Zur Lehre vom Gemüt

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Persistent identifier:
1656441276
URN:
urn:nbn:de:bsz:291-sulbdigital-288253
Title:
Zur Lehre vom Gemüt
Sub title:
eine psychologische Untersuchung
Author:
Rehmke, Johannes
Place of publication:
Saarbrücken
Publisher:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Structure type:
Monograph
Collection:
Varia
Year of publication:
2017
Number of pages:
1 Online-Ressource (VIII, 115 Seiten)
Copyright:
Saarländische Universitäts- und Landesbibliothek
Language:
ger
Digitised pages:
135

Description

Title:
I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
12

Description

Title:
3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
Structure type:
Chapter
Collection:
Varia
Digitised pages:
5

Table of contents

Table of contents

  • Zur Lehre vom Gemüt
  • Cover
  • Title page
  • Impressum
  • Preface
  • Start page
  • Introduction
  • I. Gefühl als Besonderes im Seelenleben
  • 1. nicht Einzelwesen (Veränderliches), sondern Allgemeines
  • 2. nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständlichen Bewußtseins, also Lust oder Unlust
  • 3. stets mit Bestimmtheitsbesonderheit des gegenständlichen Bewußtseins zusammen
  • II. Gefühl als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Besonderes gegenüber gegenständlicher Bestimmtheitsbesonderheit
  • 2. ein schlechthin Einfaches in jedem Seelenaugenblick, darum weder ‚‚Gefühlsmischung‛‛ noch ‚‚gemischtes Gefühl‛‛
  • 3. in seiner Besonderung jedesmal bedingt durch das gesamte Gegenständliche seines Bewußtseinsaugenblickes
  • 4. in seiner Art (Lust oder Unlust) vor Allem bedingt durch das ‚‚maßgebende‛‛ Gegenständliche des Augenblickes, das demnach den größten Gefühlswert von allem Gegenständlichen des Augenblickes hat
  • III. Gefühl als mannigfaltig verschiedene Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. besondert in Art und Grad
  • 2. keine weitere Besonderung
  • 3. die sogenannte ‚‚Gefühlsfärbung‛‛ ist ein besonderes Gegenständliches, nämlich die ‚‚Körperempfindung‛‛
  • IV. ‚‚Gefühl‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem (Lust oder Unlust) sowie Gegenständlichem und zwar ‚‚maßgebendem‛‛ und ‚‚begleitendem (Körperempfindung)‛‛ Gegenständlichen
  • 2. die verschiedenen Einteilungen der ‚‚Gefühle‛‛ nach ihrem Zuständlichen und nach ihrem Gegenständlichen
  • 3. Die sogenannten ‚‚Äusserungen‛‛ des ‚‚Gefühls‛‛ als dessen Wirkungen
  • V. ‚‚Stimmungen‛‛ als besonderes Zusammen verschiedener Bestimmtheitsbesonderheiten der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. ihr ‚‚maßgebendes‛‛ Gegenständliches ist ‚‚Körperempfindung‛‛
  • 3. also deutlich unterschieden von ‚‚Gefühl‛‛
  • 4. Das ‚‚Vage‛‛ und ‚‚Dunkle‛‛ der Stimmung ist begründet in ihrem Gegenständlichen allein
  • 5. insbesondere begründet in ihrem ‚‚maßgebenden‛‛ Gegenständlichen, der ‚‚Körperempfindung‛‛
  • VI. Der sogenannte ‚‚Affekt‛‛ als Bestimmtheitsbesonderheit der Seele
  • 1. ein Zusammen von Zuständlichem und Gegenständlichem
  • 2. sein Zuständliches stets hochgradige Lust oder Unlust
  • 3. sein Gegenständliches weist als ‚‚begleitendes‛‛ und niemals als ‚‚maßgebendes‛‛ die Körperempfindung auf
  • 4. ist selber ein ‚‚Gefühl‛‛, dessen ‚‚begleitendes‛‛ Gegenständliches ( Körperempfindung ) sich aber durch grosse Intensität auszeichnet
  • VII. ‚‚Gemüt‛‛
  • 1. = Inbegriff der ‚‚Gemütszustände‛‛ d. i. der ‚‚Gefühle‛‛ und Stimmungen der Seele
  • 2. = die im menschlichen Bewußtsein liegende besondere Bedingung des ‚‚Gemütszustandes‛‛ ( ‚‚Gefühl‛‛ oder Stimmung ) der Seele
  • 3. = die im Bewußtsein und im Leibe des Menschen liegende besondere Bedingung des Gemütszustandes der Seele
  • Veröffentlichungshinweise
  • Cover

Full text

12 
Zur Lehre vom Gemüt. 
Empfindungen, seien es Gefühle, nicht irgendwelche besondere 
Einheit, also auch nicht Seele oder Seelenleben bestehen kann 
oder sich aufbauen lasse, liegt klar am Tage. 
Immerhin wird Alles, was als Empfindung, sowie als 
Wahrnehmung, Vorstellung, Gedanke zu bestimmen ist, als 
solches sich nicht minder einem seelischen Einzelwesen 
zugehörig erweisen, und zwar als dessen Bestimmtheits¬ 
besonderheit begriffen werden müssen, wie das, was wir als 
Gefühl bestimmen, der Seele Zugehöriges ist, wenngleich 
das, was wir als Gefühl feststellen, überdies auch als Ge¬ 
gebenes schlechtweg, wie wir gezeigt haben, der Seele 
Zugehöriges, nämlich Bestimmtheitsbesonderheit des zuständ- 
lichen Bewußtseins bedeutet. 
Das Gegebene „Lust und Unlust“, das wir Gefühl nennen, 
ist also in keinem Sinne zu begreifen, es sei denn ein seelisches 
Einzelwesen vorausgesetzt, dessen Bestimmtheitsbesonderheit 
es bildet; hierin unterscheidet es sich von dem anderen 
Gegebenen, das nicht auch als solches schlechtweg, sondern 
nur als Empfindung, Wahrnehmung, Vorstellung, Gedanke die 
Beziehung zu einem Bewußtsein aufweist und nur so auch als 
dessen Bestimmtheitsbesonderheit bestimmt werden kann. 
Ob wir also von „Gefühlen“ oder von „Lust und Un¬ 
lust“ reden in beiden Fällen kommt die Bestimmtheitsbesonder¬ 
heit des zuständlichen Bewußtseins zu besonderem Ausdruck, 
und sprechen wir von „Gefühlen“, so ist damit auch das be¬ 
stimmte Gegebene, nämlich Lust und Unlust, dem die Bestim¬ 
mung „Gefühl“ zukommt, schon herausgestellt. An Lust und 
Unlust denken wir daher sicherlich Alle, wenn das Wort „Ge¬ 
fühl“ fällt, und wenn wir von dem „Gefühl“ sagten, daß es 
nicht Einziges oder Einzelwesen, sondern Allgemeines, daß es 
nicht Veränderliches, sondern Unveränderliches sei, so be¬ 
stätigt sich dies nur, indem wir das Gegebene, das wir als 
Lust und Unlust kennen, in Betracht ziehen. 
Verstehen wir also unter „Gefühl“ das, was wir Lust 
und Unlust nennen, so leuchtet ein, daß dieses Allgemeine 
einem Einzelwesen zugehören muß, da ja überall ein Gegebenes, 
das ein Allgemeines ist, ein Einzelwesen, an dem es besteht, 
voraussetzt. Wir kennen im Gegebenen überhaupt kein
	        

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