet, 
zugleich auch gegenständliches Bewußtsein d. i. wahrnehmende- 
vorstellende Seele ist. Mit anderen Worten, wir finden im 
Gegebenen stets das Einzelwesen, das zuständliches Bewußt¬ 
sein ist, auch als ein gegenständliches Bewußtsein vor, oder 
anders ausgedrückt, ein Einzelwesen, das zuständliche Be¬ 
stimmtheitsbesonderheit zeigt, hat auch zugleich immer
	        

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